Können Ehepartner und Kinder eine G-Familienbewilligung haben? (Grenzgänger-Leitfaden)

Antwort mit offiziellen Quellen — Bewilligungen G, B und Wohnsitz

Aktualisiert am 11. August 2026

Können Ehepartner und Kinder eine G-Familienbewilligung haben?

Antwort

Ja. FZA Anhang I Art. 3 erlaubt Familienangehörigen (Ehepartner, Kinder unter 21 Jahren oder unterhaltsberechtigte, unterhaltsberechtigte Eltern) von EU/EFTA-Grenzgängern eine Erwerbstätigkeit in der Schweiz und damit eine eigene G-Bewilligung für 5 Jahre Quelle: Fedlex FZA SR 0.142.112.681. Keine Mindestvertragsdauer. Meldung identisch. Wohnsitz und Quellensteuer bleiben in Italien (ordentlich ab CHF 120'000). Beim Arbeiten in Italien kein CH-Bewilligung nötig. Ohne Arbeit kein automatisches G; nur Nachzug zur B- oder C-Bewilligung.

Offizielle Quellen

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Die Angaben dienen der Orientierung und ersetzen keine persönliche Beratung durch einen Treuhänder, Anwalt oder eine Gewerkschaft. Steuer-, Sozialversicherungs- und Bewilligungsregeln ändern sich häufig: immer die verlinkten Primärquellen prüfen.

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