Sind Einkäufe in die schweizerische 2. Säule in Italien abzugsfähig?

Antwort mit offiziellen Quellen — Steuern und Quellensteuer

Aktualisiert am 11. August 2026

Sind Einkäufe in die schweizerische 2. Säule in Italien abzugsfähig?

Antwort

Freiwillige Einkäufe in die 2. Säule (BVG-Einkauf) sind für neue Grenzgänger nur beschränkt abziehbar: Der italienische TUIR Art. 10 anerkennt BVG-Beiträge über das Obligatorium hinaus nicht ausdrücklich als abzugsfähig Quelle: Agenzia Entrate, Anfrage 471/2022. In der Schweiz bleiben sie via NOV-Verfahren abziehbar (Art. 89 StHG). Pflicht-BVG-Beiträge im Lohnausweis können im Block RP bis zur TUIR-Art.-10-Grenze (5 300 €/Jahr) geltend gemacht werden. Freiwillige Einkäufe lohnen sich daher v. a. für alte Grenzgänger ohne IRPEF-Pflicht.

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