Das Ja des Nationalen zur elektronischen Krankenakte

Das Bundeshaus in Bern während der parlamentarischen Gesundheitsdebatten

Verabschiedung des elektronischen Gesundheitsdossiers, des Mercosur-Abkommens und der Fonds für die Schweizer Landwirtschaft im Parlament.

Kontext

Auf einen Blick

  • Elektronische Gesundheitsakte genehmigt
  • Grünes Licht für das Abkommen mit dem Mercosur
  • Unterstützung für die Schweizer Landwirtschaft
  • Neue Maßnahmen bei Generika

Wichtige Fakten

  • Urheber der Motion: Mauro Poggia
  • Länder des Abkommens: Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay
  • Landwirtschaftsfinanzierung: 517 Millionen Franken
  • Unterstützungszeitraum: 2028-2033
  • Stimmen zum Mercosur-Abkommen im Ständerat: 35 dafür, 7 dagegen, 3 Enthaltungen
  • Stimmen zur nationalen Gesundheitsakte: 134 dafür, 53 dagegen, 10 Enthaltungen

Am Montag wurde die Debatte im Nationalrat mit der neuen elektronischen Gesundheitsakte eröffnet, die vom Bundesparlament erstmals genehmigt wurde. Unterdessen hat der Ständerat grünes Licht für das Freihandelsabkommen mit den Mercosur-Ländern gegeben und eine Unterstützung von 517 Millionen Franken für den Zeitraum 2028-2033 bewilligt, um die Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaftsbetriebe zu stärken. Diese Dossiers gehören zusammen mit den Bilateralen III, den Eigenmitteln der UBS und der Erhöhung der Mehrwertsteuer für die Armee zu den großen Themen, die die laufende Legislatur prägen. Während der Parlamentssitzung richtete sich die Aufmerksamkeit auf mehrere zentrale Fragen für die Schweizer Wirtschaft und das Gesundheitswesen. Dabei wurden unterschiedliche Bereiche behandelt, die von internationalen Verträgen bis hin zur Digitalisierung des nationalen Gesundheitssektors und zum Management der Gesundheitskosten reichen.

Die Debatte über Generika und die Motion Poggia

Ein weiteres zentrales Thema, das im Parlament behandelt wurde, betrifft den Import von Generika in die Schweiz, mit dem erklärten Ziel, dem kontinuierlichen Anstieg der Gesundheitskosten entgegenzuwirken. Die Maßnahme ist in einer Motion vorgesehen, die von Ständerat Mauro Poggia, einem Vertreter des MCG aus Genf, eingereicht wurde, und wurde am Montag auch vom Nationalrat mit 109 zu 81 Stimmen bei 7 Enthaltungen angenommen. Mit diesem Text will der Urheber Apotheken, Spitälern und Ärzten ermöglichen, Generika direkt in die Schweiz zu importieren, ohne die herkömmlichen Kanäle von Swissmedic nutzen zu müssen. Der Text fordert zudem, dass die entsprechenden Kosten vollständig von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung übernommen werden. Nach Ansicht des Motionärs wäre die Patientensicherheit jederzeit gewährleistet, während das Land schätzungsweise bis zu 500 Millionen Franken pro Jahr einsparen könnte. Diese Schätzung basiert auf der Tatsache, dass Generika in der Schweiz derzeit zwischen 40% und 70% teurer sind als auf ausländischen Märkten. Die Entscheidung eröffnet nun neue Perspektiven für das Management der Gesundheitsausgaben und für den Zugang zu Arzneimitteln für ambulante Leistungserbringer in der gesamten Schweiz.

Operative Details

Der parlamentarische Beratungsprozess war von gegensätzlichen Auffassungen zu internationalen Verträgen und zur Digitalisierung öffentlicher und gesundheitlicher Dienstleistungen geprägt. Was das Freihandelsabkommen mit den Mercosur-Staaten Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay betrifft, bekräftigte der Ständerat seine Unterstützung, nachdem der Nationalrat im vergangenen Juni dagegen gestimmt hatte. Das Abkommen wurde in der oberen Kammer beraten und erhielt 35 Ja-Stimmen, 7 Nein-Stimmen und 3 Enthaltungen. Zusammen mit dem Handelsabkommen genehmigten die Ständeräte ein Finanzhilfepaket von 517 Millionen Franken für den Zeitraum von 2028 bis 2033. Dieser Betrag ist ausdrücklich dazu bestimmt, die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Landwirtschaft zu stärken, und führte im Plenum zu umfangreichen Diskussionen, bevor durch einen Kompromiss zum Schutz der lokalen Produzenten eine Einigung erzielt werden konnte.

Die Reform der elektronischen Gesundheitsakte und die Ablösung der CIP

Auf innen- und gesundheitspolitischer Ebene erhielt der Gesetzesentwurf des Bundesrates zur neuen elektronischen Gesundheitsakte im Nationalrat mit 134 Ja-Stimmen, 53 Nein-Stimmen und 10 Enthaltungen erstmals grünes Licht. Nach den Plänen des Bundesrates werden künftig alle in der Schweiz wohnhaften Personen automatisch und kostenlos eine elektronische Gesundheitsakte erhalten, sofern sie nicht ausdrücklich Widerspruch einlegen. Das neue Bundesgesetz wird die Aufgaben und Zuständigkeiten von Bund und Kantonen klar definieren sowie die Finanzierungsmodalitäten regeln. Dieses Instrument soll die bisherige elektronische Patientenakte ersetzen, die als CIP bekannt ist und sich im Laufe der Jahre als wenig genutzt erwiesen hat. Bei der Plenardebatte betonten viele Nationalräte, dass die mit der CIP begangenen Fehler nicht wiederholt werden dürften, wobei mehrere Redner die CIP offen als regelrechtes institutionelles und organisatorisches Fiasko bezeichneten. Die alte Akte beruhte auf einer übermäßig komplexen Struktur, die zahlreiche private Anbieter einbezog und den Nutzern einen aufwendigen Eröffnungsprozess auferlegte. Diese bürokratischen und technischen Hürden führten dazu, dass die tatsächliche Nutzung der CIP deutlich hinter den ursprünglichen Erwartungen der Bundesbehörden zurückblieb.

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Wichtige Punkte

Die laufende Parlamentssession zeigt den Willen, mehrere Schlüsselbereiche der Verwaltung und der personenbezogenen Dienstleistungen neu zu organisieren, wobei auf eine stärkere Zentralisierung und eine strengere Kostenkontrolle gesetzt wird. Was die künftige Verwaltung des elektronischen Patientendossiers betrifft, sollte das Instrument von einer einzigen, direkt von den Kantonen beauftragten Gemeinschaft verwaltet werden. Diese organisatorische Entscheidung wurde getroffen, um eine rasche Einführung des Systems zu gewährleisten und seine tägliche Verwaltung sowohl für die Bürgerinnen und Bürger als auch für die Gesundheitsfachpersonen zu erleichtern. Neben den digitalen Aspekten sieht die Gesetzgebung vor, dass auch Ärztinnen und Ärzte, Apothekerinnen und Apotheker, Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten sowie die anderen ambulanten Leistungserbringer gesetzlich verpflichtet sein werden, das elektronische Patientendossier im Rahmen ihrer täglichen beruflichen Tätigkeit zu nutzen. Diese Pflicht zielt darauf ab, ein integriertes Gesundheitsökosystem zu schaffen, indem Doppeluntersuchungen reduziert und die Koordination zwischen den verschiedenen Versorgungsebenen in der Schweiz verbessert werden.

Verfahren und nächste institutionelle Schritte

Während das Parlament die Arbeiten an den grossen Dossiers der Legislaturperiode fortsetzt, sind die Bürgerinnen und Bürger sowie die Wirtschaftsakteure aufgerufen, die Entwicklung der in diesen Wochen verabschiedeten gesetzlichen Bestimmungen zu verfolgen. Was den künftigen Erhalt des elektronischen Patientendossiers betrifft, müssen die in der Schweiz wohnhaften Personen keine unmittelbaren Schritte unternehmen, da die Zustellung automatisch gemäss den vom Bundesrat festgelegten Fristen erfolgen wird, unbeschadet der Möglichkeit, formell Widerspruch einzulegen. Die gesetzgeberischen Entwicklungen in den Bereichen Arzneimittelausgaben und Direktimport von Generika werden hingegen weitere institutionelle Schritte erfordern, bevor sie in Schweizer Apotheken und Spitälern praktische Anwendung finden. Um mehr über die Verwaltung der persönlichen Ausgaben und die Auswirkungen der Bundesentscheide auf das eigene Budget zu erfahren, können die online verfügbaren Instrumente zur Finanzplanung konsultiert werden, etwa calcolatore stipendio e imposte, um die eigene Beitrags- und Lohnsituation in der Schweiz zu überprüfen.

Quelle: rsi.ch

Häufig gestellte Fragen
Was beinhaltet das neue elektronische Gesundheitsdossier, das vom Nationalrat genehmigt wurde?
Der Gesetzesentwurf des Bundesrates sieht vor, dass alle in der Schweiz wohnhaften Personen automatisch und kostenlos ein elektronisches Gesundheitsdossier erhalten, sofern sie nicht ausdrücklich Einspruch erheben. Die neue Gesetzgebung wird die Aufgaben und Zuständigkeiten von Bund und Kantonen definieren und das bisherige EPD ersetzen. Darüber hinaus sind Ärzte, Apotheker und Physiotherapeuten gesetzlich verpflichtet, sie zu verwenden.
Was sind die Einzelheiten des Freihandelsabkommens mit dem Mercosur?
Der Ständerat hat mit 35 Ja-Stimmen, 7 Nein-Stimmen und 3 Enthaltungen grünes Licht für das Handelsabkommen mit Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay gegeben. Zusammen mit der Vereinbarung wurde eine finanzielle Unterstützung von 517 Millionen Franken für den Zeitraum 2028-2033 genehmigt, um die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Landwirtschaftsbetriebe zu stärken.
Was sieht die von Mauro Poggia eingebrachte Motion zu Generika vor?
Die von Mauro Poggia eingebrachte und vom Nationalrat mit 109 Ja-Stimmen, 81 Nein-Stimmen und 7 Enthaltungen verabschiedete Motion soll es Apotheken, Spitälern und Ärzten ermöglichen, Generika ohne Swissmedic direkt in die Schweiz einzuführen. Der Text verlangt, dass die Kosten durch die obligatorische Versicherung gedeckt werden, die Einsparungen von bis zu 500 Millionen Franken pro Jahr schätzt.

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