Wolf: Erleichterte Abschüsse, Vernehmlassung endet heute

Schweizer Berglandschaft mit einer ruhigen Weide, im Hintergrund die Gipfel des Monte Generoso.

Der Bundesrat schlägt erleichterte Wolfsabschüsse vor.

Kontext

Auf einen Blick

  • Der Bundesrat schlägt erleichterte Wolfsabschüsse vor.
  • Umweltschützer fordern, das Projekt auszusetzen.
  • Die USC unterstützt die Revision, hält sie aber für unzureichend.
  • Das neue Gesetz ist seit dem 1. Februar 2025 in Kraft.

Wichtige Fakten

  • Initiator → Bundesrat, im Auftrag des Parlaments
  • Gegenstand → Revision des Jagdgesetzes (JSG)
  • Vernehmlassung → Voraussichtlicher Abschluss heute
  • Inkrafttreten → 1. Februar 2025
  • Genannter Zeitraum → Februar und März
  • Ziel → Das Wachstum der Wolfspopulation bremsen

Die Revision des Jagdgesetzes

Der Bundesrat hat im Auftrag des Parlaments eine Revision des Jagdgesetzes (JSG) vorgeschlagen, die neue Erleichterungen für den Abschuss von Wölfen vorsieht. Der Vorschlag spaltet die Umwelt- und Landwirtschaftsorganisationen.

Während des Vernehmlassungsverfahrens, das heute endet, haben Pro Natura, BirdLife Schweiz und die Gruppe Wolf Schweiz (GWS) eine gemeinsame Stellungnahme eingereicht. Die drei NGOs fordern, das Projekt zu sistieren, damit es im Rahmen der von der Regierung bereits angekündigten umfassenden Revision des JSG geprüft wird.

Sie erinnern daran, dass die neue eidgenössische Regelung im Bereich der Jagd und des Schutzes wildlebender Säugetiere und Vögel am 1. Februar 2025 in Kraft getreten ist. Nach Ansicht der Organisationen müssen zunächst Erfahrungen mit diesen Rechtsgrundlagen gesammelt werden, bevor die Regelung erneut geändert wird.

Die Positionen der Beteiligten

Die Umwelt-NGOs, die den Wolf als geschützte Art betrachten, lehnen eine Ausweitung der gesetzlichen Möglichkeiten für seinen Abschuss ab. Sie wenden sich insbesondere gegen die Möglichkeit, die Caniden auch in Gebieten zu töten, in denen ein Jagdverbot gilt.

Der Schweizer Bauernverband (SBV) begrüsst hingegen besonders die Möglichkeit, problematische Wölfe das ganze Jahr über abzuschiessen. Er hält die vorgesehenen Änderungen jedoch für unzureichend: Die erweiterten Eingriffsmöglichkeiten würden weiterhin auf erhebliche Hindernisse stossen. Für den SBV ist die Bedingung übermässig, wonach in einem Gebiet mit Jagdverbot mindestens zwei Angriffe auf Nutztiere unter geschützten Bedingungen erfolgt sein müssen.

Auch der Schweizerische Alpwirtschaftliche Verband (SAV) unterstützt die Revision. Seiner Ansicht nach zeigen die Erfahrungen der letzten drei Jahre Lücken mit schwerwiegenden Folgen für die Berglandwirtschaft. Der Verband wünscht sich eine rasche Umsetzung und die Möglichkeit, einzelne Wölfe oder Rudel zu entnehmen, sobald die Population eine vorher festgelegte Anzahl von Exemplaren erreicht.

Das Projekt würde den Abschuss problematischer Wölfe, also von Exemplaren, die Schaf- und Rinderherden angreifen oder eine Gefahr für den Menschen darstellen, das ganze Jahr über, auch in den Monaten Februar und März, erlauben. Ziel ist es, das Wachstum der Population zu bremsen, während die Zahl der Rudel trotz der seit 2023 geltenden Regulierungsmassnahmen weiter zugenommen hat. Nach Ansicht des Bundesrats bleiben die Erleichterungen mit den internationalen Übereinkommen vereinbar: Der Schutzstatus der Art wechselte von «streng geschützt» zu «geschützt».

Operative Details

Drei Konfliktpunkte

Die praktische Tragweite des Projekts konzentriert sich auf den Zeitplan, das Gebiet und die Voraussetzungen für einen Eingriff. Der Vorschlag betrifft nicht nur die Möglichkeit, einen problematischen Wolf abzuschießen, sondern auch die Jahreszeit und die Gebiete, in denen ein Eingriff zulässig wäre.

Das erste Element ist der Zeitplan. Der Abschuss wäre das ganze Jahr über erlaubt, einschließlich der in den Monaten Februar und März liegenden Fortpflanzungszeit. Für die USC ist diese Ausweitung eine Verbesserung, weil problematische Wölfe ohne saisonale Pause abgeschossen werden könnten. Die Umweltschutzorganisationen hingegen betrachten sie als eine weitere gesetzliche Möglichkeit, eine geschützte Art zu töten.

Das zweite Element ist das Gebiet. Die NGOs beanstanden insbesondere die Möglichkeit, in Gebieten einzugreifen, in denen ein Jagdverbot gilt. Die USC geht von einer anderen Sorge aus: Sie hält die Schwelle von mindestens zwei Angriffen auf Nutztiere unter geschützten Bedingungen, die sich in einer Zone mit Jagdverbot ereignet haben, für überhöht. Der Streit betrifft somit sowohl den Umfang der Abschussbefugnis als auch das erforderliche Maß an Voraussetzungen.

Der Vergleich der Bedingungen

Table 1: Streitpunkt
StreitpunktIn der Quelle beschriebene Regelung oder ForderungFestgehaltene Position
ZeitraumAbschuss problematischer Wölfe das ganze Jahr über, auch im Februar und MärzDie USC ist dafür; die NGOs wenden sich gegen neue gesetzliche Möglichkeiten
GebieteMöglichkeit, Wölfe auch in Gebieten mit Jagdverbot zu tötenDie Umweltschutzorganisationen beanstanden dies besonders
AngriffeMindestens zwei Angriffe unter geschützten Bedingungen innerhalb einer Zone mit JagdverbotDie USC hält die Voraussetzung für überhöht
PopulationEntnahme einzelner Wölfe oder von Rudeln nach Erreichen einer festgelegten ZahlDie SSEA bewertet diese Möglichkeit positiv

Das dritte Element ist das populationsbezogene Kriterium. Die SSEA formuliert ihre Forderung in Bezug auf die Zahl der Exemplare, während die USC auf die Angriffe auf Nutztiere verweist. Es handelt sich um zwei unterschiedliche Arten zu beschreiben, wann ein Eingriff möglich werden sollte; beide sind im Vergleich zur Revision vertreten.

Für die Berglandwirtschaft bringt die SSEA die Lücken der Gesetzgebung mit schwerwiegenden Folgen in Verbindung und fordert eine rasche Umsetzung. Für die Umweltschutzorganisationen macht es die Tatsache, dass das neue Gesetz am 1. Februar 2025 in Kraft getreten ist, vorzuziehen, zunächst Erfahrungen zu sammeln, bevor erneut in die Regelung eingegriffen wird. Der Bundesrat präsentiert die Revision hingegen als Instrument, um das Wachstum der Wolfspopulation zu bremsen, die trotz der seit 2023 geltenden Regulierungsmaßnahmen zugenommen hat.

Das Projekt wird außerdem als mit den internationalen Übereinkommen vereinbar dargestellt, weil der Status des Wolfs von «streng geschützt» zu «geschützt» geändert wurde. In der Schweizer Diskussion geht es somit um das Gleichgewicht zwischen dem Schutz der Art und dem Schutz der Berglandwirtschaft, ohne dass die Quelle bereits einen endgültigen Ausgang des Verfahrens ankündigt.

Wichtige Punkte

Das Dossier verfolgen, ohne die Phasen zu verwechseln

Das in der Quelle angegebene Verfahren endet heute. Um die Revision richtig zu lesen, empfiehlt es sich, das bereits in Kraft getretene Gesetz von dem Vorschlag zu trennen, der der Vernehmlassung unterbreitet wurde, und Punkt für Punkt zu prüfen, welche Bedingungen tatsächlich beschrieben werden.

Fünf Leseschritte

1. Gesetz und Projekt trennen. Seit dem 1. Februar 2025 gilt die neue eidgenössische Regelung in den Bereichen Jagd und Schutz von Säugetieren und wildlebenden Vögeln. Die nun diskutierte Änderung ist hingegen ein Vorschlag des Bundesrates, der im Auftrag des Parlaments ausgearbeitet wurde.

2. Den problematischen Wolf identifizieren. Die im Projekt enthaltene Definition betrifft Individuen, die Schaf- und Rinderherden angreifen oder eine Gefahr für den Menschen darstellen. Der Text stellt den Abschuss daher nicht als etwas dar, das unterschiedslos jeden Wolf betrifft.

3. Den Zeitplan prüfen. Die Erleichterung gilt das ganze Jahr über und umfasst auch die in den Monaten Februar und März liegende Fortpflanzungszeit. Dieser Punkt ist von den bereits seit 2023 geltenden Regulierungsmassnahmen zu unterscheiden.

4. Ort und Angriffsschwelle prüfen. Der Vorschlag bezieht auch die Jagdbanngebiete ein. Die USC hält jedoch die Bedingung für übertrieben, wonach in einem dieser Gebiete mindestens zwei Angriffe auf Nutztiere unter geschützten Bedingungen stattgefunden haben müssen.

5. Das Kriterium zur Population vergleichen. Die SSEA befürwortet die Entnahme einzelner Wölfe oder von Rudeln, sobald die Population die festgelegte Anzahl von Exemplaren erreicht hat. Diese Forderung ist vom Angriffskriterium zu unterscheiden, auf das die USC verweist.

Dieser Weg ermöglicht es, die drei praktischen Fragen getrennt zu betrachten: den Zeitraum im Jahr, die Gebiete, in denen ein Abschuss möglich wäre, und die für ein Eingreifen erforderlichen Bedingungen. Er hilft auch dabei, die Positionen nicht zu verwechseln: Die NGOs fordern, das Projekt auszusetzen und es in die grosse Revision der LCP aufzunehmen; die USC unterstützt es, hält es aber für unzureichend; die SSEA setzt sich für eine rasche Umsetzung ein.

Für diejenigen, die die Berglandwirtschaft verfolgen, sind die von der SSEA in den letzten drei Jahren angeprangerten schwerwiegenden Folgen der zentrale Bezugspunkt. Für diejenigen, die den Wolfsschutz im Blick haben, bleiben der Status der als geschützt definierten Art und die Kritik an weiteren Abschussmöglichkeiten zentral. Der Vorschlag ist schliesslich vom Ergebnis der Vernehmlassung zu unterscheiden: Die Quelle beschreibt das Projekt und die Stellungnahmen, nicht eine endgültige Entscheidung.

Quelle: swissinfo.ch

Häufig gestellte Fragen
Was ist das Ziel der Revision des Jagdgesetzes?
Das Ziel des Bundesrates ist es, das Wachstum der Wolfspopulation zu bremsen, deren Anzahl an Rudeln trotz der seit 2023 geltenden Regulierungsmassnahmen zugenommen hat. Die Revision schlägt neue Erleichterungen für den Abschuss problematischer Wölfe vor, die Schaf- und Rinderherden angreifen oder eine Gefahr für den Menschen darstellen. Das Projekt wurde im Auftrag des Parlaments formuliert.
Wann soll das neue Gesetz in Kraft treten?
Das neue Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel ist am 1. Februar 2025 in Kraft getreten. Die nun diskutierte Änderung hingegen ist ein Vorschlag des Bundesrates und befindet sich derzeit in der Vernehmlassung, deren Abschluss heute vorgesehen ist. Umweltorganisationen fordern, das Projekt auszusetzen.
Was sind die wichtigsten Streitpunkte bei der Revision?
Die Streitpunkte betreffen den Zeitplan, das Gebiet und die Bedingungen für ein Eingreifen. Der Abschuss wäre das ganze Jahr über erlaubt, auch im Februar und März sowie in Jagdverbotszonen. Die Umwelt-NGOs lehnen dies ab und bezeichnen den Wolf als geschützte Art, während die USC die Ausweitung unterstützt, die Forderung nach mindestens zwei Angriffen unter geschützten Bedingungen in Jagdverbotszonen jedoch für überzogen hält.
Wer unterstützt die vorgeschlagene Überarbeitung und wer ist dagegen?
Die Revision wird vom Bundesrat im Auftrag des Parlaments vorgeschlagen. Der Schweizer Bauernverband (SBV) und die Schweizerische Alpwirtschaftliche Gesellschaft (SAG) unterstützen die Revision, halten die Änderungen des SBV jedoch für unzureichend. Die Umweltorganisationen Pro Natura, BirdLife Schweiz und die Gruppe Wolf Schweiz (GWS) haben eine gemeinsame Stellungnahme eingereicht und darin gefordert, das Projekt auszusetzen.
Welche Erfahrungen haben zur Bitte um eine Überprüfung geführt?
Nach Ansicht der Schweizerischen Alpwirtschaftlichen Gesellschaft (SSEA) haben die Erfahrungen der letzten drei Jahre Lücken in der geltenden Gesetzgebung aufgezeigt, mit schwerwiegenden Folgen für die Berglandwirtschaft. Der Bundesrat präsentiert die Revision als ein Instrument, um das Wachstum der Wolfspopulation zu bremsen, die trotz der seit 2023 geltenden Regulierungsmaßnahmen zugenommen hat.

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