Fall Signa: Die FINMA schliesst das Verfahren gegen Julius Bär ab (Grenzgänger-Leitfaden)

Die Aufsichtsbehörde schliesst den Fall im Zusammenhang mit der Immobiliengruppe Signa ab. Gefordert werden 250 Millionen Franken an zusätzlichem Kapital und neue Risikoberichte.
Kontext
Kurz zusammengefasst
- Die FINMA hat das Verfahren gegen Julius Bär und Signa abgeschlossen
- 2024 wurden Kredite im Umfang von über 600 Millionen Franken wertberichtigt
- Die Bank wird bis 2032 über die Risikokultur berichten
- Zusätzlich gefordertes Kapital: 250 Millionen Franken
Wichtigste Fakten
- Was: Enforcement-Verfahren der FINMA
- Bank: Julius Bär
- Ort: Zürich
- 2024 wertberichtigte Kredite: über 600 Millionen Franken
- Berichte zur Risikokultur: bis 2032
- Zusätzliches Eigenkapital: 250 Millionen Franken
- Mit den beiden Kunden verbundener Gewinn: rund 10 Millionen Franken
- Strategiezyklus: 2026-2028
Der Entscheid der FINMA
In Zürich hat die FINMA das Enforcement-Verfahren gegen Julius Bär abgeschlossen. Aus regulatorischer Sicht kann die Bank damit die Angelegenheit im Zusammenhang mit dem Konkurs von Signa, der Immobiliengruppe des österreichischen Investors René Benko, abschliessen.
Die Vorwürfe und Massnahmen
In der Mitteilung kritisiert die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht Julius Bär scharf. Gemäss FINMA habe das Institut aufsichtsrechtliche Bestimmungen schwerwiegend verletzt, insbesondere jene zur angemessenen Risikobewirtschaftung und zu den gesetzlichen Pflichten zur Bekämpfung der Geldwäscherei. Die Behörde präzisiert jedoch, dass die Bank bereits viele der während des Verfahrens angeordneten Sofortmassnahmen umgesetzt hat.
Auf Verlangen der FINMA hat Julius Bär 2025 ihre eigene Risikobereitschaft neu definiert. Die Überprüfung führte zum Abbruch der Beziehungen zu einigen Kunden und zur Einstellung des Geschäfts im Bereich der privaten Unternehmenskredite, Private Debt. Zudem wurden einige Mitglieder des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung ausgewechselt.
Die Untersuchung war durch die 2024 vorgenommenen Wertberichtigungen auf die an Signa gewährten Kredite ausgelöst worden. Die Bank hatte den Wert dieser Kredite um über 600 Millionen Franken reduzieren müssen. Ein zusätzliches Verfahren betraf dagegen die Geschäftsbeziehungen zu russischen politisch exponierten Personen, die in der Mitteilung mit dem Akronym PEP bezeichnet werden.
Der Abschluss beseitigt nicht alle Auflagen. Julius Bär muss der FINMA bis 2032 weiterhin Berichte über ihre Risikokultur vorlegen. Das 2025 beschlossene Verbot, neue Beziehungen zu bestimmten PEP-Kunden aufzunehmen, wird schrittweise aufgehoben. Die Mitteilung nennt ausserdem bis zum Abschluss des Verfahrens zusätzliche Eigenmittel in Höhe von 250 Millionen Franken; während des Verfahrens war die Anforderung vorübergehend höher gewesen. Die FINMA wird zudem rund 10 Millionen Franken Gewinn einziehen, den Julius Bär im Zusammenhang mit den beiden Kunden erzielt haben soll.
Die Bank erklärt, dass die Sachverhalte auf die Zeit vor dem derzeitigen Führungsteam zurückgehen. Sie teilte mit, dass sie die Schlussfolgerungen anerkenne, den Strategiezyklus 2026-2028 fortsetze und der FINMA einen Antrag zur Umsetzung eines Aktienrückkaufprogramms vorgelegt habe. Gegen drei ehemalige Mitarbeitende hat die FINMA schliesslich Verfahren eingeleitet: Sie werden als potenziell für Verstösse gegen aufsichtsrechtliche Bestimmungen oder interne Richtlinien verantwortlich bezeichnet, ohne dass die Namen genannt werden.
Operative Details
Was dies für den Schweizer Leser bedeutet
Die Tragweite der Entscheidung ist auf zwei Ebenen zu betrachten. Die erste betrifft die Bank und ihre internen Kontrollmechanismen; die zweite die Pflichten, die nach Abschluss des Verfahrens bestehen bleiben. Die Mitteilung kündigt weder eine neue allgemeine Regel für in der Schweiz wohnhafte Personen an noch weist sie auf Änderungen für alle Bankkunden hin. Sie beschreibt Massnahmen, die Julius Bär, bestimmte Geschäftsbeziehungen und eine spezifische Kategorie politisch exponierter Personen betreffen.
Abschluss mit verbleibenden Verpflichtungen
Beim Vorher-nachher-Vergleich geht es daher nicht um den Unterschied zwischen einem vollständig offenen Verfahren und einem Fall ohne weitere Verpflichtungen. Vor dem Abschluss hatte die FINMA eine andere Risikobereitschaft, die Einstellung des Private-Debt-Geschäfts und Änderungen in den Organen der Bank verlangt. Nach dem Abschluss bleiben die Berichte zur Risikokultur bis 2032 sowie die schrittweise Aufhebung des Verbots neuer Geschäftsbeziehungen mit bestimmten PEP bestehen. Das zusätzliche Kapital wird hingegen mit der Formulierung «bis zum Abschluss des Verfahrens» beschrieben: Diese Formulierung ist beizubehalten, ohne sie in eine andere Frist umzudeuten.
Der Betrag von 250 Millionen ist im von der Bank angegebenen Rahmen zu verstehen. Julius Bär erklärt, dass die Forderung nach zusätzlichem CET1-Kernkapital zu einer effektiven Mindestanforderung an die Kapitalquote führt. Die FINMA fügt hinzu, dass die Anforderung im Verlauf des Verfahrens vorübergehend höher gewesen war. Der Text nennt hingegen weder eine andere Vorgabe für andere Institute noch eine automatische Folge für Kontoinhaber bei Schweizer Banken.
Auch beim Rückkaufprogramm ist Vorsicht geboten. Die Bank hat bei der FINMA einen Antrag eingereicht: Aus dem Text geht nicht hervor, dass das Programm bereits genehmigt oder umgesetzt wurde. Für die Aktionäre ist somit der eingereichte Antrag der konkrete Punkt, nicht eine abgeschlossene Transaktion.
| Zu unterscheidender Punkt | Was die Quelle sagt |
|---|---|
| PEP | Das Verbot von 2025 wird schrittweise aufgehoben |
| Aktien | Ein Antrag auf Rückkauf wurde eingereicht |
| Ehemalige Mitarbeitende | Drei Verfahren wurden eingeleitet, ohne Namensnennung |
Bei den gesonderten Informationen zu conti bancari in Svizzera sollte die Ebene der Bankdienstleistungen von jener des FINMA-Enforcements getrennt gehalten werden. Die Quelle gibt nicht an, welche Kunden von der Beendigung der Geschäftsbeziehungen betroffen waren oder welche PEP-Beziehungen unter die künftige schrittweise Aufhebung des Verbots fallen. Diese Einzelheiten lassen sich der Mitteilung nicht entnehmen.
Wichtige Punkte
So lässt sich der Vorgang verfolgen, ohne die Ebenen zu verwechseln
Vier praktische Prüfungen
Um die nächsten Entwicklungen korrekt zu verfolgen, ermöglicht die Mitteilung ein einfaches Verfahren.
1. Die Behörde von der Bank trennen. Die FINMA hat das Enforcement-Verfahren abgeschlossen; Julius Bär hat mitgeteilt, dies zur Kenntnis zu nehmen und die Schlussfolgerungen anzuerkennen. Es handelt sich um zwei unterschiedliche Positionen: Die erste betrifft das Ergebnis der Aufsicht, die zweite die Reaktion des Instituts.
2. Die bereits umgesetzten Maßnahmen von den noch offenen Anträgen unterscheiden. Im Jahr 2025 wurden die Risikobereitschaft neu definiert, einige Geschäftsbeziehungen beendet, die Tätigkeit im Bereich Private Debt eingestellt sowie Organe und Geschäftsleitung geändert. Der Aktienrückkauf wird hingegen als bei der FINMA eingereichter Antrag bezeichnet. Er darf nicht als bereits durchgeführte Transaktion dargestellt werden.
3. Die ausdrücklich genannten Fristen festhalten. Die Berichte zur Risikokultur reichen bis 2032; der von der Bank erklärte Strategiezyklus umfasst den Zeitraum 2026-2028. Beim Verbot neuer Beziehungen zu bestimmten PEP verwendet die Quelle eine schrittweise Formulierung und nennt kein genaueres Enddatum. Es handelt sich daher um den einzigen verfügbaren zeitlichen Bezugspunkt, ohne einen Zeitplan hinzuzufügen.
4. Die Verfahren zu den persönlichen Verantwortlichkeiten getrennt halten. Die FINMA hat gegen drei ehemalige Mitarbeiter Verfahren eingeleitet. Die Mitteilung spricht von möglichen Verantwortlichkeiten für Verstöße gegen aufsichtsrechtliche Bestimmungen oder interne Weisungen und nennt keine Namen. Sie erlaubt daher nicht, identifizierten Personen einen endgültigen Verstoß zuzuschreiben.
Was sich nicht ableiten lässt
Der Text schreibt kein allgemeines Verfahren für Kunden vor, nennt die beendeten Geschäftsbeziehungen nicht und gibt keine Dokumente, Formulare oder individuellen Fristen an. Ein Leser, der eine Geschäftsbeziehung mit Julius Bär unterhält, kann die Mitteilung nur nutzen, um den öffentlichen Rahmen des Vorgangs zu verstehen; er kann daraus weder das Ergebnis seiner eigenen Geschäftsbeziehung ableiten noch die Maßnahmen automatisch auf Kunden anderer Banken ausweiten. Um das Thema conti bancari in Svizzera zu vertiefen, muss die Verbindung von den spezifischen Daten zum Fall Signa getrennt gehalten werden.
Dieselbe Vorsicht gilt für die Aktionäre: Der Antrag auf einen Aktienrückkauf ist ein von der Bank mitgeteilter Schritt, während das Ergebnis des Antrags in der Quelle nicht angegeben wird. Zum persönlichen Einkommen enthält die Mitteilung keine Zahlen oder Anweisungen. Für eine separate Prüfung des Nettoeinkommens verwenden Sie calcolatore stipendio.
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Quelle: tio.ch
Häufig gestellte Fragen
- Welche sind die wichtigsten von der FINMA gegen Julius Bär verhängten Sanktionen?
- Die FINMA hat Julius Bär eine zusätzliche Eigenkapitalanforderung in Höhe von 250 Millionen Franken auferlegt. Darüber hinaus muss das Institut bis 2032 regelmäßig Berichte über die Risikokultur vorlegen. Die Behörde wird rund 10 Millionen Franken an Gewinn einziehen, den die Bank im Zusammenhang mit den beiden im Fall Signa involvierten Kunden erzielt hätte. Die Bank hat bereits Korrekturmaßnahmen ergriffen, darunter die Neudefinition der Risikobereitschaft und die Einstellung der Tätigkeit im
- Was wird mit den Geschäftsbeziehungen zu politisch exponierten Personen (PEP) geschehen?
- Das 2025 eingeführte Verbot, neue Geschäftsbeziehungen mit bestimmten Personen aufzunehmen, die als politisch exponierte Personen (PEP) definiert sind, wird schrittweise abgeschafft. Die Quelle nennt kein konkretes Datum für den Abschluss dieses Prozesses und gibt an, dass die Aufhebung der Beschränkungen im Laufe der Zeit schrittweise erfolgen wird.
- Wie steht Julius Bär zum Aktienrückkaufprogramm?
- Die Bank teilte mit, dass sie bei der FINMA einen Antrag auf Durchführung eines Programms zum Rückkauf eigener Aktien eingereicht hat. Derzeit handelt es sich um einen bei der Aufsichtsbehörde eingereichten Antrag und nicht um eine bereits genehmigte oder durchgeführte Transaktion. Die Aktionäre müssen berücksichtigen, dass der Ausgang des Antrags weiterhin von der Entscheidung der FINMA abhängt.
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