Habe ich als Grenzgänger Anspruch auf Verpflegungs- und Kilometerpauschale?

Antwort mit offiziellen Quellen — Lohn, 13. Monatslohn und GAV

Aktualisiert am 11. August 2026

Habe ich als Grenzgänger Anspruch auf Verpflegungs- und Kilometerpauschale?

Antwort

Abhängig von GAV und Vertrag. Die Kostenverordnung (SR 642.118.1) und ESTV-Kreisschreiben 22 setzen pauschale Obergrenzen ohne Beleg: CHF 15 pro auswärtiges Essen, CHF 0,70/km für Privatauto Quelle: ESTV KS 22. Landesmantelvertrag Bau: CHF 18 Verpflegung bei Baustelle über 8 km, CHF 0,45/km Verkehrsspesen oder Bahnticket. Spesen sind keine Lohnbestandteile und quellen-/IRPEF-steuerfrei Quelle: OR Art. 327a. Pauschalen über den ordentlichen Grenzen sind steuerpflichtig. Arbeitgeber muss Spesenreglement dokumentieren.

Offizielle Quellen

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