Muss ich mich beim AIRE registrieren, wenn ich eine G-Bewilligung habe?

Antwort mit offiziellen Quellen — Bewilligungen G, B und Wohnsitz

Aktualisiert am 11. August 2026

Muss ich mich beim AIRE registrieren, wenn ich eine G-Bewilligung habe?

Antwort

Nein. Das AIRE (Register der im Ausland ansässigen italienischen Staatsbürger) betrifft Italiener, die ihren Wohnsitz länger als 12 Monate ins Ausland verlegen Quelle: italienisches Aussenministerium, Gesetzesdekret 470/1988. G-Grenzgänger behalten den italienischen Wohnsitz und registrieren sich nicht im AIRE. Bei Wohnsitzwechsel in die Schweiz (B oder C) ist die AIRE-Einschreibung binnen 90 Tagen über das italienische Konsulat Lugano (Portal FAST IT) und Abmeldung in Italien zwingend. AIRE verändert Steuer-, Gesundheits- und Politikstatus (Weltsteuer CH, KVG, Briefwahl).

Offizielle Quellen

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Die Angaben dienen der Orientierung und ersetzen keine persönliche Beratung durch einen Treuhänder, Anwalt oder eine Gewerkschaft. Steuer-, Sozialversicherungs- und Bewilligungsregeln ändern sich häufig: immer die verlinkten Primärquellen prüfen.

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