Wie schützt man sich in der Schweiz vor Mobbing? (Grenzgänger-Leitfaden)

Antwort mit offiziellen Quellen — Rechte, Kündigung und Mobbing

Aktualisiert am 11. August 2026

Wie schützt man sich in der Schweiz vor Mobbing?

Antwort

Der Arbeitgeber hat eine Fürsorgepflicht (OR Art. 328, ArG Art. 6) Quelle: Fedlex OR SR 220, ArG SR 822.11. Mobbing — wiederholte psychische Belästigung am Arbeitsplatz — verletzt diese Pflicht und begründet zivilrechtliche Haftung. Opfer-Grenzgänger sollten: (1) schriftlich melden (Einschreiben), (2) HR und Betriebsarzt einschalten, (3) kantonale Personalitätsstelle kontaktieren (Tessin: Servizio per la personalità), (4) binnen 5 Jahren vor Arbeitsgericht klagen (OR Art. 49). Bundesgericht (BGE 130 III 699) spricht bis CHF 20'000 Genugtuung zu. Beweise: E-Mails, Zeugenaussagen, ärztliche Zeugnisse. Gewerkschaften OCST, UNIA beraten gratis.

Offizielle Quellen

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Die Angaben dienen der Orientierung und ersetzen keine persönliche Beratung durch einen Treuhänder, Anwalt oder eine Gewerkschaft. Steuer-, Sozialversicherungs- und Bewilligungsregeln ändern sich häufig: immer die verlinkten Primärquellen prüfen.

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