Was ist der Unterschied zwischen G- und B-Bewilligung? (Grenzgänger-Leitfaden)

Antwort mit offiziellen Quellen — Bewilligungen G, B und Wohnsitz

Aktualisiert am 11. August 2026

Was ist der Unterschied zwischen G- und B-Bewilligung?

Antwort

Die G-Bewilligung (Grenzgänger) wird EU/EFTA-Bürgern erteilt, die in der Schweiz arbeiten und mindestens wöchentlich nach Italien zurückkehren (AIG Art. 35, VFP Art. 7) Quelle: Fedlex SEM AIG SR 142.20. Sie gewährt kein Wohnrecht in der Schweiz. Die B-Bewilligung (Aufenthalt) wird bei Vertrag über 12 Monate und effektiver Wohnsitzverlegung erteilt; sie gewährt Aufenthalt, erleichtertem Familiennachzug und Aufstieg zur C-Bewilligung nach 5-10 Jahren. B-Inhaber werden ordentlich besteuert ab CHF 120'000/Jahr, G immer an der Quelle. G→B-Wechsel erfordert echten Wohnsitzwechsel.

Offizielle Quellen

Mehr dazu

Weitere Fragen zu diesem Thema

Die Angaben dienen der Orientierung und ersetzen keine persönliche Beratung durch einen Treuhänder, Anwalt oder eine Gewerkschaft. Steuer-, Sozialversicherungs- und Bewilligungsregeln ändern sich häufig: immer die verlinkten Primärquellen prüfen.

Alle häufigen Fragen für Grenzgänger