Gilt die 20-km- oder 45-Minuten-Regel für Grenzgänger noch? (Grenzgänger-Leitfaden)

Antwort mit offiziellen Quellen — Bewilligungen G, B und Wohnsitz

Aktualisiert am 11. August 2026

Gilt die 20-km- oder 45-Minuten-Regel für Grenzgänger noch?

Antwort

Ja, aktualisiert. Das CH-IT-Steuerabkommen 2020 (Art. 2) definiert Grenzgänger als Personen, die in einer Gemeinde wohnen, deren Gebiet ganz oder teilweise innerhalb von 20 km von der Grenze liegt Quelle: Fedlex SR 0.642.045.43. Das SEM verlangt ausserdem tägliche (oder mind. wöchentliche) Rückkehr. Die alte 45-Minuten-Regel wurde 2004 mit dem FZA für alle EU/EFTA-Bürger aufgehoben. Die G-Bewilligung kennt heute keine Pendelzeit-Obergrenze, nur wöchentliche Rückkehr. Steuerlich bleibt die 20-km-Grenze für alte/neue Grenzgänger und Rückzahlungen relevant.

Offizielle Quellen

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Die Angaben dienen der Orientierung und ersetzen keine persönliche Beratung durch einen Treuhänder, Anwalt oder eine Gewerkschaft. Steuer-, Sozialversicherungs- und Bewilligungsregeln ändern sich häufig: immer die verlinkten Primärquellen prüfen.

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