Elektronische Note in Neuenburg: grünes Licht vom Bundesrat

Eine Person, die elektronisch auf einem Computer in einer modernen Schweizer Umgebung wählt

Der Bundesrat hat beschlossen, dem Kanton Neuenburg die grundsätzliche Bewilligung für die Erprobung der elektronischen Stimmabgabe bis zum 26. November 2028 zu erteilen.

Kontext

Kurz zusammengefasst

  • Der Bundesrat genehmigt die elektronische Stimmabgabe im Kanton Neuenburg
  • Experiment bis zum 26. November 2028
  • Etwa 222.000 Personen können elektronisch abstimmen

Wichtige Fakten

  • Was: Experimentelle elektronische Stimmabgabe
  • Wann: 2. September 2026
  • Wo: Kanton Neuenburg
  • Wer: Bundesrat
  • Anzahl: Etwa 222.000 berechtigte Personen

Der Bundesrat hat beschlossen, dem Kanton Neuenburg die grundsätzliche Genehmigung für die Experimentierung der elektronischen Stimmabgabe im Rahmen von eidgenössischen Volksabstimmungen zu erteilen. Die Genehmigung ist bis zum 26. November 2028 gültig und betrifft einen begrenzten Teil des Wahlvolks. Die Bundeskanzlei hat zudem die Zustimmung für die Abstimmung vom 29. November 2026 erteilt.

Mit dieser Entscheidung genehmigt der Bundesrat dem Kanton Neuenburg, die Experimentierung der elektronischen Stimmabgabe wieder aufzunehmen, wobei das System der Schweizerischen Post verwendet wird, das bereits von anderen Kantonen eingesetzt wird. Die elektronische Stimmabgabe wird für Schweizer Stimmberechtigte im In- und Ausland verfügbar sein. Für die Abstimmung vom 29. November 2026 bittet Neuenburg um die Genehmigung für etwa 32.366 im Land wohnhafte Stimmberechtigte und etwa 7.200 im Ausland wohnhafte Stimmberechtigte.

Anmeldeverfahren

Die Stimmberechtigten müssen sich anmelden, um das notwendige Material für die elektronische Stimmabgabe zu erhalten. Im Kanton Neuenburg können sich Schweizer Stimmberechtigte im In- und Ausland aus jeder Gemeinde über das «Guichet Unique», das elektronische Portal für Bürger, für die Nutzung des elektronischen Stimmkanals anmelden. Gemäss den kantonalen Rechtsgrundlagen wird der Kanton Neuenburg die Experimentierung mit einem reduzierten Einsatz von Papier durchführen. Personen, die sich für die elektronische Stimmabgabe registriert haben, erhalten die Stimmabgabebegründungen ausschliesslich elektronisch, während sie per Post das Stimmregister erhalten, mit dem sie nur elektronisch oder persönlich an der Urne abstimmen können. Falls sie per Post abstimmen möchten, können sie dies bei ihrer Gemeinde beantragen.

Die Anmeldung oder Abmeldung für die elektronische Stimmabgabe ist vor jeder Abstimmung möglich. Neben den grundsätzlichen Genehmigungen des Bundesrats müssen die Kantone für jede Abstimmung die Zustimmung der Bundeskanzlei einholen. Auf der Grundlage der grundsätzlichen Genehmigung des Bundesrats hat die Bundeskanzlei dem Kanton Neuenburg die Zustimmung für die Abstimmung vom 29. November 2026 erteilt.

Operative Details

Die Experimentierung mit der elektronischen Stimmabgabe im Kanton Neuenburg stellt einen bedeutenden Schritt in Richtung der Modernisierung des schweizerischen Wahlprozesses dar. Dieses System, das bereits in anderen Kantonen erfolgreich eingesetzt wird, zielt darauf ab, die Teilnahme der Wähler, insbesondere der im Ausland lebenden, zu erleichtern. Die Entscheidung des Bundesrates, diese Experimentierung bis zum 26. November 2028 zu genehmigen, zeigt ein Engagement für Innovation und Effizienz im schweizerischen demokratischen System.

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Wichtige Punkte

Um an der Pilotphase der elektronischen Abstimmung im Kanton Neuenburg teilzunehmen, müssen die Wähler ein bestimmtes Verfahren befolgen. Zunächst müssen sie sich über das «Guichet Unique», das elektronische Portal des Kantons, registrieren. Sobald sie registriert sind, erhalten sie die Stimmunterlagen elektronisch und die Stimmkarte per Post. Es ist wichtig zu beachten, dass die Stimmkarte nur für die elektronische Abstimmung oder die persönliche Stimmabgabe an der Urne verwendet werden kann.

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Quelle: admin.ch

Häufig gestellte Fragen
Wann beginnt die Erprobung der elektronischen Stimmabgabe im Kanton Neuenburg?
Der Versuch beginnt am 2. September 2026.
Wie viele Personen können elektronisch abstimmen?
Rund 222.000 Menschen können elektronisch abstimmen.
Wie können sich die Wähler für die elektronische Stimmabgabe anmelden?
Die Stimmberechtigten müssen sich über das «Guichet Unique», das elektronische Portal des Kantons Neuenburg, registrieren.

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