Gibt es in der Schweiz ein italienisches TFR-Äquivalent? (Grenzgänger-Leitfaden)

Antwort mit offiziellen Quellen — Rechte, Kündigung und Mobbing

Aktualisiert am 11. August 2026

Gibt es in der Schweiz ein italienisches TFR-Äquivalent?

Antwort

Nein, es gibt kein obligatorisches TFR. Die Abgangsentschädigung (OR Art. 339b-339c) steht nur Arbeitnehmern ≥50 Jahre mit ≥20 Dienstjahren zu und beträgt 2-8 Monatslöhne; seit 1985 weitgehend durch BVG-Leistungen ersetzt Quelle: Fedlex OR SR 220. Bei Vertragsende erhält der Arbeitnehmer den BVG-Saldo als Rente oder Kapital. Für Grenzgänger entspricht dies faktisch dem italienischen TFR. Der Schweizer Arbeitgeber schuldet kein TFR, da der Vertrag schweizerischem Recht untersteht (OR Art. 320). Grenzgänger mit früheren INPS-Beiträgen behalten den angesparten TFR beim Treuhandfonds oder Pensionsfonds. Die 2. Säule wird in Italien als ausländische Vorsorge anerkannt.

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