Gibt es in der Schweiz ein italienisches TFR-Äquivalent? (Grenzgänger-Leitfaden)
Antwort mit offiziellen Quellen — Rechte, Kündigung und Mobbing
Aktualisiert am 11. August 2026

Antwort
Nein, es gibt kein obligatorisches TFR. Die Abgangsentschädigung (OR Art. 339b-339c) steht nur Arbeitnehmern ≥50 Jahre mit ≥20 Dienstjahren zu und beträgt 2-8 Monatslöhne; seit 1985 weitgehend durch BVG-Leistungen ersetzt Quelle: Fedlex OR SR 220. Bei Vertragsende erhält der Arbeitnehmer den BVG-Saldo als Rente oder Kapital. Für Grenzgänger entspricht dies faktisch dem italienischen TFR. Der Schweizer Arbeitgeber schuldet kein TFR, da der Vertrag schweizerischem Recht untersteht (OR Art. 320). Grenzgänger mit früheren INPS-Beiträgen behalten den angesparten TFR beim Treuhandfonds oder Pensionsfonds. Die 2. Säule wird in Italien als ausländische Vorsorge anerkannt.
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- Kann ich als Grenzgänger Kurzarbeitsentschädigung (KAE) beziehen?
Ja. Das schweizerische AVIG (Arbeitslosenversicherungsgesetz SR 837.0) Art. 31 sieht Kurzarbeitsentschädigung (KAE) für temporären Arbeitsausfall (Auftragseinbruch, COVID, ausserordentliche Ereignisse) vor. Arbeitgeber meldet beim kantonalen Amt; max. 12 Monate in 2 Jahren.
- Muss der Arbeitgeber ein Arbeitszeugnis ausstellen?
Ja, zwingend (OR Art. 330a). Ein vollständiges Arbeitszeugnis muss Tätigkeit, Dauer, Leistung und Verhalten angeben, in Schweizer Code-Sprache (standardisiert, nie explizit negativ).
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Ja. Das FZA Anhang I Art. 9 verlangt Gleichbehandlung zwischen Schweizer und EU/EFTA-Arbeitnehmern bei Lohn, Sozialleistungen, Arbeitsbedingungen und Weiterbildung.
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Ja. Gemäss EU-VO 883/2004 Art. 65 hat der voll arbeitslose Grenzgänger Anspruch auf Leistungen im Wohnland (Italien) auf Basis der ausländischen Beiträge.
- Was tun bei einem Arbeitsunfall?
Unfall sofort dem Arbeitgeber melden und Unfallmeldung ausfüllen lassen; binnen 3 Tagen an SUVA (oder UVG-Versicherer). Arzt behandelt und bescheinigt Arbeitsunfähigkeit. SUVA übernimmt alle Heilkosten ohne Franchise (UVG Art. 10), zahlt Taggeld 80 % des Lohns ab 3.
- Ist eine Kündigung in der Schweiz immer rechtmässig?
Nein. Trotz Vertragsfreiheit (OR Art. 335) ist eine Kündigung missbräuchlich, wenn sie aus geschützten Gründen erfolgt (OR Art. 336): Nationalität, Ethnie, Religion oder Politik, Gewerkschaftstätigkeit, Alter, Geschlecht, Familienstand, Whistleblowing.
- Wer zahlt den Lohn bei längerer Krankheit?
Über die OR-Skala hinaus (siehe Lohn-FAQ) greift die kollektive KTG ab Tag 31 in den meisten Fällen. 720 Tage in 900 zu 80-90 %, finanziert durch KTG-Beiträge hälftig AG/AN.
- Wie schützt man sich in der Schweiz vor Mobbing?
Der Arbeitgeber hat eine Fürsorgepflicht (OR Art. 328, ArG Art. 6). Mobbing — wiederholte psychische Belästigung am Arbeitsplatz — verletzt diese Pflicht und begründet zivilrechtliche Haftung.
Die Angaben dienen der Orientierung und ersetzen keine persönliche Beratung durch einen Treuhänder, Anwalt oder eine Gewerkschaft. Steuer-, Sozialversicherungs- und Bewilligungsregeln ändern sich häufig: immer die verlinkten Primärquellen prüfen.