Was ist der Unterschied zwischen G- und B-Bewilligung? (Grenzgänger-Leitfaden)
Antwort mit offiziellen Quellen — Bewilligungen G, B und Wohnsitz
Aktualisiert am 11. August 2026

Antwort
Die G-Bewilligung (Grenzgänger) wird EU/EFTA-Bürgern erteilt, die in der Schweiz arbeiten und mindestens wöchentlich nach Italien zurückkehren (AIG Art. 35, VFP Art. 7) Quelle: Fedlex SEM AIG SR 142.20. Sie gewährt kein Wohnrecht in der Schweiz. Die B-Bewilligung (Aufenthalt) wird bei Vertrag über 12 Monate und effektiver Wohnsitzverlegung erteilt; sie gewährt Aufenthalt, erleichtertem Familiennachzug und Aufstieg zur C-Bewilligung nach 5-10 Jahren. B-Inhaber werden ordentlich besteuert ab CHF 120'000/Jahr, G immer an der Quelle. G→B-Wechsel erfordert echten Wohnsitzwechsel.
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Weitere Fragen zu diesem Thema
- Was passiert mit meiner G-Bewilligung bei Jobverlust?
Die G-Bewilligung bleibt 6 Monate nach Anstellungsende gültig (AIG Art. 61a) für die Stellensuche. Arbeitslosengeld richtet sich nach dem Wohnsitz: in Italien wohnhaft zahlt INPS (NASpI) auf Basis schweizerischer Beiträge via U1-Formular.
- Können Ehepartner und Kinder eine G-Familienbewilligung haben?
Ja. FZA Anhang I Art. 3 erlaubt Familienangehörigen (Ehepartner, Kinder unter 21 Jahren oder unterhaltsberechtigte, unterhaltsberechtigte Eltern) von EU/EFTA-Grenzgängern eine Erwerbstätigkeit in der Schweiz und damit eine eigene G-Bewilligung für 5 Jahre.
- Kann ich mit einer G-Bewilligung zwei Schweizer Arbeitgeber haben?
Ja. VFP Art. 12 erlaubt G-Inhabern gleichzeitige Mehrfachanstellung in der Schweiz. Jeder Arbeitgeber meldet und zieht Quellensteuer anteilig ab.
- Gilt die 20-km- oder 45-Minuten-Regel für Grenzgänger noch?
Ja, aktualisiert. Das CH-IT-Steuerabkommen 2020 (Art. 2) definiert Grenzgänger als Personen, die in einer Gemeinde wohnen, deren Gebiet ganz oder teilweise innerhalb von 20 km von der Grenze liegt. Das SEM verlangt ausserdem tägliche (oder mind. wöchentliche) Rückkehr.
- Muss ich mich beim AIRE registrieren, wenn ich eine G-Bewilligung habe?
Nein. Das AIRE (Register der im Ausland ansässigen italienischen Staatsbürger) betrifft Italiener, die ihren Wohnsitz länger als 12 Monate ins Ausland verlegen. G-Grenzgänger behalten den italienischen Wohnsitz und registrieren sich nicht im AIRE.
- Kann ich meine Familie mit der G-Bewilligung in die Schweiz bringen?
Die G-Bewilligung gewährt keinen automatischen Familiennachzug in die Schweiz, da sie keine Aufenthaltsbewilligung ist (AIG Art. 42 gilt für Niederlassung).
- Wie lange ist die G-Bewilligung gültig und wie wird sie erneuert?
Die G-Bewilligung EU/EFTA gilt für die Vertragsdauer, max. 5 Jahre (AIG Art. 35 Abs. 2, VFP Art. 7). Unbefristete Verträge: 5 Jahre, automatische Verlängerung bei Fortbestehen.
- Wie wechsle ich von der G- zur B-Bewilligung?
Tatsächlicher Wohnsitzwechsel in die Schweiz (AIG Art. 33). Ablauf: (1) Schweizer Wohnung mieten; (2) innert 14 Tagen beim Einwohnerkontrollamt anmelden mit Pass, Arbeitsvertrag, Mietvertrag; (3) Gemeinde leitet an Migrationsdienst weiter…
Die Angaben dienen der Orientierung und ersetzen keine persönliche Beratung durch einen Treuhänder, Anwalt oder eine Gewerkschaft. Steuer-, Sozialversicherungs- und Bewilligungsregeln ändern sich häufig: immer die verlinkten Primärquellen prüfen.