LSD: Ende der Rinderimpfung am 30. September 2026

Kuh auf einer Schweizer Weide mit Bergen im Hintergrund, Kontext der LSD-Überwachung

Die Kampagne endet am 30.09.2026. Ab dem 1. Oktober beginnt eine 8-monatige Wartezeit mit gezielter Überwachung bis Juni 2027.

Kontext

In Kürze

  • Pflichtimpfung bis zum 30. September 2026
  • Wartezeit von acht Monaten ab dem 1. Oktober 2026
  • Gezielte Überwachung ab Januar 2027
  • Freiheitsstatus nicht vor dem 1. Juni 2027

Wichtige Fakten

  • Veröffentlichung → 24. September 2026
  • Ende der Impfkampagne → 30. September 2026
  • Beginn der Wartezeit → 1. Oktober 2026
  • Gezielte Überwachung → Januar 2027
  • Status als LSD-freies Land → nicht vor dem 1. Juni 2027

Die Entscheidung und der Zeitplan

Die am 24. September 2026 veröffentlichte Mitteilung kündigt an, dass die Pflichtimpfkampagne gegen die Blauzungenkrankheit (Lumpy Skin Disease, LSD) bei Rindern im Kanton Genf und in den Impfstrecken der Kantone Waadt und Wallis am 30. September 2026 endet. Ab dem 1. Oktober 2026 beginnt eine Wartezeit von acht Monaten.

Während der Wartezeit werden die kantonalen Veterinärdienste unter der Koordination des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) eine verstärkte Überwachung aller Anzeichen, die auf die LSD zurückzuführen sind, aufrechterhalten. Die besonderen Bestimmungen für Tierbewegungen bleiben in Kraft. Wenn die Ergebnisse der Überwachung und die Entwicklung der Seuchenlage in Europa günstig verlaufen, kann die Schweiz ihren Status als LSD-freies Land nicht vor dem 1. Juni 2027 zurückerlangen.

Die Massnahme reagiert auf eine Situation, die über die Grenze hinaus beobachtet wurde. Seit Juni 2025 gab es Ausbrüche in Italien und Frankreich; mehrere französische Ausbrüche wurden in weniger als 50 Kilometern Entfernung zur Schweizer Grenze festgestellt. Um die Schweizer Rinderbestände zu schützen und die Einschleppung des Virus zu verhindern, hat die Schweiz Impfstrecken im Kanton Genf und in bestimmten Gebieten der Kantone Waadt und Wallis eingerichtet. In diesen Gebieten wurden bereits mehrere Tausend Tiere geimpft, während in der Schweiz bis heute kein bestätigter LSD-Fall registriert wurde.

Für die Saison 2026 hat das BLV zudem das Aufstellen von Rindern in Frankreich verboten. Die Pflichtimpfung läuft in den betroffenen Gebieten bis zum 30. September weiter, um Tiere zu schützen, die in diesen Gebieten geboren wurden oder während der Aktivitätsphase der stechenden Insekten eingeführt werden. Die günstige Entwicklung macht es möglich, dass die Impfpflicht zu diesem Datum ausläuft, doch die Unterbrechung schliesst das Überwachungssystem nicht ab: Ab dem 1. Oktober behalten die Gebiete ihren Status als Impfstrecken bei, und die Änderungen der BLV-Verordnung treten in Kraft.

Ab Januar 2027 beginnt in den Impfstrecken der drei Kantone eine gezielte Überwachung mit dem Ziel, das Fehlen einer Viruszirkulation in der Schweiz zu bestätigen. Die Modalitäten werden rechtzeitig an die Tierhalterinnen und Tierhalter kommuniziert, und die Überwachung wird an die Entwicklung der Seuchenlage angepasst.

Operative Details

Tierbewegungen: Die Änderung ab dem 1. Oktober

Einfachere Einreise, Ausreise weiterhin bedingt

Die sichtbarste operative Änderung betrifft den Tierverkehr. Ab dem 1. Oktober 2026 können Tiere aus Gebieten außerhalb der Impfstichzonen der Kantone Genf, Waadt und Wallis in diese Zonen einreisen, ohne nach der Ankunft geimpft werden zu müssen. Der Zugang wird somit erleichtert, während die Beibehaltung des Status als Impfstichzone zeigt, dass das Ende der Impfpflicht nicht mit der sofortigen Aufhebung der Vorsichtsmaßnahmen zusammenfällt.

Bei der Ausreise hängt die Voraussetzung vom Schutzstatus des Tieres ab. Die Quelle unterscheidet zwischen ungeimpften, aber durch mütterliche Antikörper geschützten Kälbern, ungeimpften Tieren oder nicht immunisierten Kälbern sowie geimpften Tieren.

Table 1: Situation
SituationBedingung ab dem 1. Oktober 2026
Einreise aus Gebieten außerhalb der ZoneKeine Impfung nach der Ankunft erforderlich
Ungeimpftes Kalb, geschützt durch mütterliche AntikörperKlinische Untersuchung
Ungeimpftes Tier oder nicht immunisiertes KalbNegativer Test auf Virus oder Antikörper und klinische Untersuchung im Herkunftsbetrieb
Geimpftes TierTransfer innerhalb oder außerhalb der Zonen, wenn alle Tiere des Ursprungsbetriebs einer klinischen Untersuchung unterzogen wurden

Diese Unterscheidung macht die klinische Untersuchung zum gemeinsamen Nenner mehrerer Wege. Für ein durch mütterliche Antikörper geschütztes Kalb ermöglicht die klinische Untersuchung die Ausreise. Für ein ungeimpftes Tier oder ein nicht immunisiertes Kalb ist zusätzlich ein negativer Screening-Test auf das Virus oder auf Antikörper sowie eine klinische Untersuchung im Herkunftsbetrieb erforderlich. Für geimpfte Tiere, die innerhalb oder außerhalb der Zonen transferiert werden, ist die Bedingung, dass alle Tiere des Ursprungsbetriebs einer klinischen Untersuchung unterzogen wurden.

Der Vergleich zwischen Ein- und Ausreise ist daher deutlich. Das externe Tier kann ohne Impfung nach der Ankunft einreisen, aber die Kategorien bei der Ausreise müssen unterschiedliche Bedingungen erfüllen. Die Zonen und Einschränkungen können nicht vor dem 1. Juni 2027 aufgehoben werden, sofern die Überwachung und die epizootische Lage in Europa günstig bleiben. Bis dahin erfordern die Bewegungen eine genaue Beachtung der auf die jeweilige Kategorie anwendbaren Bedingung.

Das gesundheitliche Bild erklärt die Vorsicht. LSD (Lumpy Skin Disease) befällt Rinder, Büffel und Bisons; sie wird hauptsächlich durch Stichs von blutsaugenden Fliegen und Mücken übertragen und zeigt als charakteristische Symptome Fieber, Schwäche und Knoten auf der Haut. Sie ist nicht auf den Menschen übertragbar. Für Nutzer, die auch die wirtschaftlichen Werkzeuge des Portals konsultieren, sind die Lebenshaltungskosten in der Schweiz und der Gehalts-/Steuerechner verfügbar, getrennt von den hier beschriebenen veterinärmedizinischen Bedingungen.

Nützliche Tools zum Schutz Ihres Nettolohns

Um Wechselkursverluste zu reduzieren, vergleichen Sie CHF-EUR-Wechseloptionen und Banken für Grenzgänger.

Wichtige Punkte

Cosa devono fare i detentori

Una sequenza operativa fino a giugno 2027

Per i detentori di animali, il periodo di attesa richiede una routine precisa. La fonte indica una sequenza pratica: sorvegliare, segnalare i sospetti e applicare la condizione corretta prima di ogni movimento.

1. Dal 1 ottobre 2026, osservare attentamente i propri animali. Febbre, spossatezza e noduli sulla pelle sono i segni caratteristici da riconoscere.

2. Se compare un sospetto, notificare immediatamente il veterinario. I campioni saranno prelevati e inviati in laboratorio per l'analisi.

3. Per l'accesso alle zone, identificare la provenienza: gli animali da territori esterni possono entrare senza dover essere vaccinati dopo l'arrivo.

4. Per l'uscita, controllare la categoria. Un vitello non vaccinato ma protetto dagli anticorpi della madre vaccinata può uscire dopo un esame clinico. Per un animale non vaccinato o un vitello non immunizzato servono un test di screening negativo per il virus o per gli anticorpi e un esame clinico nell'azienda di provenienza. Gli animali vaccinati possono essere trasferiti dentro o fuori dalle zone se tutti gli animali dell'azienda da cui provengono hanno sostenuto un esame clinico.

5. Da gennaio 2027, seguire le indicazioni sulla sorveglianza mirata nelle zone di Genf, Waadt e Wallis. Le modalità saranno comunicate a tempo debito e potranno adattarsi alla situazione epizootica.

Restano valide le raccomandazioni di biosicurezza e protezione dagli insetti. L'USAV continuerà a seguire la situazione in Svizzera e all'estero e adeguerà le misure se necessario. La fine dell'obbligo vaccinale non coincide con la revoca immediata delle zone: in caso di risultati favorevoli, zone e restrizioni potranno essere revocate non prima del 1 giugno 2027 e la Svizzera potrà riottenere lo status di Paese indenne da LSD.

Nel frattempo, ogni decisione di spostamento va collegata alla posizione dell'azienda, allo stato vaccinale o immunitario dell'animale e all'esito degli esami richiesti. Il comunicato mantiene questa distinzione fino alla nuova valutazione della situazione.

Per affiancare questa verifica a uno strumento nazionale sulle altre esigenze economiche, usa il calcolatore stipendio/imposte.

Entdecken Sie Stellenangebote im Tessin — täglich aktualisiert: über 4.000 Stellen von Schweizer Unternehmen.

Quelle: admin.ch

Häufig gestellte Fragen
Wann endet die obligatorische LSD-Impfung?
Gemäss Mitteilung vom 24. September 2026 endet die Impfpflicht gegen die Lumpy-skin-Krankheit (LSD) bei Rindern am 30. September 2026. Dies gilt für den Kanton Genf und die Impfgebiete in den Kantonen Waadt und Wallis. Die Entscheidung wird getroffen, um Tiere zu schützen, die während der Aktivität von stechenden Insekten geboren oder eingeführt wurden.
Was passiert ab dem 1. Oktober 2026 nach dem Ende der Impfung?
Ab dem 1. Oktober 2026 beginnt eine Wartefrist von acht Monaten. Die vom BLV koordinierten kantonalen Veterinärdienste werden eine verstärkte Aufsicht über alle Anzeichen von LSD aufrechterhalten. Die besonderen Vorschriften für die Verbringung von Tieren gelten weiterhin. Die Zonen behalten den Status von Impfzonen und die Verordnungsänderungen treten in Kraft.
Wann kann die Schweiz den Status als LSD-freies Land wiedererlangen?
Die Schweiz kann den Status als LSD-freies Land frühestens am 1. Juni 2027 wiedererlangen. Dieses Datum ist indikativ und hängt von den Ergebnissen der gezielten Überwachung ab, die im Januar 2027 beginnen wird, und von der Entwicklung der Seuchenlage in Europa ab. Wenn die Ergebnisse günstig bleiben, können die Zonen und Restriktionen aufgehoben werden.

Verwandte Artikel