Können Ehepartner und Kinder eine G-Familienbewilligung haben? (Grenzgänger-Leitfaden)
Antwort mit offiziellen Quellen — Bewilligungen G, B und Wohnsitz
Aktualisiert am 11. August 2026

Antwort
Ja. FZA Anhang I Art. 3 erlaubt Familienangehörigen (Ehepartner, Kinder unter 21 Jahren oder unterhaltsberechtigte, unterhaltsberechtigte Eltern) von EU/EFTA-Grenzgängern eine Erwerbstätigkeit in der Schweiz und damit eine eigene G-Bewilligung für 5 Jahre Quelle: Fedlex FZA SR 0.142.112.681. Keine Mindestvertragsdauer. Meldung identisch. Wohnsitz und Quellensteuer bleiben in Italien (ordentlich ab CHF 120'000). Beim Arbeiten in Italien kein CH-Bewilligung nötig. Ohne Arbeit kein automatisches G; nur Nachzug zur B- oder C-Bewilligung.
Offizielle Quellen
Weitere Fragen zu diesem Thema
- Kann ich mit einer G-Bewilligung zwei Schweizer Arbeitgeber haben?
Ja. VFP Art. 12 erlaubt G-Inhabern gleichzeitige Mehrfachanstellung in der Schweiz. Jeder Arbeitgeber meldet und zieht Quellensteuer anteilig ab.
- Gilt die 20-km- oder 45-Minuten-Regel für Grenzgänger noch?
Ja, aktualisiert. Das CH-IT-Steuerabkommen 2020 (Art. 2) definiert Grenzgänger als Personen, die in einer Gemeinde wohnen, deren Gebiet ganz oder teilweise innerhalb von 20 km von der Grenze liegt. Das SEM verlangt ausserdem tägliche (oder mind. wöchentliche) Rückkehr.
- Muss ich mich beim AIRE registrieren, wenn ich eine G-Bewilligung habe?
Nein. Das AIRE (Register der im Ausland ansässigen italienischen Staatsbürger) betrifft Italiener, die ihren Wohnsitz länger als 12 Monate ins Ausland verlegen. G-Grenzgänger behalten den italienischen Wohnsitz und registrieren sich nicht im AIRE.
- Kann ich meine Familie mit der G-Bewilligung in die Schweiz bringen?
Die G-Bewilligung gewährt keinen automatischen Familiennachzug in die Schweiz, da sie keine Aufenthaltsbewilligung ist (AIG Art. 42 gilt für Niederlassung).
- Wie lange ist die G-Bewilligung gültig und wie wird sie erneuert?
Die G-Bewilligung EU/EFTA gilt für die Vertragsdauer, max. 5 Jahre (AIG Art. 35 Abs. 2, VFP Art. 7). Unbefristete Verträge: 5 Jahre, automatische Verlängerung bei Fortbestehen.
- Wie wechsle ich von der G- zur B-Bewilligung?
Tatsächlicher Wohnsitzwechsel in die Schweiz (AIG Art. 33). Ablauf: (1) Schweizer Wohnung mieten; (2) innert 14 Tagen beim Einwohnerkontrollamt anmelden mit Pass, Arbeitsvertrag, Mietvertrag; (3) Gemeinde leitet an Migrationsdienst weiter…
- Brauche ich bei Arbeitgeberwechsel eine neue G-Bewilligung?
Die G-Bewilligung ist personenbezogen, nicht arbeitgeberbezogen. Neuer Arbeitgeber meldet binnen 8 Tagen via EasyGov dem kantonalen Migrationsdienst unter Angabe der bestehenden Bewilligungsnummer (VFP Art. 9). Kein neues Ausstellungsverfahren.
- Was ist der Unterschied zwischen G- und B-Bewilligung?
Die G-Bewilligung (Grenzgänger) wird EU/EFTA-Bürgern erteilt, die in der Schweiz arbeiten und mindestens wöchentlich nach Italien zurückkehren (AIG Art. 35, VFP Art. 7). Sie gewährt kein Wohnrecht in der Schweiz.
Die Angaben dienen der Orientierung und ersetzen keine persönliche Beratung durch einen Treuhänder, Anwalt oder eine Gewerkschaft. Steuer-, Sozialversicherungs- und Bewilligungsregeln ändern sich häufig: immer die verlinkten Primärquellen prüfen.