Universitäten: gleiche Gebühren für Schweizer und EU-Studierende (Grenzgänger-Leitfaden)

Studierende vor einer Schweizer Hochschule nach dem Entscheid zu gleichen Gebühren für EU-Bürger

Der Ständerat billigt die Gleichstellung von Schweizer und EU-Studierenden. Der Bund sollte die Mindereinnahmen der Kantone vier Jahre lang ausgleichen.

Kontext

Kurz zusammengefasst

  • Der Ständerat billigt die Gleichstellung von Schweizer und EU-Studierenden
  • Zwei technische Hochschulen: von 730 auf 2.190 CHF pro Semester
  • Der Bund sollte die Kosten vier Jahre lang übernehmen
  • Für Drittstaaten: Gebühren mindestens dreimal so hoch

Schlüsselfakten

  • Entscheid → Ständerat
  • Regel → gleiche Gebühr für Schweizer und EU-Bürger
  • Beispiel ab 2025 → von 730 auf 2.190 CHF pro Semester
  • Kostenübernahme → Bund für vier Jahre
  • Drittstaaten → mindestens dreimal die Gebühr für Schweizer

Die Abstimmung in Bern

Der Ständerat hat am Mittwoch die Gesetzesänderungen gutgeheissen, die die Gleichbehandlung von Schweizer Studierenden und Bürgerinnen und Bürgern der Europäischen Union einführen. Der Entscheid betrifft die Studiengebühren und folgt auf das Ergebnis der Verhandlungen zwischen Bern und Brüssel. Für Studierende aus der EU ist der Grundsatz klar: Ein Studium in der Schweiz darf für sie nicht mehr kosten als für Schweizer Studierende.

Die Regel betrifft nicht nur die Universitäten. Der Text sieht vor, dass auch die Schweizer Fachhochschulen wieder die gleichen Gebühren für die beiden Gruppen erheben. Die Rückkehr zu gleichen Gebühren erfolgt nach einer Phase, in der mehrere Hochschulen die Gebühren erhöht hatten, doch der von der Quelle genannte Betrag bleibt ein Beispiel für die beiden Eidgenössischen Technischen Hochschulen.

Die Erhöhung hatte einen konkreten finanziellen Grund. Mehrere Schweizer Hochschulen hatten ihre Gebühren erhöht, um den wachsenden Defiziten zu begegnen, während ab 2027 Kürzungen bei den Bundesbeiträgen vorgesehen sind. Das deutlichste Beispiel betrifft die beiden Eidgenössischen Technischen Hochschulen: Ab 2025 haben sie die Gebühren für ausländische Studierende verdreifacht und von 730 auf 2.190 Franken pro Semester angehoben.

Für die neue Regelung sollte der Bund für die Mindereinnahmen aufkommen. Die vollständige Deckung ist für vier Jahre zugunsten der betroffenen Kantone und ihrer Universitäten vorgesehen. Für Leserinnen und Leser, die costo della vita in Svizzera berechnen, ist die entscheidende Unterscheidung daher die zwischen einer Schweizer oder EU-Staatsangehörigkeit und der Herkunft aus einem Drittstaat.

Die Regel für diese letzte Gruppe bleibt eine andere: Die Gebühren müssen weiterhin mindestens dreimal so hoch sein wie jene, die für Schweizerinnen und Schweizer gelten. Der Entscheid des Ständerats zieht damit eine klare Trennlinie zwischen der Gleichbehandlung von Schweizer Studierenden und EU-Bürgerinnen und -Bürgern und der gesonderten Behandlung von Studierenden aus Drittstaaten. Das Verhandlungspaket verändert damit die Ausgangslage gegenüber der Phase der Erhöhungen: auf der einen Seite die Gleichbehandlung, auf der anderen eine andere Schwelle für Personen aus Drittstaaten.

Operative Details

Der Unterschied zwischen den Kategorien

Der maßgebliche Vergleich

Die praktische Auswirkung der Abstimmung lässt sich durch einen Vergleich der im Text genannten Kategorien erkennen. Es reicht daher nicht aus, beim Wort ausländisch stehen zu bleiben, das verwendet wird, um die Erhöhung an den beiden Eidgenössischen Technischen Hochschulen ab 2025 zu beschreiben: Das neue Verhandlungspaket unterscheidet zwischen EU-Bürgern und Studierenden aus Drittstaaten. Für eine Familie, die ein Studium in der Schweiz plant, ist die erste Prüfung die auf die Gebühr angewandte Kategorie.

| Kategorie | Angegebene Regelung | | Schweizer Studierende | Vergleichsbasis für die Gebühren | | EU-Bürger | gleiche Gebühr wie Schweizer Studierende | | Studierende aus Drittstaaten | mindestens dreimal die Gebühr der Schweizer | | Zwei Eidgenössische Technische Hochschulen, ab 2025 | Gebühren von 730 bis 2.190 CHF pro Semester |

Die Tabelle erlaubt es nicht, die 2.190 Franken in einen allgemeinen Tarif umzuwandeln. Die Quelle präsentiert diesen Betrag als Beispiel für die beiden Eidgenössischen Technischen Hochschulen und bezieht ihn auf ausländische Studierende. Die ausgehandelte Regel hat hingegen eine größere Tragweite: Universitäten und Fachhochschulen müssen Schweizer Bürger und EU-Bürger gleichbehandeln.

Auch derjenige, der die finanziellen Auswirkungen auffängt, ändert sich. Der Studierende sieht die Gebührenregel; die betroffenen Kantone und ihre Universitäten müssen geringere Einnahmen verkraften, die der Bund vier Jahre lang vollständig decken sollte. Dadurch werden der vom Studierenden verlangte Preis und der in der Quelle beschriebene öffentliche Ausgleichsmechanismus voneinander getrennt. Die ab 2027 vorgesehenen Kürzungen der Bundesbeiträge bleiben der Grund, aus dem die Hochschulen nach höheren Einnahmen gesucht hatten, doch das neue Verhandlungspaket verändert den Rahmen.

Der praktische Punkt ist daher nicht, automatisch den zuletzt verfügbaren Betrag anzuwenden, sondern Institut, Kategorie und angegebenen Zeitraum gemeinsam zu betrachten. Die Quelle bietet eine Gleichbehandlungsregel und ein Beispiel für eine Erhöhung; sie legt keinen einheitlichen Gebührentarif für alle Hochschulen vor.

Für eine persönliche Einschätzung empfiehlt es sich, drei Zahlen getrennt zu betrachten: die vom Institut erhobene Studiengebühr, den Schweizer Referenzwert und – nur für Drittstaaten – die Schwelle von mindestens dem Dreifachen. Wer in Franken ausgedrückte Beträge mit einem Familienbudget vergleichen muss, kann den comparatore CHF/EUR danebenstellen, ohne die Währungsumrechnung mit der Gleichbehandlungsregel zu verwechseln. Der Text konzentriert die Maßnahme auf die Hochschulgebühren.

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Wichtige Punkte

So führen Sie die Kontrolle durch

Drei Schritte vor dem Budget

Die neue Regelung lässt sich in eine praktische Kontrolle übersetzen, ohne Regeln hinzuzufügen, die die Quelle nicht nennt. Der erste Schritt besteht darin, die Art der Hochschule zu bestimmen: Die Gleichbehandlung bezieht sich auf Schweizer Universitäten und Fachhochschulen. Der zweite besteht darin, den Studierenden der richtigen Kategorie zuzuordnen: Schweizer Bürger, EU-Bürger oder eine Person aus einem Drittstaat.

Der dritte Schritt besteht darin, den richtigen Bezugspunkt zu verwenden. Für Schweizer und EU-Bürger muss die Gebühr gleich sein. Für Drittstaaten gilt weiterhin der Grundsatz einer Gebühr, die mindestens dreimal so hoch ist wie die Schweizer Gebühr. Wenn der Vergleich vom Beispiel der beiden eidgenössischen technischen Hochschulen ausgeht, müssen beide Eckwerte notiert werden: 730 Franken pro Semester vor der angegebenen Erhöhung und 2.190 Franken ab 2025. Diese Angabe dient dazu, die von der Quelle genannte Erhöhung einzuordnen, nicht dazu, den Tarif jeder Hochschule zu ersetzen.

Studiengebühr und Finanzierung trennen

Die vierte Kontrolle betrifft die öffentliche Finanzierung. Die im Verhandlungspaket beschriebene vierjährige vollständige Deckung betrifft die Mindereinnahmen der betroffenen Kantone und ihrer Universitäten. Im individuellen Budget muss diese Angabe getrennt von der Studiengebühr behandelt werden: Die Quelle stellt die Eidgenossenschaft als die Instanz dar, die die Rechnung übernehmen sollte, nicht als einen Posten, der zur Zahlung des Studierenden hinzugerechnet werden soll.

Eine getrennte Kontrolle hilft, verschiedene Ebenen nicht zu vermischen. Die Erhöhung bei den beiden technischen Hochschulen hängt mit den wachsenden Defiziten und den ab 2027 vorgesehenen Kürzungen der Bundesbeiträge zusammen; die Gleichbehandlung von EU-Bürgern ergibt sich dagegen aus dem neuen Verhandlungspaket mit Brüssel, das vom Ständerat genehmigt wurde. Es handelt sich um zwei Elemente desselben Sachverhalts, aber nicht um dieselbe Berechnung.

Wer einen Kostenvoranschlag erstellt, kann schließlich in einer einzigen Übersicht Hochschule, Kategorie des Studierenden, angegebene Semestergebühr und Vergleich mit dem Schweizer Tarif aufführen. Um die studienbezogenen Ausgaben mit den gesamten finanziellen Möglichkeiten zu vergleichen, besteht der letzte Schritt darin, den calcolatore stipendio/imposte zu verwenden.

Quelle: tio.ch

Häufig gestellte Fragen
Was hat der Ständerat genehmigt?
Der Ständerat hat am Mittwoch Gesetzesänderungen genehmigt, die eine Gleichbehandlung bei den Studiengebühren zwischen Schweizer Studierenden und Bürgern der Europäischen Union vorsehen. Die Entscheidung steht im Zusammenhang mit dem neuen Verhandlungspaket zwischen Bern und Brüssel. Die Regel betrifft sowohl die Universitäten als auch die Schweizer Fachhochschulen, die für beide Gruppen dieselbe Gebührenhöhe anwenden müssen.
Um wie viel sind die Studiengebühren der beiden Eidgenössischen Technischen Hochschulen gestiegen?
Seit 2025 haben die beiden Eidgenössischen Technischen Hochschulen die Studiengebühren für ausländische Studierende verdreifacht, von 730 auf 2.190 Franken pro Semester. Die Quelle präsentiert diese Zahl als Beispiel für die von mehreren Hochschulen beschlossenen Erhöhungen, um die wachsenden Defizite und die ab 2027 vorgesehenen Kürzungen der Bundesbeiträge zu bewältigen. Sie wird nicht als allgemeiner Tarif für alle Universitäten angegeben.
Wie sollte der Bund eingreifen?
Das Verhandlungspaket sieht vor, dass der Bund vier Jahre lang die Mindereinnahmen der betroffenen Kantone und ihrer Universitäten vollständig übernehmen sollte. Die Kostenübernahme ist an die Rückkehr zur Gleichbehandlung bei den Studiengebühren zwischen Schweizer Studierenden und Bürgern der EU geknüpft. Die Quelle beschreibt somit eine finanzielle Unterstützung des Bundes zugunsten der betroffenen Akteure.
Welche Gebühren werden Studierende aus Drittstaaten bezahlen?
Für Studierende aus Drittstaaten bleibt die Regelung anders: Die Gebühren müssen weiterhin mindestens dreimal höher sein als jene, die für Schweizerinnen und Schweizer gelten. Die vom Ständerat genehmigte Gleichstellung betrifft hingegen die Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union. Die Unterscheidung besteht somit zwischen Schweizer Studierenden, EU-Bürgern und Personen, die aus Drittstaaten kommen.

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