Was tun bei einem Arbeitsunfall? (Grenzgänger-Leitfaden)

Antwort mit offiziellen Quellen — Rechte, Kündigung und Mobbing

Aktualisiert am 11. August 2026

Was tun bei einem Arbeitsunfall?

Antwort

Unfall sofort dem Arbeitgeber melden und Unfallmeldung ausfüllen lassen; binnen 3 Tagen an SUVA (oder UVG-Versicherer) Quelle: Fedlex UVG SR 832.20. Arzt behandelt und bescheinigt Arbeitsunfähigkeit. SUVA übernimmt alle Heilkosten ohne Franchise (UVG Art. 10), zahlt Taggeld 80 % des Lohns ab 3. Tag (UVG Art. 16) und bei Dauerinvalidität Rente bis 80 % oder Integritätsentschädigung. Grenzgänger erhalten Leistungen auch bei Behandlung in Italien (übersetzte Rechnung). Unter 8 Std./Woche nur Berufsunfälle gedeckt. Schwere/tödliche Unfälle: Polizei + OCA (Kantonale Arbeitsschutzbehörde). SUVA-Einsprache binnen 30 Tagen (ATSG Art. 56).

Offizielle Quellen

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Die Angaben dienen der Orientierung und ersetzen keine persönliche Beratung durch einen Treuhänder, Anwalt oder eine Gewerkschaft. Steuer-, Sozialversicherungs- und Bewilligungsregeln ändern sich häufig: immer die verlinkten Primärquellen prüfen.

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