Ist der 13. Monatslohn in der Schweiz für Grenzgänger obligatorisch?

Antwort mit offiziellen Quellen — Lohn, 13. Monatslohn und GAV

Aktualisiert am 11. August 2026

Ist der 13. Monatslohn in der Schweiz für Grenzgänger obligatorisch?

Antwort

Das Obligationenrecht Art. 322 schreibt den 13. Monatslohn nicht vor: es ist eine vertragliche oder GAV-geregelte Leistung Quelle: Fedlex OR SR 220. Im Tessin sieht fast jeder einschlägige GAV (Industrie, Bau, Banken, Gesundheit) einen 13. Monatslohn in Höhe von 1/12 des Jahreslohns vor, ausbezahlt im Dezember oder verteilt. Einige GAV sehen zusätzlich einen 14. Monatslohn vor. Ohne Vertrags-/GAV-Regelung keine Pflicht. Die Tessiner Praxis ist weit verbreitet. Bei Ein- oder Austritt wird pro rata temporis gezahlt.

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