Wie ändert sich die Quellensteuer für Grenzgänger im Tessin ab 2026?

Antwort mit offiziellen Quellen — Steuern und Quellensteuer

Aktualisiert am 11. August 2026

Wie ändert sich die Quellensteuer für Grenzgänger im Tessin ab 2026?

Antwort

Seit dem 1. Januar 2024 gilt das neue CH-IT-Grenzgängerabkommen vom 23.12.2020, ratifiziert durch das italienische Gesetz 13. Juni 2023 Nr. 83 Quelle: Fedlex SR 0.642.045.43. «Neue» Grenzgänger (ab 17.07.2023 angestellt) zahlen in der Schweiz die volle Quellensteuer und versteuern das Einkommen zusätzlich in Italien mit Anrechnung bis 80 % der schweizerischen Abgabe Quelle: Agenzia Entrate, Rundschr. 4/E 2024. «Alte» Grenzgänger bleiben bis 2033 ausschliesslich in der Schweiz steuerpflichtig mit Rückzahlungen an italienische Grenzgemeinden. Für 2026 steigt der italienische IRPEF-Freibetrag auf 10'000 € und der Gesundheits-Pauschalabzug auf 3'000 € Quelle: AFC Tessin, Merkblatt 2026.

Offizielle Quellen

Mehr dazu

Weitere Fragen zu diesem Thema

Die Angaben dienen der Orientierung und ersetzen keine persönliche Beratung durch einen Treuhänder, Anwalt oder eine Gewerkschaft. Steuer-, Sozialversicherungs- und Bewilligungsregeln ändern sich häufig: immer die verlinkten Primärquellen prüfen.

Alle häufigen Fragen für Grenzgänger