Ist eine Kündigung in der Schweiz immer rechtmässig? (Grenzgänger-Leitfaden)

Antwort mit offiziellen Quellen — Rechte, Kündigung und Mobbing

Aktualisiert am 11. August 2026

Ist eine Kündigung in der Schweiz immer rechtmässig?

Antwort

Nein. Trotz Vertragsfreiheit (OR Art. 335) ist eine Kündigung missbräuchlich, wenn sie aus geschützten Gründen erfolgt (OR Art. 336): Nationalität, Ethnie, Religion oder Politik, Gewerkschaftstätigkeit, Alter, Geschlecht, Familienstand, Whistleblowing Quelle: Fedlex OR SR 220. Missbräuchliche Kündigung: Entschädigung bis 6 Monatslöhne (OR Art. 336a). Absoluter Schutz während Krankheit, Schwangerschaft, Mutterschafts-/Vaterschaftsurlaub, Militärdienst, Ferien (OR Art. 336c): Kündigung nichtig. Klage beim Arbeitsgericht binnen 180 Tagen. Grenzgänger wenden sich an Gewerkschaften (OCST, UNIA, Syna) oder kantonale Schlichtungsbehörde. Als EU-Bürger berufen sie sich auf die FZA-Nichtdiskriminierungsklausel.

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Die Angaben dienen der Orientierung und ersetzen keine persönliche Beratung durch einen Treuhänder, Anwalt oder eine Gewerkschaft. Steuer-, Sozialversicherungs- und Bewilligungsregeln ändern sich häufig: immer die verlinkten Primärquellen prüfen.

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