Hat der aus der Schweiz entlassene Grenzgänger Anspruch auf italienische NASpI?
Antwort mit offiziellen Quellen — Rechte, Kündigung und Mobbing
Aktualisiert am 11. August 2026

Antwort
Ja. Gemäss EU-VO 883/2004 Art. 65 hat der voll arbeitslose Grenzgänger Anspruch auf Leistungen im Wohnland (Italien) auf Basis der ausländischen Beiträge Quelle: Eur-Lex VO 883/2004. NASpI-Antrag beim INPS online via SPID binnen 68 Tagen nach Ende mit U1 der schweizerischen kantonalen Arbeitslosenkasse (Tessin: ALV Bellinzona). NASpI: 75 % des durchschnittlichen steuerpflichtigen Monatslohns der letzten 4 Jahre (bis 1 425 €/Mt. 2026), max. 24 Monate, 3 % Reduktion ab 4. Monat. Teilweise arbeitslose Grenzgänger (Stundenreduktion) erhalten Leistung von der CH-ALV-Kasse Quelle: AVIG Art. 22-24.
Offizielle Quellen
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Unfall sofort dem Arbeitgeber melden und Unfallmeldung ausfüllen lassen; binnen 3 Tagen an SUVA (oder UVG-Versicherer). Arzt behandelt und bescheinigt Arbeitsunfähigkeit. SUVA übernimmt alle Heilkosten ohne Franchise (UVG Art. 10), zahlt Taggeld 80 % des Lohns ab 3.
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Nein. Trotz Vertragsfreiheit (OR Art. 335) ist eine Kündigung missbräuchlich, wenn sie aus geschützten Gründen erfolgt (OR Art. 336): Nationalität, Ethnie, Religion oder Politik, Gewerkschaftstätigkeit, Alter, Geschlecht, Familienstand, Whistleblowing.
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Über die OR-Skala hinaus (siehe Lohn-FAQ) greift die kollektive KTG ab Tag 31 in den meisten Fällen. 720 Tage in 900 zu 80-90 %, finanziert durch KTG-Beiträge hälftig AG/AN.
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Der Arbeitgeber hat eine Fürsorgepflicht (OR Art. 328, ArG Art. 6). Mobbing — wiederholte psychische Belästigung am Arbeitsplatz — verletzt diese Pflicht und begründet zivilrechtliche Haftung.
- In welche Gewerkschaften kann ich als Grenzgänger eintreten?
Grenzgänger können den Schweizer Gewerkschaften frei beitreten. Haupt-Tessiner Verbände: OCST (Christlich-Soziale Organisation Tessin, 38'000 Mitglieder), UNIA (Industrie, Bau, Gewerbe, 180'000 national), Syna, SGB. Beitrag CHF 30-50/Monat.
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Nein, es gibt kein obligatorisches TFR. Die Abgangsentschädigung (OR Art. 339b-339c) steht nur Arbeitnehmern ≥50 Jahre mit ≥20 Dienstjahren zu und beträgt 2-8 Monatslöhne; seit 1985 weitgehend durch BVG-Leistungen ersetzt.
- Kann ich als Grenzgänger Kurzarbeitsentschädigung (KAE) beziehen?
Ja. Das schweizerische AVIG (Arbeitslosenversicherungsgesetz SR 837.0) Art. 31 sieht Kurzarbeitsentschädigung (KAE) für temporären Arbeitsausfall (Auftragseinbruch, COVID, ausserordentliche Ereignisse) vor. Arbeitgeber meldet beim kantonalen Amt; max. 12 Monate in 2 Jahren.
- Muss der Arbeitgeber ein Arbeitszeugnis ausstellen?
Ja, zwingend (OR Art. 330a). Ein vollständiges Arbeitszeugnis muss Tätigkeit, Dauer, Leistung und Verhalten angeben, in Schweizer Code-Sprache (standardisiert, nie explizit negativ).
Die Angaben dienen der Orientierung und ersetzen keine persönliche Beratung durch einen Treuhänder, Anwalt oder eine Gewerkschaft. Steuer-, Sozialversicherungs- und Bewilligungsregeln ändern sich häufig: immer die verlinkten Primärquellen prüfen.