Muss der Arbeitgeber ein Arbeitszeugnis ausstellen? (Grenzgänger-Leitfaden)

Antwort mit offiziellen Quellen — Rechte, Kündigung und Mobbing

Aktualisiert am 11. August 2026

Muss der Arbeitgeber ein Arbeitszeugnis ausstellen?

Antwort

Ja, zwingend (OR Art. 330a) Quelle: Fedlex OR SR 220. Ein vollständiges Arbeitszeugnis muss Tätigkeit, Dauer, Leistung und Verhalten angeben, in Schweizer Code-Sprache (standardisiert, nie explizit negativ). Arbeitnehmer wählt zwischen Vollzeugnis (Qualifikationszeugnis, bevorzugt) und einfachem (Dauer + Funktion). Zwischenzeugnis während Anstellung auf Verlangen. Auslieferung binnen 1 Monat nach Ende. Bei verschlechternden Formeln Klage beim Arbeitsgericht (180 Tage). Verweigerung oder Verzug: Entschädigung bis 2 Monatslöhne (BGer 4A_137/2014). Codes: «vollste Zufriedenheit» = sehr gut, «vollen» = gut, «Zufriedenheit» = genügend.

Offizielle Quellen

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