Lehre in der Schweiz: So fängst du an (Grenzgänger-Leitfaden)

Duales System, Ausbildungsverträge, Vergütung und Berufsreife: Alles, was du über die Berufslehre im Kanton Basel-Landschaft und in der Schweiz wissen musst.
Kontext
Auf einen Blick
- Duale Ausbildung: 3–4 Jahre zwischen Berufsschule und Betrieb
- AFC (Berufsattest): landesweit anerkanntes Zertifikat
- Kein bundesweiter Mindestlohn: Vergütung wird zwischen Betrieb und Auszubildendem vereinbart
- Garantierte Rechte: Mindesturlaub, rechtlicher Schutz, Sozialversicherungsbeiträge (AHV/IV/EO)
Wichtigste Fakten
- Was: Berufsausbildung im dualen Schweizer System
- Wo: In der Zuständigkeit der Kantone (einschließlich des Kantons Basel-Landschaft)
- Dauer: in der Regel 3–4 Jahre
- Abschluss: EBA (Eidgenössisches Berufsattest)
- Bundesbehörde: Das SECO koordiniert das nationale Berufsbildungssystem
Die Berufslehre in der Schweiz ist keine traditionelle schulische Ausbildung. Es handelt sich um einen dualen Ausbildungsweg, der die Praxis im Betrieb (3–4 Tage pro Woche) und den Besuch der Berufsschule (1 Tag pro Woche) kombiniert und auf Bundesebene durch den eidgenössischen Berufsabschluss (AFC) anerkannt ist. Im Kanton Basel-Landschaft gibt es, wie in den anderen Schweizer Kantonen auch, eine für die Berufsbildung zuständige Stelle, die die Programme, Verträge und Abschlussprüfungen beaufsichtigt.
So funktioniert das duale System
Das Modell ist einfach: Der Auszubildende unterzeichnet einen Vertrag mit einem Unternehmen und besucht gleichzeitig die Berufsschule. Das Unternehmen vermittelt die praktischen Fertigkeiten des Berufs, während die Schule allgemeine und berufsspezifische Theorie vermittelt. Nach Ablauf der 3–4 Jahre legt der Auszubildende die Abschlussprüfung ab, um das AFC zu erwerben, einen in der ganzen Schweiz anerkannten Abschluss.
…
Operative Details
Wo man nach einem Ausbildungsplatz sucht
Die Suche nach einem Lehrplatz beginnt in der Regel 12–24 Monate vor dem geplanten Lehrbeginn. Die wichtigsten Kanäle sind nationale Online-Portale, Websites von Unternehmen der gewünschten Branche, Beratungsstellen des kantonalen Berufsbildungsamtes, Messen und Schnuppertage in Unternehmen sowie Schulberater. Im Kanton Basel-Landschaft kann das kantonale Berufsbildungsamt Listen mit Unternehmen, die Auszubildende einstellen, Informationen zu den verfügbaren Ausbildungsrichtungen sowie zu den Bewerbungsverfahren bereitstellen.
Wende dich an das kantonale Berufsbildungsamt, um die verfügbaren Möglichkeiten in deiner Branche zu ermitteln. Die Bewerbung muss direkt beim ausgewählten Unternehmen eingereicht werden, zusammen mit Lebenslauf, Motivationsschreiben und Schulzeugnissen.
Der Ausbildungsvertrag: Was er enthält
Sobald der Auszubildende vom Unternehmen angenommen wurde, unterzeichnet er einen Ausbildungsvertrag (Lehrvertrag). Dieses Dokument muss Angaben zum Auszubildenden und zum Unternehmen, das Start- und Enddatum der Ausbildung, den Beruf und den Ausbildungsgang (AFC), die wöchentliche Arbeitszeit (maximal 45–50 Stunden je nach Branche), das monatliche Entgelt (vereinbarter Betrag), den Jahresurlaub (mindestens 4–5 Wochen je nach Alter), die Bedingungen für die Vertragsauflösung (Probezeit, Kündigung) sowie Verweise auf die Berufsschule und die Lehrpläne.
Der Vertrag muss dem Bundesgesetz über die Berufsbildung (BBG) und den kantonalen Vorschriften entsprechen. Vor der Unterzeichnung ist es ratsam, ihn sorgfältig durchzulesen oder von einer Fachperson prüfen zu lassen.
…
Wichtige Punkte
Die Vergütung des Auszubildenden
In der Schweiz gibt es weder für normale Arbeitnehmer noch für Auszubildende einen bundesweiten Mindestlohn. Die Vergütung wird zwischen dem Auszubildenden und dem Unternehmen innerhalb einer marktüblichen Bandbreite vereinbart, die je nach Branche, Kanton und Ausbildungsrichtung variiert. Einige Kantone (darunter Basel-Landschaft) haben jedoch kantonale Mindestlöhne für Lernende in bestimmten Branchen festgelegt. Es empfiehlt sich, bei der kantonalen Berufsbildungsstelle nachzufragen, um die in Ihrem Kanton geltenden Mindestlöhne zu erfahren.
Im Allgemeinen steigen die Löhne der Auszubildenden im Laufe der Ausbildungsjahre: Im ersten Jahr ist der Lohn am niedrigsten, während im zweiten und dritten Jahr Erhöhungen von 10–20 % zu verzeichnen sind, ebenso wie im vierten Jahr (sofern vorgesehen). Neben dem Lohn zahlt das Unternehmen obligatorische Sozialabgaben: AHV/IV/EO (5,3 % des Bruttolohns, die Belastung wird zwischen Arbeitnehmer und Unternehmen aufgeteilt), Arbeitslosenversicherung (ALV) und Insolvenzentschädigung (AC) bis zu einer jährlichen Obergrenze, Unfallversicherung (UVG/LAA) je nach Branche (0,7–1,5 %) sowie die berufliche Vorsorge (BVG), sofern zutreffend.
Der Auszubildende erhält ein Nettogehalt, d. h. abzüglich der vom Arbeitgeber bereits entrichteten Sozialbeiträge (AHV/IV/EO, ALV/AC). Die direkte Bundes-, Kantons- und Gemeindesteuer wird einbehalten oder über die jährliche Steuererklärung abgeführt. Der Brutto- und der Nettobetrag müssen auf der Gehaltsabrechnung deutlich ausgewiesen sein.
…
Häufig gestellte Fragen
- Was ist der Unterschied zwischen der AFC und der Berufsmatura?
- Der Berufsqualifikationsnachweis (EFZ) ist das Grundzertifikat nach 3–4 Jahren dualer Lehre, national und europaweit anerkannt. Die Berufsmaturität ist ein Zusatzdiplom, das den direkten Zugang zu Fachhochschulen (FH) ohne zusätzliche Prüfungen ermöglicht. Die Berufsmaturität wird während oder unmittelbar nach der Lehre erreicht.
- Gibt es einen bundesweiten Mindestlohn für Auszubildende?
- Nein, es gibt keinen eidgenössischen Mindestlohn in der Schweiz. Viele Kantone, darunter Basel-Landschaft, haben jedoch branchenspezifische kantonale Mindestkantone festgelegt. Die Vergütung wird zwischen dem Auszubildenden und dem Betrieb unter Einhaltung der im Kanton geltenden lokalen Schwellenwerte vereinbart. Die Lehrlingslöhne steigen in den Ausbildungsjahren um 10-20% pro Jahr.
- Welche Rechte hat der Auszubildende während der Vertragslaufzeit?
- Der Lehrling hat Anspruch auf maximal 45–50 Wochenstunden, einen Mindesturlaub von 4–5 Wochen pro Jahr, gesetzlichen Kündigungsschutz, Sozialbeiträge (AHV/IV/EO vom Betrieb entrichtet), Mutterschaftsurlaub (14 Wochen) und Vaterschaftsurlaub (2 Wochen) sowie ein sicheres Arbeitsumfeld. Der Betrieb hat eine praxisnahe Ausbildung von anerkannter Qualität anzubieten.
- Wie finde ich Ausbildungsplätze im Kanton Basel-Landschaft?
- Konsultieren Sie das kantonale Berufsbildungsamt Basel-Landschaft, nationale Online-Portale für Praktikumsanzeigen, Firmenwebsites und Orientierungsmessen. Schulberater können bei der Recherche behilflich sein. Es ist ratsam, mindestens 12–24 Monate vor dem geplanten Lehrbeginn zu suchen.
- Was beinhaltet die Probezeit?
- Während des ersten Lehrmonats (Probezeit) kann der Vertrag von beiden Parteien fristlos gekündigt werden. Nach dem Monat gilt eine Kündigungsfrist (in der Regel 2 Wochen), vorbehaltlich abweichender kantonaler Bestimmungen. Dieses System ermöglicht es sowohl dem Unternehmen als auch dem Auszubildenden, die Kompatibilität zu bewerten.
Verwandte Artikel
- Alle Artikel: Löhne
- Apprendistato nei Grigioni: guida al percorso duale
- Apprendistato nel canton Basilea Campagna
- Apprendistato nei Grigioni: come funziona il sistema duale
- Apprendistato nel Canton Berna: Tutto su Contratti, Stipendi e Maturità Professionale
- Apprendistato e formazione nel canton Sciaffusa