Was ist der steuerliche Unterschied zwischen «alten» und «neuen» Grenzgängern?

Antwort mit offiziellen Quellen — Steuern und Quellensteuer

Aktualisiert am 11. August 2026

Was ist der steuerliche Unterschied zwischen «alten» und «neuen» Grenzgängern?

Antwort

Die Trennlinie ist der 17. Juli 2023, das Inkrafttreten des Abkommens Quelle: Fedlex SR 0.642.045.43. «Alte» Grenzgänger (zwischen 31.12.2018 und 17.07.2023 im Tessin, Graubünden oder Wallis angestellt, wohnhaft innerhalb 20 km von der Grenze) bleiben nur in der Schweiz steuerpflichtig; der Kanton Tessin überweist jährlich 38,8 % des Aufkommens bis 2033 an die italienischen Grenzgemeinden Quelle: Abkommen Art. 9 Übergang. «Neue» Grenzgänger zahlen schweizerische Quellensteuer und versteuern das Einkommen auch in Italien mit Anrechnung bis 80 %. Sie wenden den IRPEF-Freibetrag (10'000 € 2026) und den Gesundheitsabzug (3'000 €) an Quelle: Gesetz 13.06.2023 Nr. 83 Art. 3. Die Effektivsätze unterscheiden sich erheblich.

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