Klima- und Handelsabkommen: Konsultation abgeschlossen

Schweizer Bundesparlament, Ort von Entscheidungen zur internationalen Handelspolitik

Bundesrat schliesst ACCTS-Konsultation ab: 42 von 45 Befürwortern. Klima-, Handels- und Nachhaltigkeitsabkommen zwischen der Schweiz, Costa Rica, Island und Neuseeland.

Kontext

Auf einen Blick

  • ACCTS-Konsultation am 9. September 2026 mit breitem Konsens abgeschlossen
  • 42 zustimmende Stellungnahmen von 45: Unterstützung durch Kantone und Wirtschaftsverbände
  • Abkommen zwischen der Schweiz, Costa Rica, Island und Neuseeland
  • Liberalisierung von Umweltgütern und -dienstleistungen sowie Bestimmungen zu Subventionen für fossile Energieträger

Wichtige Fakten

  • Was: Abkommen über Klimawandel, Handel und Nachhaltigkeit (ACCTS)
  • Wann: Konsultation am 9. September 2026 abgeschlossen
  • Wo: Schweiz, Costa Rica, Island, Neuseeland
  • Wer: Bundesrat, mit Zustimmung der Kantone und Verbände
  • Ergebnis: 42 zustimmende Stellungnahmen von insgesamt 45
  • Zentrale Elemente: Umweltliberalisierung, Subventionen für fossile Energieträger, Umweltkennzeichnung
  • Chronologie: Genehmigung durch den Nationalrat im September 2025

Der Bundesrat hat am 9. September 2026 die Konsultation zum Abkommen über Klimawandel, Handel und Nachhaltigkeit (ACCTS) abgeschlossen, das von der Schweiz, Costa Rica, Island und Neuseeland unterzeichnet wurde. Die Ergebnisse zeigen einen breiten nationalen Konsens: Von den 45 eingegangenen Stellungnahmen waren 42 zustimmend und nur 3 ablehnend.

Das Abkommen verbindet Aspekte der Handels-, Klima- und Umweltpolitik in einem einzigen Regelungsinstrument. Im Einzelnen sieht es die Liberalisierung von Umweltgütern und Umweltdienstleistungen, Bestimmungen zu Subventionen für fossile Energieträger sowie Leitlinien für die Umweltkennzeichnung vor. Das Innovative liegt im kombinierten Ansatz: Statt Handel, Klima und Umwelt getrennt zu behandeln, führt das ACCTS sie in einem kohärenten Nachhaltigkeitsrahmen zusammen.

Parlamentarischer Weg und breit abgestützte Unterstützung

Das Projekt hat bereits eine erste Zustimmung der unteren Kammer erhalten. Der Nationalrat hatte dem Abkommen bereits im September 2025 zugestimmt. Auf Antrag der mit der Vorprüfung beauftragten Kommission des Ständerats legte der Bundesrat das Dossier vom 1. April bis zum 8. Juni 2026 zur Konsultation vor.

Die breit abgestützte Unterstützung ist groß: Kantone, politische Parteien, Wirtschaftsverbände, der Energiesektor sowie Umweltorganisationen und im Bereich der Nachhaltigkeit tätige Organisationen haben sich zustimmend geäußert. Besonders geschätzt werden der innovative Charakter des Abkommens, die Förderung von Umwelttechnologien und nachhaltigen Dienstleistungen, die Bestimmungen zu Subventionen für fossile Energieträger sowie der Beitrag zu einem regelbasierten internationalen Handelssystem.

Operative Details

Breiter Konsens, aber gezielte Kritik

Obwohl der Konsens deutlich mehrheitlich war, war er nicht einstimmig. Drei Teilnehmer an der Konsultation sprachen sich dagegen aus und warfen Fragen auf, die normale Spannungen in weitreichenden Handelsverhandlungen widerspiegeln. Vor allem befürchten sie, dass die Liberalisierung von Umweltgütern und -dienstleistungen Risiken für den öffentlichen Dienst sowie die Arbeits- und Lohnbedingungen mit sich bringen könnte. Eine nachvollziehbare Sorge: Marktöffnungen führen in Branchen, die bisher durch Zollschranken geschützt waren, häufig zu Anpassungen bei der Beschäftigung.

Zweitens äußerten sie Kritik an einer übermäßigen Einschränkung des Handlungsspielraums der Schweiz in der Energiepolitik. Dies berührt einen zentralen Aspekt der nationalen Souveränität: Die Schweiz hat eine eigene Energiestrategie, die auf Wasserkraft und Kernenergie basiert, und die Verpflichtung, sich an internationalen Handelsregeln auszurichten, bringt die für jedes multilaterale Abkommen üblichen Einschränkungen mit sich. Das Gleichgewicht zwischen Handelsöffnung und strategischer Autonomie bleibt heikel.

Technische und administrative Bedenken

Mehrere Teilnehmer warfen spezifischere Fragen zur Formulierung und zu den Folgen einzelner Bestimmungen auf. Insbesondere baten sie um Klarstellungen zu den Ausnahmen bei Subventionen für fossile Energieträger: Unter welchen Umständen wird die Schweiz nationale Unterstützungsmaßnahmen für bestimmte Energiesektoren beibehalten können? Wie lässt sich die Sicherheit der Energieversorgung gewährleisten, ohne gegen die Handelsvorgaben zu verstoßen? Eine umso bedeutendere Sorge in einem Kontext globaler Energievolatilität.

Auch das Thema der "Beibehaltung der aktuellen energie- und wirtschaftspolitischen Instrumente" wurde hervorgehoben. Die neuen Bestimmungen und die ökologische Kennzeichnung werden koordinierte regulatorische Anpassungen zwischen Bundes- und Kantonsbehörden erfordern. Unternehmen werden Produktionsprozesse und Zertifizierungssysteme aktualisieren müssen, um die gemeinsamen Standards einzuhalten. Einige äußerten Bedenken hinsichtlich der "Vermeidung weiterer administrativer Belastungen für Unternehmen und Behörden".

Begrenzte Wirkung durch die vier Unterzeichner

Einige Teilnehmer hoben hervor, dass die direkten Auswirkungen des Abkommens durch die geringe Zahl der Vertragsparteien begrenzt sind: nur vier Länder. Ein Abkommen zwischen vier Volkswirtschaften betrifft, so fortschrittlich seine Formulierung auch sein mag, einen relativ kleinen Teil des globalen Handels mit Umweltgütern und -dienstleistungen. Aus diesem Grund erwarten mehrere Teilnehmer, dass sich die Schweiz weiterhin aktiv für den Beitritt weiterer Staaten einsetzen wird. Eine Erweiterung des Geltungsbereichs des Abkommens könnte die Handelsvorteile vervielfachen und das Risiko verringern, dass die Schweiz mit Partnern verhandelt, die sehr unterschiedliche Positionen vertreten.

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Wichtige Punkte

Nächste Schritte im Parlament

Das Abkommen setzt seinen Gesetzgebungsweg fort. Nach der Genehmigung durch den Nationalrat im September 2025 und dem Abschluss der Vernehmlassung am 9. September 2026 wird die Vorlage nun dem Ständerat zur Vorberatung und anschliessend zur Schlussgenehmigung vorgelegt. Der genaue Zeitplan für die Abstimmungen wurde in der Pressemitteilung des Bundesrates noch nicht bekannt gegeben, doch das beschleunigte Verfahren deutet darauf hin, dass eine Ratifizierung bis Ende 2026 oder Anfang 2027 angestrebt wird. Sobald es von beiden Kammern genehmigt wurde, wird das Abkommen gemäss den internationalen Ratifizierungsverfahren in Abstimmung mit Costa Rica, Island und Neuseeland fortgesetzt.

Konkrete Auswirkungen für Unternehmen und Verbraucher

Das ACCTS wird sich auf drei Hauptbereiche des Schweizer Wirtschaftslebens auswirken. Erstens werden Schweizer Unternehmen im Bereich der Umwelttechnologien und nachhaltigen Dienstleistungen von einem erleichterten Zugang zu den Märkten Costa Ricas, Islands und Neuseelands profitieren. Die Beseitigung von Zollschranken und nichttarifären Handelshemmnissen für Güter wie energieeffiziente Geräte, Lösungen für erneuerbare Energien und Umweltberatungsdienstleistungen wird die Schweizer Exporte in diesen Bereichen fördern.

Zweitens werden Schweizer Verbraucher schrittweise standardisiertere und transparentere Umweltkennzeichnungen auf Produkten aus den vier Unterzeichnerstaaten vorfinden. Die Beurteilung, ob ein Gut Kriterien der ökologischen Verantwortung erfüllt, wird einfacher. Dies verstärkt den in der Schweiz bereits starken Trend zu einem bewussten und nachhaltigen Konsum.

Drittens muss sich die Energiepolitik auf Bundes- und Kantonsebene stärker mit diesen neuen Handelsverpflichtungen abstimmen. Die Begrenzung von Subventionen für fossile Energien stellt eine vorbildliche Positionierung im Einklang mit den Schweizer Klimazielen dar, schränkt jedoch den nationalen Handlungsspielraum in künftigen Szenarien ein. Wenn die Schweiz beispielsweise künftig Unterstützungsprogramme für bestimmte Energieprojekte umsetzen wollte, müsste sie die Konformität mit den ACCTS-Kriterien überprüfen.

Informiert bleiben und handeln

Für seguire le opportunità lavorative in settori di tecnologia ambientale e sostenibilità konsultiere regelmässig die spezialisierten Plattformen und die Ankündigungen der Unternehmen, die in diesem Bereich Innovationen vorantreiben. Wenn du ein Unternehmen vertrittst, das an Exportmöglichkeiten für Umweltgüter und -dienstleistungen in die drei internationalen Partnerländer interessiert ist, esplora le aziende svizzere leader nel settore für Partnerschaften und strategische Gespräche. Der Liberalisierungsprozess wird neue Kennzeichnungsstandards mit sich bringen: Bereite deine Compliance-Prozesse vor, indem du die zuständige kantonale Handelskammer kontaktierst und die Bundesrichtlinien des SECO konsultierst. Das Zeitfenster für die Anpassung wird eng sein, sobald das Abkommen in Kraft tritt.

Quelle: seco.admin.ch

Häufig gestellte Fragen
Was sind die Hauptinhalte des ACCTS-Abkommens?
Das Abkommen umfasst die Handels-, Klima- und Umweltpolitik. Sie sieht die Liberalisierung von Umweltgütern und -dienstleistungen zwischen der Schweiz, Costa Rica, Island und Neuseeland vor; Bestimmungen zu Subventionen für fossile Energien; Richtlinien für die Umweltkennzeichnung. Ziel ist es, den ökologischen Wandel durch ein internationales Handelssystem auf der Grundlage transparenter Regeln zu fördern.
Was hat die Vernehmlassung des Bundesrates ergeben?
Die am 9. September 2026 abgeschlossene Konsultation hat 45 Stellungnahmen erhalten: 42 dafür und 3 dagegen. Breite Unterstützung von Kantonen, politischen Parteien, Wirtschaftsverbänden, dem Energiesektor und Umweltorganisationen. Das Projekt verfügt über eine solide einvernehmliche Grundlage, um auf den Ständerat zuzugehen.
Welche Bedenken wurden bei der Konsultation geäußert?
Drei Teilnehmer befürchten Risiken für den öffentlichen Dienst und Arbeitsbedingungen durch die Liberalisierung. Einige sind besorgt über eine Einschränkung des energiepolitischen Handlungsspielraums der Schweiz. Es wurden auch Zweifel an Ausnahmen von fossilen Subventionen, Energieversorgungssicherheit und Verwaltungsaufwand für Unternehmen und Behörden geäußert.
Was ist der nächste Verfahrensschritt?
Nach der Genehmigung durch den Nationalrat (September 2025) und der Vernehmlassung (abgeschlossen September 2026) geht die Vorlage zur Vor- und Endprüfung an den Ständerat über. Die Ratifizierung wird bis Ende 2026 oder Anfang 2027 erwartet, wobei die internationalen Koordinierungsverfahren mit den anderen drei Unterzeichnern eingehalten werden.
Wie wirkt sich das Abkommen auf Schweizer Unternehmen und Verbraucher aus?
Für Unternehmen aus den Bereichen Umwelttechnologie und nachhaltige Dienstleistungen öffnet sich der Zugang zu Märkten in Costa Rica, Island und Neuseeland mit geringeren Barrieren. Für die Verbraucher mehr standardisierte Umweltzeichen. Für die nationale Energiepolitik eine stärkere Koordinierung mit internationalen Handelsbeziehungen bei der Verwaltung von Subventionen und Energiestrategien.

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