Wie werden Überstunden und Nachtarbeit vergütet? (Grenzgänger-Leitfaden)

Antwort mit offiziellen Quellen — Lohn, 13. Monatslohn und GAV

Aktualisiert am 11. August 2026

Wie werden Überstunden und Nachtarbeit vergütet?

Antwort

Überzeit über 45 Std./Woche (Büro) bzw. 50 Std./Woche (Industrie) wird zu 125 % vergütet oder in Freizeit kompensiert (ArG Art. 13, SR 822.11) Quelle: Fedlex ArG. Regelmässige Nachtarbeit (23-06) hat 10 % Zeitzuschlag (ArG Art. 17b) und 25 % Lohnzuschlag bei gelegentlicher Nachtarbeit. Sonntagsarbeit 50 %. Vertragliche Überstunden (40-45 Std.): 125 % oder Freizeit, sofern GAV nichts anderes bestimmt. 13. Monatslohn umfasst Überstunden und Nachtzuschläge nur bei ausdrücklicher Klausel. Arbeitgeber führt Zeitkontrolle (V3 OLL3); der Arbeitnehmer hat Einsicht.

Offizielle Quellen

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