Neues elektronisches Gesundheitsdossier: OK des Nationalrates

Neues elektronisches Patientendossier in der Schweiz

Verabschiedung des Gesetzes für das neue elektronische Gesundheitsdossier in der Schweiz. Er wird die bisherige Infrastruktur bis 2030 ersetzen.

Kontext

Kurz gesagt

  • Ein neues Gesundheitsgesetz wurde vom Nationalrat verabschiedet
  • Die elektronische Gesundheitsakte (CSE) ist geboren
  • Es wird die bisherige computerisierte Patientenakte ersetzen
  • Einführung voraussichtlich bis 2030 durch den Bundesrat

Wichtige Fakten

  • Ja-Stimmen: 134
  • Gegenstimmen: 53
  • Enthaltungen: 10
  • Reorganisationsfrist: bis 2030
  • Verwaltung und Finanzierung: Kantone

Nach den enttäuschenden Ergebnissen des elektronischen Patientendossiers, das von vielen als echtes Fiasko bezeichnet wird, da die Struktur komplex und der Eröffnungsprozess umständlich war und die Nutzung weit hinter den Erwartungen zurückblieb, hat der Nationalrat beschlossen, einen Wendepunkt in der Digitalisierung des Schweizer Gesundheitswesens herbeizuführen. Bei der Debatte über die Zukunft der medizinischen Daten im Bund verabschiedete das Plenum ein neues Gesetz zur Einführung der elektronischen Gesundheitsakte. Das Dossier geht nun an die Bundesstaaten für die weiteren, im föderalen System vorgesehenen Gesetzgebungsstufen über.

Ziele und Aufbau der Digitalreform

Der von der Regierung im vergangenen Herbst vorgelegte Plan zielt darauf ab, den Menschen in den Mittelpunkt seiner eigenen Krankengeschichte zu stellen und einen Überblick über relevante medizinische Daten zu bieten, ohne dass es zu Hindernissen in Bezug auf Wohnort, Behandlungsort oder Anbieter bestimmter Dienstleistungen kommt. Die derzeit fragmentierten Informationen, darunter Konsultationsberichte, Entlassungsberichte, Impfungen, eingenommene Medikamente und Laborwerte, werden an einem einzigen Ort gespeichert und digital verfügbar gemacht, jederzeit verfügbar. Das vom Bundesrat verfolgte Ziel besteht, wie in der parlamentarischen Debatte hervorgehoben, darin, bis 2030 eine radikale Neuordnung vorzunehmen und die bisherige Infrastruktur abzulösen, um weltweit die Qualität der Versorgung zu verbessern, die Patientensicherheit zu erhöhen, Doppelarbeit zu vermeiden und konkret zur Eindämmung der Gesundheitskosten beizutragen gesamt. Viele Parlamentarier betonten die Notwendigkeit, verlorenes Terrain wiederzugewinnen und die Designfehler der Vergangenheit zu vermeiden.

Operative Details

Coinvolgimento dei professionisti e modello automatico

A differenza del precedente sistema, la nuova normativa stabilisce che tutti i professionisti della salute dovranno obbligatoriamente partecipare al sistema della cartella sanitaria elettronica. L'obbligo non riguarderà più soltanto gli ospedali e gli istituti di cura, già tenuti a collegarsi, ma verrà esteso a medici, farmacisti, fisioterapisti e a tutti gli altri fornitori di prestazioni ambulatoriali che emettono fatture a carico dell'assicurazione obbligatoria delle cure medico-sanitarie. Questo ampliamento della platea mira a sfruttare appieno il potenziale tecnologico dello strumento digitale raccogliendo un volume di dati clinici completo e omogeneo su tutto il territorio nazionale svizzero.

Un altro aspetto centrale della riforma riguarda le modalità di adesione per la popolazione residente. La cartella elettronica non dovrà essere richiesta attivamente dai singoli cittadini: ogni persona domiciliata in Svizzera la riceverà in modo automatico e totalmente gratuito. Ciononostante, il principio della volontarietà d'uso rimarrà pienamente garantito. Chiunque non desideri disporre della cartella sanitaria elettronica potrà infatti opporsi alla sua apertura iniziale o richiederne la completa eliminazione in qualsiasi momento, avvalendosi della clausola di esclusione volontaria. In questo modo, i pazienti manterranno la piena e incondizionata sovranità sui propri dati personali e clinici, conservando il potere decisionale assoluto su chi potrà accedere alle informazioni e su quali sezioni specifiche consultare.

Organizzazione centralizzata e competenze cantonali

Sul piano infrastrutturale e organizzativo, la nuova cartella si differenzierà nettamente dalla sua antenata grazie all'adozione di un'architettura centralizzata. Su proposta della commissione preparatoria, è prevista la creazione di un'unica comunità nazionale di riferimento che agirà da interlocutore ufficiale per i titolari della cartella, per i professionisti della salute e per le strutture sanitarie coinvolte. Questa entità centrale sarà gestita e finanziata direttamente dai Cantoni, una soluzione che nel corso della votazione in aula ha superato la proposta alternativa che affidava la medesima responsabilità alla Confederazione. Tale ripartizione di compiti istituzionali sottolinea il ruolo chiave che le autorità cantonali continueranno a svolgere nella governance della sanità pubblica svizzera, coordinando le risorse e l'implementazione pratica del progetto sul proprio territorio.

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Wichtige Punkte

Sicherheitsdebatte und politischer Skepsis

Trotz der deutlichen Annahme im Nationalrat blieb das Projekt nicht von Kritik und Bedenken verschont, die von einer parlamentarischen Minderheit, insbesondere aus den Reihen der SVP, geäussert wurden. Die Vertreter dieser Fraktion stimmten zwar den grundlegenden Zielen der Gesundheitsverbesserung zu, äusserten jedoch starke Zweifel hinsichtlich der Klarheit der tatsächlichen Kosten des Vorhabens und der Sicherheit des Modells, das auf dem automatischen Ausschluss basiert. Den im Plenarsaal vorgebrachten kritischen Argumenten zufolge käme der Ansatz, der eine automatische Freigabe bei fehlendem ausdrücklichen Widerspruch vorsieht, einer Art Mechanismus gleich, bei dem Schweigen als Zustimmung zu extrem sensiblen Daten gewertet wird, für die stattdessen eine vorherige und ausdrückliche Willenserklärung der betroffenen Person verlangt werden sollte.

Ins Visier der Kritiker geriet auch die Entscheidung, auf eine grosse, zentralisierte Infrastruktur zu setzen, die als komplexes und potenziell riskantes föderales IT-Projekt angesehen wird. Hervorgehoben wurde die Gefahr von Schwachstellen gegenüber Cyberangriffen von Hackern sowie die Möglichkeit menschlicher Fehler bei der Verwaltung eines so umfangreichen Systems. Auf diese Bedenken antwortete Gesundheitsministerin Elisabeth Baume-Schneider, die versicherte, dass die Datensicherheit für die Landesregierung eine absolute und unbestreitbare Priorität darstellt. Die Bundesrätin bekräftigte das institutionelle Engagement, ein technologisches Instrument bereitzustellen, das des Vertrauens der Bürger voll und ganz würdig ist, wobei die Effizienz der Digitalisierung mit dem strikten Schutz der Privatsphäre in Einklang gebracht wird.

Nächste institutionelle Schritte und vertiefte Analysen

Der legislative Weg des elektronischen Patientendossiers geht nun weiter mit der Überweisung des Dossiers an den Ständerat, wo die Ständeräte die vom Nationalrat genehmigten technischen und finanziellen Details diskutieren werden. Für die Einwohner und Akteure des Schweizer Gesundheitswesens beginnt somit eine Übergangsphase bis zum Zieljahr 2030, das vom Bundesrat für den Abschluss der digitalen Neugestaltung festgelegt wurde. Wer die Entwicklung der Gesundheitsvorschriften verfolgen, die Auswirkungen der Fixkosten im Zusammenhang mit dem Gesundheitssystem bewerten oder die Aspekte bezüglich der Leistungen der KVG und der entsprechenden Deckungen vertiefen möchte, kann die online verfügbaren Informationsinstrumente nutzen, einschliesslich der Berichte zu den Lebenshaltungskosten und den Fixkosten in der Schweiz. Für eine vollständige Analyse der monatlichen Ausgaben und zur Berechnung der Auswirkungen der obligatorischen Kosten auf das eigene Budget, konsultieren Sie den Rechner für die Lebenshaltungskosten.

Quelle: swissinfo.ch

Häufig gestellte Fragen
Was ist das vom Nationalrat genehmigte elektronische Gesundheitsdossier?
Es handelt sich um ein neues Gesetz zur Einführung des elektronischen Gesundheitsdossiers, das das vorherige elektronische Patientendossier ersetzen wird. Ziel der Reform ist es, alle relevanten klinischen Informationen wie Beratungsberichte, Entlassungsberichte, Impfungen, Medikamente und Laborwerte an einem einzigen digitalen Ort ohne wohnort- oder pflegebedingte Barrieren zu sammeln.
Welche Beitrittstermine und -modalitäten gibt es für die Bürgerinnen und Bürger?
Der Bundesrat plant, die radikale Umgestaltung bis 2030 abzuschliessen. Jede Person mit Wohnsitz in der Schweiz erhält den Ordner automatisch und völlig kostenlos. Der Grundsatz der Freiwilligkeit der Nutzung bleibt jedoch gewährleistet: Wer dies nicht wünscht, kann sich seiner ursprünglichen Eröffnung widersetzen oder jederzeit die vollständige Löschung verlangen.
Welche Angehörigen der Gesundheitsberufe sind zur Teilnahme verpflichtet?
Im Gegensatz zum vorherigen System sieht die neue Gesetzgebung vor, dass alle Angehörigen der Gesundheitsberufe obligatorisch am System teilnehmen müssen. Die Verpflichtung betrifft nicht nur Spitäler und Pflegeeinrichtungen, sondern wird auf Ärzte, Apotheker, Physiotherapeuten und alle anderen ambulanten Leistungserbringer ausgedehnt, die Rechnungen zu Lasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung ausstellen.

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