Digitale Gesundheitsüberwachung: der neue offizielle Leitfaden (Grenzgänger-Leitfaden)

Leitfaden zur digitalen Überwachung in Gesundheitseinrichtungen

Der neue offizielle Leitfaden von EDÖB und Privaten zur digitalen Überwachung durch Kameras, Infrarot und Radar in Gesundheitseinrichtungen wurde veröffentlicht.

Kontext

Auf einen Blick

  • Neuer Leitfaden zur digitalen Überwachung
  • Veröffentlicht durch den EDÖB und privatim
  • Spitalüberwachung im Fokus
  • Datenschutz der betreuten Personen

Die wichtigsten Fakten

  • Datum: 16. September 2026
  • Behörden: EDÖB und privatim
  • Sektor: Spitäler und sozialmedizinische Einrichtungen
  • Technologien: Kameras, Infrarot und Radar

Operative Details

Die Zwecke, für die die digitale Überwachung implementiert wird, müssen streng definiert und ausschliesslich am Interesse der betreuten Person ausgerichtet sein, wie zum Beispiel die Verbesserung ihrer Gesamtsicherheit. Rein logistische Gründe, wie die einfache Überprüfung des Bettenmachens durch das Personal, gelten nicht als ausreichend, um eine derartig invasive Datenverarbeitung zu rechtfertigen. Darüber hinaus muss die digitale Überwachung stets verhältnismässig zum angestrebten Zweck sein und eine subsidiäre Massnahme im Vergleich zu anderen, weniger invasiven Lösungen darstellen. Wenn das Hauptziel darin besteht, nächtliche Stürze zu verhindern, müssen alternative Massnahmen wie die Verwendung von Bettseitenteilen prioritär in Betracht gezogen werden. Die gewählte technologische Lösung muss das Leben der betreuten Person so wenig wie möglich beeinträchtigen. Folglich ist eine indirekte oder situationseigene Überwachung, das heisst eine, die nur im Falle eines Vorfalls aktiviert wird, einer kontinuierlichen Echtzeitüberwachung vorzuziehen. Dabei sollten dem Personal ausschliesslich die streng notwendigen Daten übermittelt und die Privatsphäre ausserhalb kritischer Situationen gewahrt werden.

Wichtige Punkte

Betrieb und Kontrollen für Gesundheitseinrichtungen

Gesundheitseinrichtungen, die Überwachungssysteme auf Basis von Kameras, Infrarotsensoren oder Radargeräten einführen oder überarbeiten möchten, müssen einen strukturierten internen Fahrplan erstellen. Der erste operative Schritt besteht in der Ausarbeitung einer formalen Dokumentation, die den Einsatz der Technologie im Hinblick auf Notwendigkeit und Verhältnismässigkeit rechtfertigt. Diese vorbereitende Phase muss rein logistische oder betriebliche Beweggründe ausschliessen. Anschliessend muss eine eingehende Analyse der Risiken in Bezug auf die Privatsphäre und den Schutz der personenbezogenen Daten der betreuten Personen durchgeführt werden. Diese Analyse muss die Möglichkeit in Betracht ziehen, sich für weniger invasive Lösungen zu entscheiden, wie etwa situative Überwachungssysteme oder indirekte Überwachung mittels Piktogrammen, die die Übertragung detaillierter Bilder an das Pflegepersonal auf ein Minimum reduzieren. Die Einhaltung der Vorschriften erfordert zudem die Überprüfung des geltenden Rechtsrahmens, wobei klar zwischen der Position öffentlicher Einrichtungen, die an das Legalitätsprinzip und das kantonale Recht gebunden sind, und jener von Privatkliniken unterschieden werden muss, die sich strikt an die Vorgaben des Bundesgesetzes über den Datenschutz halten müssen.

Häufig gestellte Fragen
Welche Behörden haben den Leitfaden zur digitalen Überwachung veröffentlicht?
Der offizielle Leitfaden wurde am 16. September 2026 gemeinsam von IFPDT und Privatim veröffentlicht, um die grundlegenden Fragen des Datenschutzes zu erläutern und die Einrichtungen zu sensibilisieren, die technologische Überwachungssysteme verwenden möchten.
Welche Überwachungstechnologien und -formen werden im Dokument analysiert?
Das Dokument untersucht den Einsatz von Kameras, Infrarotsensoren und Radar in Krankenhäusern und Sozial- und Gesundheitseinrichtungen. Die Überwachung kann direkt erfolgen, mit Echtzeit-Übertragung an das Gesundheitspersonal, indirekt durch Umwandlung der Position in Piktogramme oder situativ, indem ein Signal oder ein Piktogramm ausschließlich beim Auftreten vordefinierter Ereignisse wie einem Sturz gesendet wird.
Welche regulatorischen Grundsätze sind bei der Überwachung zu beachten?
Die Überwachung muss zulässig sein. Für öffentliche Einrichtungen gilt strikt der kantonale Legalitätsgrundsatz, während für private Einrichtungen die Rechtmässigkeit von der Einhaltung des Bundesgesetzes über den Datenschutz abhängt. Die Einwilligung ist weder notwendig noch ausreichend, aber die Information der betreuten Person über die Ziele und Implikationen ist unerlässlich. Darüber hinaus dürfen die Zwecke ausschließlich auf das Interesse der Person ausgerichtet sein, wobei rein logistisch

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