Gilt die 20-km- oder 45-Minuten-Regel für Grenzgänger noch? (Grenzgänger-Leitfaden)
Antwort mit offiziellen Quellen — Bewilligungen G, B und Wohnsitz
Aktualisiert am 11. August 2026

Antwort
Ja, aktualisiert. Das CH-IT-Steuerabkommen 2020 (Art. 2) definiert Grenzgänger als Personen, die in einer Gemeinde wohnen, deren Gebiet ganz oder teilweise innerhalb von 20 km von der Grenze liegt Quelle: Fedlex SR 0.642.045.43. Das SEM verlangt ausserdem tägliche (oder mind. wöchentliche) Rückkehr. Die alte 45-Minuten-Regel wurde 2004 mit dem FZA für alle EU/EFTA-Bürger aufgehoben. Die G-Bewilligung kennt heute keine Pendelzeit-Obergrenze, nur wöchentliche Rückkehr. Steuerlich bleibt die 20-km-Grenze für alte/neue Grenzgänger und Rückzahlungen relevant.
Offizielle Quellen
Weitere Fragen zu diesem Thema
- Muss ich mich beim AIRE registrieren, wenn ich eine G-Bewilligung habe?
Nein. Das AIRE (Register der im Ausland ansässigen italienischen Staatsbürger) betrifft Italiener, die ihren Wohnsitz länger als 12 Monate ins Ausland verlegen. G-Grenzgänger behalten den italienischen Wohnsitz und registrieren sich nicht im AIRE.
- Kann ich meine Familie mit der G-Bewilligung in die Schweiz bringen?
Die G-Bewilligung gewährt keinen automatischen Familiennachzug in die Schweiz, da sie keine Aufenthaltsbewilligung ist (AIG Art. 42 gilt für Niederlassung).
- Wie lange ist die G-Bewilligung gültig und wie wird sie erneuert?
Die G-Bewilligung EU/EFTA gilt für die Vertragsdauer, max. 5 Jahre (AIG Art. 35 Abs. 2, VFP Art. 7). Unbefristete Verträge: 5 Jahre, automatische Verlängerung bei Fortbestehen.
- Wie wechsle ich von der G- zur B-Bewilligung?
Tatsächlicher Wohnsitzwechsel in die Schweiz (AIG Art. 33). Ablauf: (1) Schweizer Wohnung mieten; (2) innert 14 Tagen beim Einwohnerkontrollamt anmelden mit Pass, Arbeitsvertrag, Mietvertrag; (3) Gemeinde leitet an Migrationsdienst weiter…
- Brauche ich bei Arbeitgeberwechsel eine neue G-Bewilligung?
Die G-Bewilligung ist personenbezogen, nicht arbeitgeberbezogen. Neuer Arbeitgeber meldet binnen 8 Tagen via EasyGov dem kantonalen Migrationsdienst unter Angabe der bestehenden Bewilligungsnummer (VFP Art. 9). Kein neues Ausstellungsverfahren.
- Was ist der Unterschied zwischen G- und B-Bewilligung?
Die G-Bewilligung (Grenzgänger) wird EU/EFTA-Bürgern erteilt, die in der Schweiz arbeiten und mindestens wöchentlich nach Italien zurückkehren (AIG Art. 35, VFP Art. 7). Sie gewährt kein Wohnrecht in der Schweiz.
- Was passiert mit meiner G-Bewilligung bei Jobverlust?
Die G-Bewilligung bleibt 6 Monate nach Anstellungsende gültig (AIG Art. 61a) für die Stellensuche. Arbeitslosengeld richtet sich nach dem Wohnsitz: in Italien wohnhaft zahlt INPS (NASpI) auf Basis schweizerischer Beiträge via U1-Formular.
- Können Ehepartner und Kinder eine G-Familienbewilligung haben?
Ja. FZA Anhang I Art. 3 erlaubt Familienangehörigen (Ehepartner, Kinder unter 21 Jahren oder unterhaltsberechtigte, unterhaltsberechtigte Eltern) von EU/EFTA-Grenzgängern eine Erwerbstätigkeit in der Schweiz und damit eine eigene G-Bewilligung für 5 Jahre.
Die Angaben dienen der Orientierung und ersetzen keine persönliche Beratung durch einen Treuhänder, Anwalt oder eine Gewerkschaft. Steuer-, Sozialversicherungs- und Bewilligungsregeln ändern sich häufig: immer die verlinkten Primärquellen prüfen.