Kann ich als Grenzgänger Kurzarbeitsentschädigung (KAE) beziehen? (Grenzgänger-Leitfaden)

Antwort mit offiziellen Quellen — Rechte, Kündigung und Mobbing

Aktualisiert am 11. August 2026

Kann ich als Grenzgänger Kurzarbeitsentschädigung (KAE) beziehen?

Antwort

Ja. Das schweizerische AVIG (Arbeitslosenversicherungsgesetz SR 837.0) Art. 31 sieht Kurzarbeitsentschädigung (KAE) für temporären Arbeitsausfall (Auftragseinbruch, COVID, ausserordentliche Ereignisse) vor Quelle: Fedlex AVIG SR 837.0. Arbeitgeber meldet beim kantonalen Amt; max. 12 Monate in 2 Jahren. Arbeitnehmer mit Stundenreduktion erhält 80 % des Lohnausfalls direkt auf Lohnabrechnung, finanziert durch ALV. Für Grenzgänger assimiliert EU-VO 883/2004 Art. 65 Abs. 1 Bst. a Stundenreduktion = Teilarbeitslosigkeit, bezahlt durch kantonale ALV-Kasse. Italienische NASpI entfällt. Der Arbeitnehmer bleibt für Vollzeitrückkehr verfügbar (keine italienische Konkurrenzstelle).

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