Brauche ich bei Arbeitgeberwechsel eine neue G-Bewilligung? (Grenzgänger-Leitfaden)

Antwort mit offiziellen Quellen — Bewilligungen G, B und Wohnsitz

Aktualisiert am 11. August 2026

Brauche ich bei Arbeitgeberwechsel eine neue G-Bewilligung?

Antwort

Die G-Bewilligung ist personenbezogen, nicht arbeitgeberbezogen. Neuer Arbeitgeber meldet binnen 8 Tagen via EasyGov dem kantonalen Migrationsdienst unter Angabe der bestehenden Bewilligungsnummer (VFP Art. 9) Quelle: Fedlex VFP SR 142.203. Kein neues Ausstellungsverfahren. Bei Kantonswechsel kann Zuständigkeitsübertragung nötig sein. Bei Unterbruch gilt die 6-Monats-Regel (AIG Art. 61a). G-Inhaber informiert auch die italienische Wohngemeinde (relevant für Steuererklärung und SSN).

Offizielle Quellen

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Die Angaben dienen der Orientierung und ersetzen keine persönliche Beratung durch einen Treuhänder, Anwalt oder eine Gewerkschaft. Steuer-, Sozialversicherungs- und Bewilligungsregeln ändern sich häufig: immer die verlinkten Primärquellen prüfen.

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