Lehre und Berufsausbildung in Graubünden: Kompletter Leitfaden

Lehrling bei der Arbeit in einem Ausbildungsbetrieb in Graubünden

Duales Schulbetriebsmodell in Graubünden: Lehrvertrag, Jahreslohn, Berufsmaturität und Lebenshaltungskosten für den Lernenden.

Kontext

Auf einen Blick

  • Berufsausbildung in Graubünden: dualer Weg Schule + Betrieb
  • Lehrvertrag regelt Dauer, Arbeitszeit und Vergütung
  • Berufsmaturität kann parallel zur Lehre erworben werden
  • Vergütung der Lernenden variiert je nach Ausbildungsjahr und Branche

Wichtige Fakten

  • Was: Lehre und Berufsbildung im Kanton Graubünden
  • Wo: Kanton Graubünden (Schweiz), unter der Aufsicht des kantonalen Amts für Berufsbildung
  • Wer: Kanton Graubünden, Schweizerische Eidgenossenschaft, Lehrbetriebe, Berufsfachschulen
  • Wie: duales System (Betrieb + Berufsfachschule), geregelt durch das Bundesgesetz über die Berufsbildung (BBG)
  • Abschluss: eidgenössisches Fähigkeitszeugnis (EFZ) oder eidgenössisches Berufsattest (EBA)

Die Berufsbildung in der Schweiz ist auf Bundesebene durch das Berufsbildungsgesetz (BBG) geregelt, das die Grundsätze festlegt, und findet in jedem Kanton, einschliesslich Graubünden, konkrete Anwendung. Das Schweizer System basiert auf dem sogenannten «dualen Modell»: Die lernende Person absolviert parallel die praktische Ausbildung in einem Betrieb und die theoretische Ausbildung an einer Berufsfachschule, wobei überbetriebliche Kurse den Ausbildungsweg ergänzen.

Der Lehrvertrag

Der Lehrvertrag ist das Dokument, das das Verhältnis zwischen der lernenden Person (oder der sie vertretenden Person, wenn sie minderjährig ist) und dem Lehrbetrieb regelt. Vor dem Inkrafttreten des BBG von 2002 war er im Arbeitsgesetz geregelt; heute wird er durch die Artikel 344 ff. des Obligationenrechts (OR) geregelt, einem spezifischen Abschnitt, der dem Lehrvertrag und nicht einem allgemeinen unselbstständigen Arbeitsverhältnis gewidmet ist.

Der Vertrag legt den erlernten Beruf, die Dauer der Ausbildung (in der Regel zwischen drei und vier Jahren je nach Branche), die wöchentliche Arbeitszeit, die Ferien, die Vergütung sowie die Rechte und Pflichten der Parteien fest. Damit er gültig ist, muss er schriftlich abgefasst und innerhalb der vorgesehenen Frist bei der zuständigen kantonalen Behörde hinterlegt werden. In Graubünden ist das kantonale Amt für Berufsbildung die Anlaufstelle für die Registrierung der Verträge und für alle Detailinformationen.

Wo man eine Lehrstelle findet

Eine Lehrstelle zu finden erfordert frühzeitige Planung. Lehrbetriebe veröffentlichen ihre Angebote über verschiedene Kanäle: kantonale Lehrstellenportale, Berufsberatungsstellen, regionale Arbeitsvermittlungszentren (RAV), Unternehmenswebsites oder direkte Kontakte. In Graubünden betreibt das kantonale Amt für Berufsbildung eine zentrale Plattform für Lehrstellenangebote im Kanton und ist die Anlaufstelle für Fragen zum Bewerbungsverfahren.

Für einen Jugendlichen, der eine Lehrstelle sucht, ist es sinnvoll, sich frühzeitig zu bewerben, eine vollständige Bewerbung einzureichen (Motivationsschreiben, Lebenslauf, Kopien der Schulzeugnisse, allfällige Praktikumsbeurteilungen) und Vorstellungsgespräche mit den Unternehmen zu führen. Die Fristen variieren je nach Berufsfeld, liegen aber tendenziell in den Herbstmonaten des Jahres vor Beginn der Lehre.

Vergütung der Lernenden

Die lernende Person erhält eine monatliche Vergütung, die je nach Lehrjahr, Branche und Kanton variiert. In der Praxis ist der Lohn im ersten Jahr niedriger als in den Folgejahren, um dem schrittweisen Kompetenzzuwachs Rechnung zu tragen. Der Arbeitgeber entrichtet ausserdem die obligatorischen Sozialversicherungsbeiträge (AHV/IV/EO, ALV, BVG für unterstellte Personen und UVG je nach Tätigkeitsbereich). In der Schweiz gibt es keinen eidgenössischen Mindestlohn; die Löhne der Lernenden werden, sofern vorhanden, durch Gesamtarbeitsverträge geregelt oder individuell im Lehrvertrag festgelegt.

Operative Details

Berufsmaturität: eine zusätzliche Chance

Die Berufsmaturität (BM) ist ein Abschluss der Sekundarstufe II, der parallel zur Lehre erworben wird. Sie gliedert sich in sieben Ausrichtungen (Gesundheit, Soziales, Gestaltung und Kunst, Wirtschaft, Technik, Architektur und Naturwissenschaften) und steht Inhaberinnen und Inhabern eines eidgenössischen Fähigkeitszeugnisses offen oder in einigen Fällen im letzten Lehrjahr Kandidatinnen und Kandidaten, die die schulischen Voraussetzungen erfüllen.

Der Erwerb der BM ermöglicht den prüfungsfreien Zugang zu den Fachhochschulen (FH) im entsprechenden Fachbereich. Für die Zulassung zu einer Universität (ETH oder kantonale Universität) ist dagegen die gymnasiale Maturität oder das Bestehen einer Ergänzungsprüfung erforderlich.

Lebenshaltungskosten und Lebensbedingungen der Lernenden

Die Lebenshaltungskosten in der Schweiz sind hoch und beeinflussen das Monatsbudget einer lernenden Person konkret. Die Unterkunft ist einer der wichtigsten Budgetposten und wird durch das Bundesrecht (Art. 253 ff. OR) geregelt, das in allen Kantonen gleich ist. Die Kaution darf höchstens drei Monatsmieten betragen und muss auf ein auf den Namen des Mieters lautendes Sperrkonto eingezahlt werden. Die Kündigung durch den Vermieter erfordert das offizielle kantonale Formular, und der Mieter kann sie innerhalb von dreißig Tagen bei der Schlichtungsbehörde anfechten.

Die Krankenversicherung (KVG) ist für jede Person obligatorisch, die in der Schweiz wohnt. Personen, die für eine Lehre in die Schweiz ziehen, müssen innerhalb von drei Monaten nach ihrer Ankunft Versicherungsschutz abschließen, wobei sie einen zugelassenen Versicherer frei wählen können; die Prämien werden pro Kopf berechnet und unterscheiden sich je nach Kanton und Region, und für Erwachsene sind wählbare jährliche Franchisen vorgesehen. Die Kantone verwalten zudem Programme zur Prämienverbilligung für Personen mit bescheidenem Einkommen. Es handelt sich weder um eine Lohnsteuer noch um einen Arbeitgeberbeitrag.

Für eine lernende Person, die der Beitragspflicht nach BVG unterliegt, ist der koordinierte Lohn (Spanne zwischen Eintrittsschwelle und maximalem koordiniertem Lohn, regelmäßig aktualisierte Schwellenwerte) beitragspflichtig; die Abzüge variieren je nach Altersgruppe: 7% im Alter von 25 bis 34 Jahren, 10% zwischen 35 und 44 Jahren, 15% zwischen 45 und 54 Jahren und 18% ab 55 Jahren bis zum Referenzalter. Diese Prozentsätze gelten sowohl für den Arbeitnehmeranteil als auch für den Arbeitgeberanteil, gemäß der gesetzlich vorgesehenen Aufteilung.

Arbeitszeiten und Schutz jugendlicher Arbeitnehmer

Das Arbeitsgesetz legt eine maximale Wochenarbeitszeit von 45 Stunden für Büro-, Verkaufs- und Industriepersonal sowie von 50 Stunden für die übrigen Branchen fest. Die tatsächliche Arbeitszeit der lernenden Person ist im Lehrvertrag festgelegt und muss mit dem Schulbesuch vereinbar sein. Der Mindestferienanspruch beträgt vier Wochen, für Arbeitnehmende unter zwanzig Jahren fünf Wochen.

Eine ausländische lernende Person, die eine Lehre in der Schweiz absolvieren möchte, muss über eine ihrem Status entsprechende Bewilligung verfügen: die Bewilligung B (Aufenthalt) für Personen mit Wohnsitz in der Schweiz, die Bewilligung C (Niederlassung) für Personen, die die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt haben, und die Bewilligung G (Grenzgänger) für Personen, die täglich die Grenze überqueren. Die erforderlichen Bedingungen und Dokumente werden vom Staatssekretariat für Migration (SEM) veröffentlicht.

Auswirkungen für Bündner Unternehmen

Ausbildungsbetriebe in Graubünden investieren in junge Arbeitskräfte und tragen zur Kontinuität des kantonalen Wirtschaftsgefüges bei. Das duale System beruht auf einem empfindlichen Gleichgewicht: Die Unternehmen übernehmen die Verantwortung für die praktische Ausbildung und können im Gegenzug auf Personal zählen, das nach ihren Bedürfnissen ausgebildet wurde. Die Berufs- und Branchenverbände unterstützen die kontinuierliche Aktualisierung der am Ende der Lehre erforderlichen Kompetenzen und passen die Ausbildungspläne an technologische und branchenspezifische Veränderungen an.

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Wichtige Punkte

Konkretes Vorgehen: Schritt für Schritt

Eine Lehrstelle im Kanton Graubünden zu finden, erfordert eine gut geplante Abfolge von Schritten, die man mit genügend Vorlauf vor Beginn der Lehre in Angriff nehmen sollte.

Der erste Schritt besteht darin, den gewünschten Bereich und Beruf zu bestimmen, indem man die vom Bundesamt für Berufsbildung und Technologie (BBT) veröffentlichten Berufsbilder konsultiert. Für jeden Beruf sind eine Beschreibung der Kompetenzen, die Ausbildungsdauer und eine Liste der beteiligten Schulstandorte verfügbar.

Der zweite Schritt besteht darin, eine vollständige Bewerbung vorzubereiten, bestehend aus einem Motivationsschreiben, einem aktuellen Lebenslauf, Kopien der Schulzeugnisse und, falls vorhanden, Praktikumszeugnissen oder Referenzen. Das Schreiben sollte auf das Unternehmen und den gewählten Beruf zugeschnitten werden. In besonders gefragten Branchen ist es sinnvoll, sich bei mehreren Unternehmen zu bewerben, sowohl direkt als auch über Stellenportale.

Der dritte Schritt ist die Durchführung eines Kennenlerngesprächs, in dem das Unternehmen die Eignung des Kandidaten prüft und dieser das Arbeitsumfeld beurteilt. Nach dem erfolgreichen Gespräch unterzeichnen die Parteien einen schriftlichen Lehrvertrag, der dem kantonalen Recht entspricht.

Der vierte Schritt ist die Registrierung des Vertrags beim kantonalen Berufsbildungsamt in Graubünden, das dessen Konformität prüft und die lernende Person in den schulischen Ausbildungsweg einordnet. Das Amt informiert auch über die vorgesehenen überbetrieblichen Kurse.

Fristen und wichtige Zeitpunkte

Bewerbungen für Lehrstellen konzentrieren sich auf den Herbst des Jahres vor Beginn der Ausbildung. Unternehmen veröffentlichen die Angebote ab dem Spätsommer und führen die Gespräche in den Herbstmonaten. Die Anmeldungen für die Schulfächer der Berufsschule erfolgen in der Regel bis zum Jahresende.

Für Personen mit einer Bewilligung B oder C ist das Zugangsrecht zur Lehre demjenigen der Schweizer Staatsangehörigen gleichgestellt, vorbehaltlich branchenspezifischer Ausnahmen. Für Personen mit einer Bewilligung G ist die Tätigkeit in der Schweiz an ein Grenzgänger-Arbeitsverhältnis gebunden, und eine Lehre ist nur möglich, wenn die Beschäftigung überwiegend im Arbeitskanton ausgeübt wird.

Nützliche Hilfsmittel und praktische Informationen

Wer sich der Berufsbildung in der Schweiz nähert, kann das Portal berufsberatung.ch des Bundes konsultieren, das Orientierungstests und detaillierte Berufsbeschreibungen anbietet. Parallel dazu ermöglicht das Portal orientamento.ch, die Zugangsvoraussetzungen der verschiedenen Berufe zu vergleichen.

Für die Schätzung des monatlichen Budgets einer lernenden Person (Nettolohn, Sozialbeiträge, Unterkunft, Krankenkassenprämien) empfiehlt sich die Verwendung eines speziellen Rechners, der den von der arbeitnehmenden Person zu tragenden Abzug von 5,3% für AHV/IV/EO sowie 1,1% für die Arbeitslosenversicherung bis zum gesetzlich vorgesehenen jährlichen Höchstbetrag berücksichtigt. Für die KVG-Prämien veröffentlichen die Kantone jedes Jahr die Durchschnittsprämien pro Region, die als Ausgangspunkt dienen können.

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Offizielle Quellen: Arbeitsrecht (SECO)

Häufig gestellte Fragen
Wie funktioniert das duale System in Graubünden?
Der Auszubildende absolviert gleichzeitig die praktische Ausbildung in einem Unternehmen und die theoretische Ausbildung in einer Berufsschule mit überbetrieblichen Kursen, die den Kurs vervollständigen. Das System ist auf Bundesebene durch das Berufsbildungsgesetz (BBG) geregelt und findet im Kanton Graubünden unter Aufsicht des kantonalen Berufsbildungsamtes konkrete Anwendung. Der Abschlusstitel ist das Eidgenössische Fähigkeitszeugnis (ESTV) oder das Eidgenössische Zeugnis über die praktische Ausbildung (EBA).
Wie hoch ist das Gehalt eines Lehrlings in der Schweiz?
Die monatliche Bezahlung des Lehrlings variiert je nach Lehrjahr, Branche und Kanton: Der Lohn im ersten Jahr ist niedriger als in den Folgejahren, um die fortschreitenden Kompetenzen widerzuspiegeln. Ausserdem zahlt der Arbeitgeber die obligatorischen Sozialbeiträge (AHV/IV/EO, ALV, BVG für Subjekte und UVG je nach Branche). Es gibt keinen eidgenössischen Mindestlohn: Die Löhne sind in den Gesamtarbeitsverträgen geregelt oder im Lehrvertrag individuell festgelegt.
Was ist Berufsmaturität und wie erlangt man sie?
Die Berufsmaturität (MP) ist ein Abschluss der Sekundarstufe II, der parallel zum Praktikum erworben wird. Es gliedert sich in sieben Richtungen: Gesundheit, Soziales, Bildende und angewandte Kunst, Wirtschaft, Technik, Architektur und Naturwissenschaften. Sie steht Inhabern eines eidgenössischen Fähigkeitsausweises oder in einigen Fällen während des letzten Lehrjahres offen. Der Erwerb der MP ermöglicht den Zugang ohne weitere Prüfung zu den Fachhochschulen (FH) im jeweiligen Fachbereich.
Wie hoch sind die BVG-BEITRAGSSÄTZE für Arbeitnehmer?
Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die der BVG-Beitragspflicht unterliegen, wird der koordinierte Lohn je nach Altersgruppe erhoben: 7% von 25 bis 34 Jahren, 10% von 35 bis 44 Jahren, 15% von 45 bis 54 Jahren und 18% von 55 Jahren bis zum Referenzalter. Diese Prozentsätze gelten sowohl für den Anteil des Arbeitnehmers als auch für den Anteil des Arbeitgebers gemäß der gesetzlich vorgeschriebenen Aufteilung. Der AHV/IV/EO-Abzug beträgt 5,3% zu Lasten des Arbeitnehmers zuzüglich 1,1% für die Arbeitslosenversicherung.
Welche Bewilligungen braucht ein ausländischer Lehrling in der Schweiz?
Der ausländische Lehrling muss über eine seinem Status entsprechende Bewilligung verfügen: die Bewilligung B (Aufenthalt) für die Bewohner, die Bewilligung C (Wohnsitz) für diejenigen, die die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt haben, die Bewilligung G (Grenzgänger) für diejenigen, die täglich die Grenze überschreiten. Bei den Inhabern der Bewilligung B oder C wird das Recht auf Zugang zum Praktikum dem der Schweizer Bürger gleichgestellt; bei der Bewilligung G ist das Praktikum nur möglich, wenn die Anstellung vorwiegend im Arbeitskanton erfolgt.

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