Menschen mit geistiger Behinderung, Vernehmlassung zu den politischen Rechten

Schweizerisches Amtsgebäude als Symbol für politische Teilhabe

Der Bundesrat eröffnet die Vernehmlassung am 14.

Kontext

Auf einen Blick

  • Der Bundesrat eröffnet die Vernehmlassung am 14. Oktober 2026
  • Frist für die Vernehmlassung: 28. Januar
  • In der Vorlage: eidgenössischer Urnengang und Unterzeichnung von Initiativen und Referenden
  • Genf hat das Recht im Jahr 2020 anerkannt

Wichtige Fakten

  • Initiatoren → Bundesrat und einige Kantone
  • Gegenstand → Änderung der Verfassung und des Gesetzes über die politischen Rechte
  • Adressaten → Volljährige Schweizer Bürgerinnen und Bürger
  • Aufgeführte Rechte → Wahlen des Nationalrats und eidgenössische Abstimmungen
  • Weitere Rechte → Unterzeichnung von Volksinitiativen und Referenden
  • Kantonale Vorläufer → Genf 2020; Appenzell Innerrhoden 2024

Am 14. Oktober 2026 hat der Bundesrat das Vernehmlassungsverfahren über die politische Teilhabe von Menschen mit geistiger Behinderung am politischen Leben der Schweiz eingeleitet. Wie einige Kantone hat er einen Weg eröffnet, der bis zum 28. Januar offen bleiben wird. Das Dossier betrifft eine Änderung der Verfassung und des Gesetzes über die politischen Rechte.

Der aktuelle Rahmen auf Bundesebene sieht den Ausschluss von Menschen mit geistiger Behinderung von der Ausübung der politischen Rechte vor, wie eine Mitteilung der Regierung festhält. Die Vorlage zielt dagegen darauf ab, volljährigen Schweizer Bürgerinnen und Bürgern künftig zu ermöglichen, zur Gestaltung der Politik des Landes beizutragen, und steckt für die Bundesebene einen anderen Rahmen als den heutigen ab.

Gemäss dem vom Bundesrat erläuterten Ziel sollen künftig alle volljährigen Schweizer Bürgerinnen und Bürger am politischen Leben teilnehmen können. Die Quelle nennt konkret die angeführten Formen der Teilhabe: die Wahlen des Nationalrats, die eidgenössischen Abstimmungen, die Unterzeichnung von Volksinitiativen und die Unterzeichnung von Referenden. Das Verzeichnis umfasst somit sowohl die Stimmabgabe als auch die Unterzeichnung der genannten Instrumente.

Von der Bundesebene zu den Kantonen

Das Verfahren auf Bundesebene ergänzt bereits in einigen Kantonen erwähnte Initiativen. In Genf wurde Menschen mit geistiger Behinderung im Jahr 2020 das Stimm- und Wahlrecht auf kantonaler Ebene zuerkannt; der Text nennt auch Appenzell Innerrhoden im Jahr 2024. In anderen Kantonen, ergänzt die Quelle, laufen ähnliche Bestrebungen. Auf institutioneller Ebene wird die Vernehmlassung des Bundesrates somit den bereits erwähnten oder noch laufenden kantonalen Verfahren gegenübergestellt.

Der Beitrag, der im Radiogiornale um 12.30 Uhr am 14. Oktober 2026 ausgestrahlt wurde, stellt die Perspektive als zukünftig dar. Die mitgeteilte Frist für die Vernehmlassung ist der 28. Januar.

Operative Details

Der praktische Aspekt, den es getrennt zu betrachten gilt, ist die Ebene, auf der das Recht ausgeübt wird. Die Quelle unterscheidet zwischen der aktuellen Situation auf Bundesebene, der vom Bundesrat eingeleiteten Vernehmlassung und den in einigen Kantonen erwähnten Entwicklungen. Für eine korrekte Einordnung der Nachricht darf die für Genf erwähnte kantonale Anerkennung nicht mit dem Vorschlag verwechselt werden, der den Bund betrifft.

Table 1: Ebene oder Gebiet
Ebene oder GebietAngabe der QuelleBereich
BundHeute Ausschluss von den politischen Rechten auf Bundesebene; Vernehmlassung bis zum 28. JanuarPerspektive für volljährige Schweizer Bürgerinnen und Bürger
GenfStimm- und Wahlrecht auf kantonaler Ebene im Jahr 2020Kantonale Ebene
Appenzell InnerrhodenVerweis auf 2024Kantonale Ebene
Andere KantoneÄhnliche Bestrebungen im GangeErwähnte kantonale Prozesse

Was umfasst die Perspektive auf Bundesebene

Der beschriebene Vorschlag beschränkt sich nicht auf einen einzelnen Wahltermin. Der Verweis auf die Wahlen zum Nationalrat betrifft die Teilnahme an diesem eidgenössischen Urnengang; der Verweis auf die eidgenössischen Abstimmungen erweitert den Rahmen um die in der Quelle genannten Abstimmungen. Die Unterzeichnung von Volksinitiativen und Referenden ergänzt die neben der Stimmabgabe aufgeführten Beteiligungsinstrumente.

Die genannte Zielgruppe ist genau bestimmt: alle volljährigen Schweizer Bürgerinnen und Bürger. Für eine praktische Einordnung empfiehlt es sich, Zielgruppe, Ebene und Recht miteinander zu verknüpfen: volljährige Schweizer Bürgerinnen und Bürger, Bund, Wahlen zum Nationalrat, eidgenössische Abstimmungen, Volksinitiativen oder Referenden.

Der chronologische Vergleich ist ebenso hilfreich. Genf wird dem Jahr 2020 zugeordnet, Appenzell Innerrhoden dem Jahr 2024, während für die Bundesebene der 14. Oktober 2026 mit einer Vernehmlassung bis zum 28. Januar maßgeblich ist. Die anderen Kantone werden als an ähnlichen Bestrebungen beteiligt beschrieben. Der Überblick ist daher nach Gebiet und Phase differenziert: Einige Verweise betreffen die Kantone, während andere eine bis zum 28. Januar laufende eidgenössische Vernehmlassung betreffen.

Wichtige Punkte

Um das Dossier zu verfolgen, ohne Ankündigung, Frist und Inhalt zu verwechseln, empfiehlt es sich, eine Übersicht in fünf Schritten zu verwenden. Die Abfolge bleibt eng an den übermittelten Angaben und trennt die Bundesebene von den kantonalen Beispielen.

Die fünf zu vermerkenden Bezugspunkte

1. Datum des Beginns. Den 14. Oktober 2026 notieren, den Tag des Dienstes und des Beginns des Verfahrens durch den Bundesrat. 2. Frist. Die Frist vom 28. Januar getrennt halten: Sie ist die für die Vernehmlassung angegebene zeitliche Grenze. 3. Gegenstand. Nach den beiden genannten Elementen suchen: eine Verfassungsänderung und eine Änderung des Gesetzes über die politischen Rechte. 4. Adressaten und Rechte. Prüfen, dass sich die Perspektive auf alle volljährigen Schweizer Bürgerinnen und Bürger bezieht und den Nationalrat, eidgenössische Abstimmungen, Volksinitiativen und Referenden umfasst. 5. Gebietsvergleich. Genf im Jahr 2020, Appenzell Innerrhoden im Jahr 2024 und die anderen Kantone, in denen ähnliche Bestrebungen im Gange sind, getrennt betrachten.

Diese Abfolge hilft, die Vernehmlassung nicht als ein auf Bundesebene bereits erweitertes Recht zu verstehen. Die Quelle beschreibt nämlich die aktuelle Situation des Ausschlusses auf Bundesebene und stellt die Ausweitung der politischen Beteiligung als ein künftiges Ziel dar. Die unmittelbar nutzbare Zeitangabe ist daher der 28. Januar, der mit dem angekündigten Verfahren verbunden ist.

Auch die Prüfung der institutionellen Ebene hat eine konkrete Funktion. Wenn eine Aktualisierung im Genfer Kontext vom Stimm- und Wahlrecht spricht, ist der Bezug kantonal; wenn sie Wahlen zum Nationalrat, eidgenössische Abstimmungen oder Unterschriften für Volksinitiativen und Referenden erwähnt, ist der Bezugsrahmen derjenige, der für die Bundesvorlage angegeben ist.

Die Unterscheidung ist auch für die Terminologie nützlich: Die Quelle spricht von volljährigen Schweizer Bürgerinnen und Bürgern, von politischen Rechten auf Bundesebene und von der Unterzeichnung von Volksinitiativen und Referenden neben der Stimmabgabe. Die praktische Maßgabe bleibt, die Vernehmlassung bis zum 28. Januar zu verfolgen und die kantonalen Bezugspunkte von den eidgenössischen getrennt zu halten.

Quelle: rsi.ch

Häufig gestellte Fragen
Was hat der Bundesrat eingeleitet?
Am 14. Oktober 2026 hat der Bundesrat wie einige Kantone ein Vernehmlassungsverfahren zu einer Änderung der Verfassung und des Gesetzes über die politischen Rechte eingeleitet. Die Vernehmlassung betrifft die Beteiligung von Menschen mit geistiger Behinderung am politischen Leben der Schweiz und bleibt laut Quelle bis zum 28. Januar offen.
Welche politischen Rechte nennt die eidgenössische Vorlage?
In der vom Bundesrat beschriebenen Zukunft sollten alle volljährigen Schweizer Bürgerinnen und Bürger an den Wahlen zum Nationalrat und an den eidgenössischen Abstimmungen teilnehmen können. Die Quelle nennt auch die Möglichkeit, Volksinitiativen und Referenden zu unterzeichnen. Dabei handelt es sich um die im Text zur Änderung der Verfassung und des Gesetzes über die politischen Rechte aufgeführten Formen der Beteiligung.
Wie ist die aktuelle Situation auf Bundesebene?
Eine Mitteilung der Regierung erinnert daran, dass Menschen mit geistiger Behinderung heute auf Bundesebene von den politischen Rechten ausgeschlossen sind. Die in der Quelle beschriebene Konsultation betrifft genau diese Ebene und sieht für die Zukunft die Beteiligung der volljährigen Schweizer Bürgerinnen und Bürger an der Gestaltung der Politik des Landes vor.
Welche Kantone werden in der Quelle genannt?
Die Quelle erinnert daran, dass Genf Menschen mit geistiger Behinderung im Jahr 2020 auf kantonaler Ebene das Stimm- und Wahlrecht gewährt hat. Anschließend erwähnt sie Appenzell Innerrhoden im Jahr 2024 und weist darauf hin, dass in anderen Kantonen ähnliche Bestrebungen im Gange sind. Diese Verweise betreffen die kantonale Ebene, die von der eidgenössischen Konsultation zu unterscheiden ist.

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