Bundesrat eröffnet landwirtschaftliche Vernehmlassung 2030 (Grenzgänger-Leitfaden)

Bern, 2. September 2026: Der Bundesrat eröffnet die Vernehmlassung PA30+. Budget CHF 13.8 Milliarden für 2030-2033. Handlungsspielraum für Landwirte, Nachhaltigkeit der Lieferkette. Öffentliche Beteiligung bis zum 8. Dezember.
Kontext
Kurz zusammengefasst
- Bundesrat startet Konsultation zur Agrarpolitik 2030+ (PA30+)
- Budget: CHF 13.808 Milliarden für 2030-2033
- Konsultation offen bis 8. Dezember 2026
- 4 Bereiche: Handlungsspielraum, Märkte, Produktionsgrundlagen, Nachhaltigkeit der Wertschöpfungskette
Wichtige Fakten
- Was: Konsultation zur Agrarpolitik 2030+ zur Erhöhung der Ernährungssicherheit
- Wann: 2. September 2026 – 8. Dezember 2026 (Ende der Konsultation)
- Wo: Schweiz (bundesweite Konsultation mit Kantonen, Verbänden, Bürgern)
- Wer: Bundesrat
- Betrag: CHF 13.808 Milliarden für 2030-2033
- Umsetzung: Ab 2030
- Ziel: Erhöhung der Ernährungssicherheit, Erweiterung des Handlungsspielraums der Landwirte, Stärkung der Wertschöpfung
Bundesratsmedienmitteilung vom 2. September 2026
Bern, 2. September 2026 — Der Bundesrat hat offiziell die Konsultation zur Agrarpolitik ab 2030, bezeichnet als PA30+, gestartet, mit dem erklärten Ziel, die Ernährungssicherheit der Schweiz zu stärken. Die Konsultation bleibt bis zum 8. Dezember 2026 offen und nimmt Beiträge von Landwirten, Branchenverbänden, kantonalen Verwaltungen und Bürgern entgegen.
Mit dieser strukturellen Reform will die Bundesregierung den unternehmerischen Handlungsspielraum der Schweizer Landwirte erweitern, die Wertschöpfung und die Effizienz der natürlichen Ressourcen stärken. Gleichzeitig überträgt die Regierung mehr Verantwortung auf die gesamte Agrar- und Lebensmittelkette — von der Lebensmittelverarbeitung, dem Einzelhandel bis hin zu den Verbrauchern — um ein nachhaltiges Ernährungssystem in ökologischer, wirtschaftlicher und sozialer Hinsicht zu gewährleisten.
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Operative Details
Wie die PA30+ das Verhältnis zwischen Landwirten, Märkten und Verbrauchern verändert
Die Reform führt einen Paradigmenwechsel ein, der alle Ebenen der schweizerischen Lebensmittelkette betrifft, von den landwirtschaftlichen Betrieben bis zum Tisch des Verbrauchers.
Unterstützung der Märkte und Verbesserung der wirtschaftlichen Position
Der zweite Bereich der PA30+ zielt darauf ab, die Marktbeobachtung zu stärken und die Solidaritätsmaßnahmen zwischen den Akteuren auszuweiten, um die landwirtschaftlichen Betriebe bei der Wertschöpfung ihrer Produkte zu unterstützen. Eine zusätzliche finanzielle Unterstützung ist explizit in den Bereichen Milch und pflanzliche Kulturen für die direkte menschliche Ernährung vorgesehen. Diese Maßnahmen tragen direkt zur Verbesserung der wirtschaftlichen Situation der Landwirte und zur Stärkung ihrer Verhandlungsposition gegenüber den Großhändlern bei.
Für die Beschäftigten im landwirtschaftlichen und Lebensmittelverarbeitungssektor bedeutet dies eine geringere Preisschwankung und eine bessere Verhandlungsfähigkeit mit den großen Händlern. Für die schweizerischen Verbraucher bedeutet dies eine größere Verfügbarkeit von qualitativ hochwertigen lokalen Produkten, was direkte Auswirkungen auf die nationalen Lebenshaltungskosten hat.
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Wichtige Punkte
Wie man an der öffentlichen Konsultation teilnimmt
Die öffentliche Konsultation zur PA30+ bleibt bis zum 8. Dezember 2026 geöffnet. Interessierte Parteien — landwirtschaftliche Verbände, Organisationen der Lebensmittelkette, Gewerkschaftsvertretungen, kantonale Verwaltungen, Gemeinden, Umweltorganisationen und Einzelpersonen — können ihre Beiträge an den Bundesrat senden.
Die Beiträge müssen bis spätestens 8. Dezember 2026 bei der Bundesverwaltung eingereicht werden. Es wird kein bestimmtes Format verlangt, die Beiträge müssen jedoch klar die Position des Einsenders und die Gründe dafür angeben. Die eingegangenen Beobachtungen werden vom Bundesrat analysiert, um eventuelle Anpassungen vor der endgültigen Vorlage an das Bundesparlament vorzunehmen.
Fristen und nächste Schritte
8. Dezember 2026: Letzter Termin für die Einreichung von Beiträgen zur öffentlichen Konsultation zur PA30+.
Nach Abschluss der Konsultationsphase wird der Bundesrat das Feedback von Landwirten, Kantonen, Branchenorganisationen und Bürgern auswerten und eine überarbeitete Version des gesamten Maßnahmenpakets zusammen mit einer Zusammenfassung der Konsultationsergebnisse vorbereiten. Diese Version wird dann dem Parlament zur endgültigen Genehmigung vorgelegt. Der genaue Zeitplan der parlamentarischen Diskussion wurde im Bundeskommuniqué noch nicht festgelegt, die operative Umsetzung der PA30+ ist jedoch ab 2030 vorgesehen.
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Häufig gestellte Fragen
- Was ist PA30+ und wann tritt es tatsächlich in Kraft?
- Die PA30+ ist die am 2. September 2026 offiziell gestartete Agrarpolitik 2030+ des Bundesrates. Ziel ist es, die Ernährungssicherheit der Schweiz zu erhöhen, indem der Handlungsspielraum der Landwirte erweitert, die Wertschöpfung, die Ressourceneffizienz und die Nachhaltigkeit der gesamten Lebensmittelversorgungskette gestärkt werden. Die operative Umsetzung ist ab 2030 geplant. Aktuell hat der Bundesrat bis zum 8. Dezember 2026 eine öffentliche Konsultation eröffnet, um Feedback zu allen vorges
- Wie viel wird die Schweiz in die neue Agrarpolitik 2030-2033 investieren?
- Der Bundesrat hat vorgeschlagen, für die Jahre 2030-2033 CHF 13.808 Milliarden bereitzustellen. Dieser Betrag ist um CHF 123 Mio. niedriger als die für die Jahre 2026-2029 vorgesehene Finanzausstattung, liegt aber nominal um CHF 80 Mio. höher als bei Beibehaltung des Finanzplans 2030. Das Bundesparlament muss diese Ausgabenobergrenzen in der Phase nach der Vernehmlassung noch förmlich genehmigen.
- Was sind die 4 strategischen Interventionsbereiche der PA30+?
- Die PA30+ gliedert sich in vier Achsen: (1) Erweiterung des Handlungsspielraums der Landwirte und Verringerung der Bürokratie durch Digitalisierung der Lieferkette; (2) Unterstützung des reibungslosen Funktionierens der Märkte und Verbesserung der wirtschaftlichen Lage der Landwirte durch zusätzliche Unterstützung für Milch und Pflanzenkulturen; (3) Verbesserung der Produktionsgrundlagen und der Ressourceneffizienz, einschließlich der Anpassung an den Klimawandel durch nachhaltige Technologien;
- Wie kann ich bis zum 8. Dezember an der Konsultation zu PA30+ teilnehmen?
- Die öffentliche Konsultation läuft bis zum 8. Dezember 2026. Jeder — Landwirte, Berufsverbände, kantonale Verwaltungen, Bürger, Umweltorganisationen — kann Beiträge an den Bundesrat einreichen. Ein bestimmtes Format ist nicht erforderlich, aber die Beiträge müssen die Position und die Gründe des Einreichers klar angeben. Nach Abschluss der Vernehmlassung wird der Bundesrat das erhaltene Feedback prüfen und eine revidierte Fassung für das Parlament vorbereiten.
- Welche praktischen Vorteile bringt PA30+ den Schweizer Landwirten?
- Die PA30+ bietet den Landwirten mehr Flexibilität in der Betriebsführung: Die Zahlungen für Ökologie und Tierschutz werden auf das Erreichen konkreter Ergebnisse anstatt auf die Einhaltung strenger Vorgaben ausgerichtet. Darüber hinaus werden die zusätzliche Unterstützung für Milch- und Gemüsekulturen für die direkte menschliche Ernährung, Investitionen in nachhaltige Technologien, Schulungen und technische Beratung ihre wirtschaftliche Position und Anpassungsfähigkeit an den Klimawandel verbess
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