Bundesrat genehmigt Beitritt zu Knifefish für den elektronischen Angriff

Bundeshaus in Bern mit moderner Ausrüstung für elektronische Kriegsführung

Am 14. Oktober 2026 genehmigt der Bundesrat Knifefish Die Schweiz modernisiert die Mittel für die elektronische Kampfführung Knifefish erleichtert Beschaffungen und den Austausch

Kontext

Auf einen Blick

  • Am 14. Oktober 2026 genehmigt der Bundesrat Knifefish
  • Die Schweiz modernisiert die Mittel für die elektronische Kampfführung
  • Knifefish erleichtert Beschaffungen und den Austausch mit europäischen Partnern
  • Die Neutralität bleibt gewährleistet und ein Rückzug ist möglich

Wichtige Fakten

  • Entscheidung → Beitritt der Schweiz zum MoU Knifefish
  • Datum → 14. Oktober 2026
  • Basisprogramm → Sawfish, Schweizer Beitritt im November 2025
  • Ziel → Beschaffung elektronischer Angriffssysteme
  • Teilnehmer → Niederlande, Deutschland und Dänemark
  • Vorgesehener Beitritt → Schweden über eine Änderungsvereinbarung

Bern, 14. Oktober 2026. Der Bundesrat hat dem Beitritt der Schweiz zur Absichtserklärung über die Zusammenarbeit bei elektromagnetischen Kampffähigkeiten für den elektronischen Angriff, genannt MoU Knifefish, zugestimmt.

Die Maßnahme ist Teil der Modernisierung der Mittel der Schweizer Armee für die elektronische Kriegführung. Die Streitkräfte benötigen Systeme, die elektromagnetische Signale erfassen, beeinflussen oder stören können. Die Schweiz beteiligt sich damit an einem europäischen Programm, das auf die Beschaffung elektronischer Angriffssysteme ausgerichtet ist.

Ein mit europäischen Partnern aufgebautes Programm

Im Rahmen von Knifefish führen die Niederlande ein Programm durch, um diese Systeme zu beschaffen und den Austausch mit europäischen Partnerstaaten zu erleichtern. Deutschland und Dänemark nehmen bereits an der Initiative teil. Schweden beabsichtigt, über eine Änderungsvereinbarung beizutreten.

Der Schweizer Beitritt zum MoU geht auf das Programm Sawfish zurück, dem die Schweiz im November 2025 beigetreten ist. Dieses betrifft taktische Systeme für die elektronische Kriegführung, während Knifefish die elektromagnetischen Kampffähigkeiten für den elektronischen Angriff betrifft.

Der Bundesrat stellt diesen neuen Schritt in den Kontext der Strategie zur Rüstungspolitik vom 20. Juni 2025. Die Strategie sieht unter anderem eine gezielte Ausweitung der Zusammenarbeit mit den Nachbarstaaten und anderen europäischen Partnern vor. Die Entscheidung vom 14. Oktober 2026 führt somit drei bereits in der Quelle genannte Elemente zusammen: die Modernisierung der Schweizer Armee, die europäische Zusammenarbeit bei der Beschaffung und die Verbindung zum Programm Sawfish.

Operative Details

Was sich auf operativer Ebene ändert

Die konkretste in der Mitteilung beschriebene Auswirkung betrifft die Art und Weise, wie militärische Beschaffungen organisiert werden. Die Kooperation ermöglicht es, Material und Daten besser zu koordinieren sowie Prüfgeräte und Ersatzteile gemeinsam zu nutzen. Für die Schweiz kann sich dieses Modell in Skaleneffekten und günstigeren Beschaffungspreisen niederschlagen.

Der Vorteil ist nicht nur wirtschaftlicher Natur. Gemeinsame Beschaffungen stärken die Interoperabilität zwischen der Schweiz und den europäischen Staaten, die an der Kooperation teilnehmen. Die Quelle nennt daher einen operativen Vorteil, der mit der Möglichkeit verbunden ist, Material, Daten und Geräte zusammenwirken zu lassen, sowie einen logistischen Vorteil, der mit der gemeinsamen Verwaltung von Prüfungen und Ersatzteilen verbunden ist.

Die drei Funktionen der elektronischen Kampfführung

Die elektronische Kampfführung nutzt das elektromagnetische Spektrum, das Funksysteme, Radar und andere elektromagnetische Signale umfasst. Ihre Funktionen lassen sich unterscheiden:

Table 1: Bereich
BereichFunktion
Elektronischer AngriffVerringert die Möglichkeit gegnerischer Streitkräfte, das elektromagnetische Spektrum zu nutzen.
Elektronischer SchutzSchützt die eigenen Systeme vor Interferenzen.
Elektronische UnterstützungErfasst und analysiert die Signale.

Knifefish betrifft den elektronischen Angriff; das Programm Sawfish betrifft hingegen taktische Systeme für die elektronische Kampfführung. Die Unterscheidung ermöglicht es, den Beitritt als Erweiterung der schweizerischen Kooperation in einem Bereich, der mehrere Fähigkeiten umfasst, zu verstehen, nicht als eine einzige Art von Ausrüstung.

Zudem bleibt eine klare politische Klausel bestehen. Das MoU ermöglicht der Schweiz, von Fall zu Fall zu entscheiden, an welchen Projekten sie teilnimmt. Die Neutralität ist garantiert, und die Schweiz kann sich jederzeit aus der Kooperation zurückziehen, wenn einer der am Programm teilnehmenden Staaten in einen bewaffneten Konflikt verwickelt wird.

Wichtige Punkte

So verfolgen Sie die nächsten Schritte

Die Quelle ermöglicht es, eine präzise institutionelle Abfolge nachzuzeichnen, was hilfreich ist, um die Rüstungsstrategie, die Kooperationsprogramme und die einzelnen Projekte nicht zu verwechseln.

Die zu befolgende Abfolge

1. Der erste Bezugspunkt ist die Strategie des Bundesrates zur Rüstungspolitik vom 20. Juni 2025. Das Dokument sieht vor, die Zusammenarbeit mit den Nachbarstaaten und anderen europäischen Partnern gezielt auszuweiten.

2. Der zweite Schritt ist Sawfish. Die Schweiz ist dem Programm im November 2025 beigetreten; es betrifft taktische Systeme für die elektronische Kriegsführung.

3. Der dritte Bezugspunkt ist der 14. Oktober 2026: An diesem Datum gab der Bundesrat grünes Licht für den Beitritt der Schweiz zur Absichtserklärung mit der Bezeichnung MoU Knifefish.

4. Für jedes nachfolgende Projekt ist das Prinzip der Einzelfallprüfung zu berücksichtigen. Der Beitritt zum MoU führt nicht automatisch zur Schweizer Beteiligung an jedem Projekt: Die Quelle räumt der Schweiz die Möglichkeit ein, selbst zu entscheiden.

5. Schließlich ist die mit der Neutralität verbundene Bedingung zu prüfen. Sollte einer der am Programm beteiligten Staaten in einen bewaffneten Konflikt verwickelt werden, kann sich die Schweiz jederzeit aus der Zusammenarbeit zurückziehen.

Das maßgebliche Datum ist daher die Genehmigung vom 14. Oktober 2026. Die Mitteilung beschreibt den Beitritt zur Absichtserklärung und den Rahmen der Zusammenarbeit, während das Ziel des Programms in der Beschaffung elektronischer Angriffssysteme besteht. Das dargestellte Verfahren ist institutioneller Natur: Es betrifft die Auswahl der Projekte, die Koordinierung mit den Partnerstaaten und die Möglichkeit, die Teilnahme unter den genannten Bedingungen zu beenden.

Um die künftigen Entwicklungen zu verstehen, ist es am sichersten, die drei Ebenen getrennt zu halten: die Strategie des Bundesrates, das bereits mit der Schweiz verbundene Programm Sawfish und das neue MoU Knifefish. Diese Unterscheidung verhindert, der Entscheidung Inhalte zuzuschreiben, die in der Quelle nicht genannt werden.

Quelle: admin.ch

Häufig gestellte Fragen
Was ist das MoU Knifefish und wann ist die Schweiz beigetreten?
Das MoU Knifefish ist eine Absichtserklärung zur Zusammenarbeit im Bereich der elektromagnetischen Kampffähigkeiten für den elektronischen Angriff. Der Bundesrat hat den Beitritt der Schweiz am 14. Oktober 2026 genehmigt.
Welche Länder nehmen am Programm Knifefish teil?
Die Niederlande führen das Programm an, wobei Deutschland und Dänemark bereits teilnehmen. Schweden beabsichtigt, über ein Änderungsabkommen beizutreten.
Wie hängt Knifefish mit dem Programm Sawfish zusammen?
Der Beitritt zu Knifefish basiert auf dem Programm Sawfish, dem die Schweiz im November 2025 beigetreten ist. Sawfish betrifft taktische Systeme für die elektronische Kriegsführung, während Knifefish sich auf den elektronischen Angriff konzentriert.
Welche operativen Vorteile bringt die Knifefish-Kooperation?
Die Zusammenarbeit ermöglicht es, Materialien und Daten zu koordinieren, Prüfgeräte und Ersatzteile gemeinsam zu nutzen und dadurch Skaleneffekte, günstigere Einkaufspreise und eine größere Interoperabilität mit den Partnerstaaten zu erzielen.
Wie wird die Schweizer Neutralität im MoU Knifefish gewährleistet?
Das MoU ermöglicht es der Schweiz, von Fall zu Fall zu entscheiden, an welchen Projekten sie teilnimmt. Die Neutralität ist gewährleistet, und die Schweiz kann sich jederzeit zurückziehen, wenn ein teilnehmender Staat in einen bewaffneten Konflikt verwickelt wird.

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