AHV und IV: Digitale Akten für die Versicherten angekommen (Grenzgänger-Leitfaden)

Digitaler Zugriff auf AHV- und IV-Daten für Versicherte

Das neue Gesetz über die Informationssysteme der Sozialversicherungen wurde verabschiedet. Der digitale Zugang zu AHV- und IV-Daten kommt mit geschätzten jährlichen Einsparungen von 35 Millionen.

Kontext

In Kürze

  • Verabschiedung des neuen Gesetzes über soziale Informationssysteme
  • Geschätzte Einsparungen von 35 Millionen Franken pro Jahr
  • Einführung frühestens 2028 geplant
  • Optionale Verwendung und elektronische Authentifizierung

Eckdaten

  • Legislative: Ständerat
  • Gesamteinsparungen: 35 Millionen Franken pro Jahr
  • Postkosteneinsparung: 25 Millionen Franken
  • Voraussichtliches Startdatum: frühestens 2028

Der Ständerat hat das neue Gesetz über die Informationssysteme der Sozialversicherungen verabschiedet, das es den Versicherten künftig ermöglicht, ihre AHV- und IV-Dossiers digital einzusehen. Das Gesetzgebungsdossier kehrt nach diesem institutionellen Übergang nun wegen einiger geringfügiger Meinungsverschiedenheiten, die während des parlamentarischen Verfahrens aufgetreten sind, in die Volkskammer zurück. Nach den Absichten des Bundesrates soll das gesamte technologische und organisatorische Projekt frühestens im Jahr 2028 das Licht der Welt erblicken und einen bedeutenden Wendepunkt im Umgang mit Vorsorgeinformationen auf Bundesebene markieren. Wer sich aktuell detailliert über seine erste Säule informieren möchte, muss mehrere Wochen warten, bevor er eine Antwort von den zuständigen Stellen erhält. Der Austausch von Daten zu diesen spezifischen Versicherungen ist in der Tat nicht automatisiert und die institutionelle Kommunikation basiert immer noch weitgehend auf der Verwendung von Papierdokumenten oder im PDF-Format.

Operative Details

Die digitale Transformation von AHV und IV wird erhebliche wirtschaftliche und organisatorische Auswirkungen auf das gesamte Schweizer Sozialversicherungssystem haben. Den präsentierten offiziellen Schätzungen zufolge wird der standardisierte elektronische Datenaustausch jährliche Gesamteinsparungen von 35 Millionen Franken ermöglichen. Ein grosser Teil dieses Betrags, der auf 25 Millionen Franken beziffert wird, resultiert direkt aus der drastischen Reduzierung der Portokosten im Zusammenhang mit dem Versand von Papiergegenständen, Auszügen und der Verwaltungskorrespondenz zwischen den Institutionen und den Versicherten. Diese Optimierung der öffentlichen Ressourcen wird es ermöglichen, die Verwaltungskosten zu senken und die operative Marge in die Effizienz der Vorsorgedienste zu reinvestieren.

Neue Funktionen für die Bürgerinnen und Bürger

Neben dem wirtschaftlichen Vorteil und der schnellen Reaktionszeit wird die Digitalisierung den Versicherten praktische Instrumente zur direkten Kontrolle ihrer Vorsorgesituation bieten. Dank der neuen zentralisierten und elektronischen Plattform können die Bürgerinnen und Bürger ihre AHV-Rente direkt von zu Hause aus provisorisch berechnen, in Echtzeit prüfen, ob in ihrer Erwerbsbiografie Beitragslücken bestehen, oder genau kontrollieren, ob ihre jeweiligen Arbeitgeber die obligatorischen Sozialbeiträge korrekt entrichtet haben. Dies ist ein Schritt nach vorne in Richtung Transparenz und Autonomie bei der Verwaltung der öffentlichen Vorsorge, wodurch die Notwendigkeit von Zwischenpersonen oder langwierigen formellen Anträgen verringert wird, um einen aktuellen Überblick über die eigene Beitrittssituation in der Schweiz zu erhalten.

Wichtige Punkte

Der Zugang zur zukünftigen digitalen Plattform wird nach Flexibilitäts- und Sicherheitskriterien strukturiert, um den Schutz der personenbezogenen Daten der Versicherten zu gewährleisten. Die Nutzung des Telematikportals bleibt für die Bürger völlig freiwillig, die frei wählen können, ob sie die digitalen Dienste nutzen oder die traditionellen Kanäle beibehalten möchten. Der Zugang setzt nur die Authentifizierung durch eine von der Bundesregierung offiziell anerkannte elektronische Identität voraus, die hohe Standards in Bezug auf Cybersicherheit und Datenschutz gewährleistet. Hingegen sind die Exekutivorgane und die Sozialversicherer gesetzlich verpflichtet, untereinander ausschließlich auf elektronischem Wege zu kommunizieren und die verfahrenstechnischen Schattenzonen zu beseitigen.

# Termine und Planungstools

Mit dem Zeithorizont bis 2028 für den definitiven Start des Projekts durch den Bundesrat haben die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, ihre Vorsorgesituation im Hinblick auf zukünftige regulatorische und technologische Veränderungen laufend zu überwachen. Um Ihre Vorsorgeplanung zu vertiefen und Ihre persönlichen Finanzprognosen in der Schweiz zu berechnen, können Sie die entsprechenden Tools online konsultieren.

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Quelle: tio.ch

Häufig gestellte Fragen
Wann wird der digitale Zugriff auf AHV- und IV-Daten verfügbar sein?
Die Vorlage für den digitalen Zugang zu AHV- und IV-Akten soll nach den Vorstellungen des Bundesrates frühestens im Jahr 2028 nach der Verabschiedung des neuen Gesetzes anlaufen.
Welche Kosteneinsparungen werden durch die Digitalisierung erzielt?
Der standardisierte Austausch elektronischer Daten wird zu Gesamteinsparungen von schätzungsweise 35 Millionen Franken pro Jahr führen. Davon entfallen 25 Millionen Franken direkt auf die Senkung der Postkosten.
Wird die Nutzung der neuen digitalen Plattform für die Versicherten obligatorisch?
Nein, für die Versicherten bleibt die Nutzung der Plattform freiwillig. Der Zugang erfordert nur die Authentifizierung durch eine von der Regierung anerkannte elektronische Identität, während für die Exekutivorgane und Versicherer die Verpflichtung zur elektronischen Kommunikation verbindlich ist.

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