Kann ich meine Familie mit der G-Bewilligung in die Schweiz bringen?

Antwort mit offiziellen Quellen — Bewilligungen G, B und Wohnsitz

Aktualisiert am 11. August 2026

Kann ich meine Familie mit der G-Bewilligung in die Schweiz bringen?

Antwort

Die G-Bewilligung gewährt keinen automatischen Familiennachzug in die Schweiz, da sie keine Aufenthaltsbewilligung ist (AIG Art. 42 gilt für Niederlassung). FZA Anhang I Art. 3 erlaubt jedoch Ehepartnern und Kindern von EU/EFTA-Bürgern die Niederlassung am Arbeitsort bei triftigem Grund (internationale Schule, Ausbildung) Quelle: Fedlex FZA SR 0.142.112.681. Nachzug verlangt geeignete Wohnung und ausreichende Mittel, Antrag beim Migrationsdienst. Häufiger bleibt die Familie in Italien. Zur dauerhaften Ansiedlung ist der B-Wechsel einfacher.

Offizielle Quellen

Weitere Fragen zu diesem Thema

Die Angaben dienen der Orientierung und ersetzen keine persönliche Beratung durch einen Treuhänder, Anwalt oder eine Gewerkschaft. Steuer-, Sozialversicherungs- und Bewilligungsregeln ändern sich häufig: immer die verlinkten Primärquellen prüfen.

Alle häufigen Fragen für Grenzgänger