Zulassung von Pflanzenschutzmitteln: Rückstand bis 2032 beseitigt (Grenzgänger-Leitfaden)

Bundeshaus in Bern mit Ackerland im Hintergrund

Bundesrat setzt 2032 fest, um 525 anhängige Gesuche zu bearbeiten; Gebühren steigen ab 2028, um Kosten zu 50% zu decken.

Kontext

Kurz gesagt

  • Der Bundesrat setzt 2032 als Frist für die hängigen Gesuche fest
  • Die Pendenzen sind von über 700 auf rund 525 gesunken
  • Ab 2028 werden die Zulassungsgebühren steigen
  • Der Plan sieht bis 2032 rund 18 Millionen Franken vor

Wichtige Fakten

  • Datum → 25. September 2026
  • Ort → Bern
  • Beteiligte Behörden → USAV, UFAM, UFAG, SECO
  • Ziel → alle hängigen Gesuche bis 2032 erledigt
  • Nachtragskredit 2027 → 2,8 Millionen Franken
  • Kostendeckung → von 15% auf rund 50%
  • Frist für die Änderung der Verordnung → Ende 2027

Bundesratsentscheid

In Bern hat der Bundesrat am 25. September 2026 beschlossen, dass alle hängigen Zulassungsgesuche für Pflanzenschutzmittel innerhalb von sechs Jahren erledigt werden. Die in der Mitteilung genannte Frist ist das Jahr 2032. Die Massnahme betrifft ein eidgenössisches Verfahren, das dem Inverkehrbringen vorausgeht: Jedes Produkt muss vom Bund zugelassen werden, der die Wirksamkeit und die Risiken für Mensch und Umwelt prüft.

Das Dossier betrifft direkt die Landwirte, die wirksame und sichere Produkte benötigen, um Kulturpflanzen vor Schädlingen oder Pilzbefall zu schützen. Die Prüfungen sind wissenschaftlich, aber komplex. Aufgrund begrenzter Personalressourcen stieg die Zahl der hängigen Gesuche mehrere Jahre lang an, und die Wartezeiten verzögerten vor allem das Inverkehrbringen moderner Pflanzenschutzmittel.

Die beteiligten Behörden

Beim Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen, beim Bundesamt für Umwelt UFAM, beim Bundesamt für Landwirtschaft UFAG und beim Staatssekretariat für Wirtschaft SECO sind mehrere hundert Gesuche hängig. Die Bundesverwaltung hat den Rückstand von über 700 auf rund 525 Gesuche reduziert, aber der Bundesrat ist der Ansicht, dass das Tempo noch nicht ausreicht.

Der Entscheid sieht mehr Personalressourcen, eine weitere Digitalisierung des Verfahrens, bessere Informationen für die Gesuchstellenden über den Stand der Verfahren und weniger Schnittstellen zwischen den Ämtern vor. Ziel ist es, den Ablauf effizienter und kundenorientierter zu gestalten und zugleich die Lücken zu schliessen, die entstanden sind, weil für bestimmte Schadorganismen keine Produkte mehr auf dem Markt erhältlich sind.

Der Plan sieht bis 2032 bei USAV und UFAG rund 18 Millionen Franken vor: 16 Millionen für USAV und 2 Millionen für UFAG. Die Finanzierung wird durch den ordentlichen Budgetierungsprozess sichergestellt. Für 2027 werden die beiden Ämter dem Parlament einen Antrag auf einen Nachtragskredit von 2,8 Millionen vorlegen. Ab 2028 müssen die erforderlichen Mittel durch eine Erhöhung der Zulassungsgebühren kompensiert werden. Das DFI muss dem Bundesrat bis Ende 2027 eine Änderung der Gebührenverordnung vorlegen.

Operative Details

Analisi pratica: cosa cambia

Il valore pratico del provvedimento si vede su due piani. Per gli agricoltori, il problema descritto non è solo l'attesa: oggi vengono concesse omologazioni d'emergenza per prodotti più vecchi, mentre i sostituti moderni sono ancora in fase di omologazione. Per alcuni organismi nocivi non risultano più prodotti disponibili. Smaltire l'arretrato è quindi collegato alle lacune di disponibilità, senza garantire l'omologazione di un prodotto specifico.

Quattro indicatori da leggere insieme

AspettoSituazione descrittaDirezione decisa
DomandeOltre 700 → circa 525; tempi insufficientiEvasione entro il 2032
ProdottiProdotti più vecchi in emergenzaColmare le lacune
CostiCopertura di circa il 15%Verso circa il 50%; tasse più alte dal 2028
OrganizzazioneVerifiche complesse; personale limitatoPiù personale e digitalizzazione

Per chi presenta una domanda, la differenza più netta riguarda il finanziamento. La copertura attuale è solo di circa il 15 per cento dei costi; il Consiglio federale vuole avvicinarla al livello di circa il 50 per cento delle autorizzazioni dell'UE. L'aumento delle tasse è annunciato dal 2028. La fonte non indica una tariffa per singola domanda: non è quindi possibile calcolare l'importo dovuto da un richiedente.

Il calendario finanziario va separato dalla pratica individuale. I circa 18 milioni di franchi entro il 2032 riguardano gli investimenti presso USAV e UFAG, mentre i 2,8 milioni per il 2027 sono una richiesta di credito suppletivo che i due uffici presenteranno al Parlamento. Nessuno dei due importi è indicato come tassa per una singola domanda. Per un quadro di reddito personale, il calcolatore stipendio non può trasformare queste cifre in un addebito individuale.

Le misure organizzative hanno la stessa logica: più digitalizzazione, meno interfacce e informazioni migliori sullo stato di avanzamento dovrebbero rendere più leggibile il percorso per i richiedenti. Il comunicato non indica però un calendario per ogni pratica, né l'esito di una singola domanda. L'obiettivo del 2032 riguarda l'insieme delle domande pendenti. Il testo non quantifica neppure un effetto sul costo della vita in Svizzera.

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Wichtige Punkte

Wie man den Weg verfolgt

Die Quelle ermöglicht es, eine operative Abfolge basierend auf den angegebenen Fristen zu erstellen, beschreibt jedoch keine Formulare, Dokumente oder ein Portal für Anträge. Daher kann der Leser den Entscheidungszeitplan verfolgen, ohne nicht angekündigte Verwaltungsverfahren hinzuzufügen.

Fünf Schritte für Antragsteller und Betreiber

1. Wenn eine noch ausstehende Zulassungsanfrage besteht, diese in den Rückstand einordnen, den der Bundesrat bis 2032 abbauen will. Die Mitteilung nennt weder eine Rangfolge noch eine individuelle Frist.

2. Für 2027 zwischen dem Antrag auf Zusatzkredit und dem Zulassungsverfahren unterscheiden: USAV und UFAG werden dem Parlament einen Gesamtantrag über 2,8 Millionen Franken vorlegen.

3. Bis Ende 2027 den vom Eidgenössischen Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) geplanten Schritt verfolgen, das die Änderung der Gebührenverordnung dem Bundesrat vorlegen muss. Der Vorschlag betrifft den Kostendeckungsgrad, der heute bei rund 15 Prozent liegt.

4. Ab 2028 die angekündigte Erhöhung der Zulassungsgebühren berücksichtigen, um die benötigten Ressourcen zu kompensieren. Die Quelle gibt den Betrag der einzelnen Gebühr nicht an, daher lässt sich kein genauerer Kostenvoranschlag erstellen.

5. Das Jahr 2032 als Horizont der Gesamtmaßnahme nutzen. Im Prozess muss die Bundesverwaltung das Personal verstärken, das Verfahren weiter digitalisieren, die Antragsteller besser über den Stand der Verfahren informieren und die Schnittstellen zwischen den Ämtern reduzieren.

Für Landwirte bleibt die operative Lesart an die Verfügbarkeit der Produkte geknüpft: Die Mitteilung weist darauf hin, dass für einige Schadorganismen keine Produkte mehr auf dem Markt sind und dass Notfallzulassungen ältere Produkte betreffen. Es wird nicht angegeben, welches Produkt zugelassen wird, noch wann eine spezifische Anfrage eine Entscheidung erhält. Diese Unterscheidung vermeidet, 2032 als Garantie für jeden einzelnen Ausgang darzustellen.

Für Antragsteller sind die konkret angekündigten Informationen die künftige Verbesserung des Verfahrensstands und die Reduzierung der Übergänge zwischen den Ämtern. Fehlen hingegen im Text Angaben zu Formularen, digitalen Kanälen, erforderlichen Dokumenten oder dem für ein einzelnes Verfahren zuständigen Amt. Der nutzbare Referenzrahmen ist daher der Bundeszeitplan: 2027 für den Kredit und die Gebührenverordnung, 2028 für die Finanzierung über Gebühren, 2032 für das Ziel der Abarbeitung.

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Quelle: admin.ch

Häufig gestellte Fragen
Bis wann werden alle anhängigen Zulassungsanträge bearbeitet?
Der Bundesrat hat 2032 als Frist für die Bearbeitung aller rund 525 noch offenen Zulassungsanträge für Pflanzenschutzmittel festgesetzt, die durch jüngste Massnahmen um über 700 reduziert wurden.
Wie wird der Rückstandsbeseitigungsplan finanziert?
Geplant sind 18 Millionen bis 2032 (16 BLV, 2 BLW). Für 2027 wurden 2,8 Millionen als Nachtragskredit beantragt. Ab 2028 Erhöhung der Zulassungsgebühren, um die Kostendeckung von 15 % auf 50 % zu erhöhen.
Welche organisatorischen Maßnahmen sind geplant, um die Abläufe zu beschleunigen?
Mehr Personal, Digitalisierung, bessere Statusinformationen in der Praxis und weniger Schnittstellen zwischen BLV, BAFU, BLW und SECO für mehr Effizienz.
Was ändert sich für Landwirte, die auf neue Produkte warten?
Heute werden Notfallgenehmigungen für alte Produkte verwendet; die Entsorgung des Rückstands dient dazu, Verfügbarkeitslücken für Schadorganismen ohne Produkte auf dem Markt zu schließen, garantiert jedoch nicht die Zulassung eines bestimmten Produkts.

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