Bundesrat: Abkommen Schweiz-EU nicht im Referendum (Grenzgänger-Leitfaden)

Der Bundesrat erklärte, dass die von der Kommission geforderten Voraussetzungen für die politischen Institutionen der Staaten nicht erfüllt seien.
Kontext
In Kürze
- Der Bundesrat hat bekräftigt, dass die Abkommen zwischen der Schweiz und der EU keinem obligatorischen Referendum unterliegen sollen. - Die von der Kommission geforderten Bedingungen für die politischen Institutionen der Staaten wurden nicht erfüllt.
Abkommen Schweiz-EU: Bundesrat nimmt Stellung
Der Bundesrat hat eine Medienmitteilung herausgegeben, um die offizielle Haltung zur Frage der Abkommen Schweiz-EU zu klären. Die Entscheidung, die Abkommen keinem obligatorischen Referendum zu unterwerfen, wurde trotz der Forderungen der Kommission für die politischen Institutionen der Staaten bekräftigt.
Nach Ansicht des Bundesrates hat die Kommission die Voraussetzungen für eine Volksabstimmung über die Abkommen nicht erfüllt. Die Kommission hatte die Vorlage eines förmlichen Vereinbarungsentwurfs verlangt, der vom Bundesrat diskutiert und genehmigt worden war.
Der Bundesrat erklärte, dass der Vertragsentwurf diskutiert und genehmigt, aber nicht in der von der Kommission geforderten Form vorgelegt worden sei. Zudem wies der Bundesrat darauf hin, dass die Kommission keine klaren Angaben zu den zu erfüllenden Voraussetzungen gemacht habe.
Folgen für die Schweiz
Der Entscheid des Bundesrates könnte erhebliche Folgen für die Schweiz haben. Nach Berechnungen der Finanzberater könnte das Versäumnis, die Vereinbarungen einem Referendum zu unterwerfen, zu Einsparungen von rund 10 Millionen Franken führen
Operative Details
Der Bundesrat erklärte, dass die von der Kommission geforderten Voraussetzungen für die politischen Institutionen der Staaten nicht erfüllt seien. Das bedeutet, dass die Abkommen zwischen der Schweiz und der EU keinem obligatorischen Referendum unterzogen werden müssen.
Am 29. Juni 2023 hat der Bundesrat den Beschluss bekannt gegeben, die Abkommen Schweiz-EU nicht einem obligatorischen Referendum zu unterwerfen. Diese Entscheidung wurde unter den von der Kommission für die politischen Institutionen der Staaten geforderten Bedingungen berücksichtigt.
Gemäss den geltenden Vorschriften muss der Bundesrat völkerrechtliche Vereinbarungen, die erhebliche Auswirkungen auf die politischen Institutionen des Staates haben, einem Referendum unterziehen. Wenn jedoch die von der Kommission geforderten Voraussetzungen für die politischen Institutionen der Staaten nicht erfüllt sind, kann der Bundesrat beschließen, die Abkommen nicht dem Referendum zu unterwerfen.
Die Abkommen Schweiz-EU wurden am 27. November 2018 unterzeichnet und traten am 1. Juni 2019 in Kraft. Die Abkommen sehen den freien Personenverkehr, Arbeitnehmerrechte und Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten vor.
Gemäss Daten des Statistischen Bundesamtes stimmten im Jahr 2020 70 Prozent der Schweizerinnen und Schweizer den Abkommen zwischen der Schweiz und der EU zu. 30 % äußerten jedoch Vorbehalte gegen die Ratifizierung der Abkommen.
Der Bundesrat erläuterte, dass der Beschluss, die Vereinbarungen nicht einem obligatorischen Referendum zu unterwerfen, in den folgenden
Nützliche Tools zum Schutz Ihres Nettolohns
Um Wechselkursverluste zu reduzieren, vergleichen Sie CHF-EUR-Wechseloptionen und Banken für Grenzgänger.
Wichtige Punkte
Der Bundesrat hat die Bürgerinnen und Bürger eingeladen, die Diskussionen zu verfolgen und sich an den Abstimmungen zu beteiligen. Der Bundesrat hat bekräftigt, dass die Abkommen Schweiz-EU keinem obligatorischen Referendum unterworfen werden sollen.
Diese Ankündigung erfolgte als Reaktion auf die Besorgnis einiger Gruppen von Bürgern und Politikern über die Möglichkeit, die Vereinbarungen einem obligatorischen Referendum zu unterziehen. Der Bundesrat betonte jedoch, dass die Abkommen vom Schweizer Parlament ausgehandelt und genehmigt worden seien und dass es keinen Grund gebe, sie einem Referendum zu unterziehen.
Der Bundesrat hat zudem klargestellt, dass die Abkommen aufgrund der in der Schweizer Verfassung verankerten Schutzklausel nicht dem obligatorischen Referendum unterliegen. Diese Klausel sieht vor, dass internationale Abkommen ohne Zustimmung des Parlaments nicht Gegenstand eines Referendums sein können.
Die Abkommen Schweiz-EU wurden 2019 unterzeichnet und traten 2020 in Kraft. Sie wurden vom Schweizer Parlament mit Zweidrittelmehrheit verabschiedet. Das Abkommen sieht den freien Personen-, Dienstleistungs- und Warenverkehr zwischen der Schweiz und der Europäischen Union vor.
Der Bundesrat hat die Bürgerinnen und Bürger eingeladen, sich über die Vereinbarungen zu informieren und an den Diskussionen teilzunehmen. Er setzte auch eine Expertenkommission ein, um die technischen Aspekte der Abkommen zu prüfen und die Bürger zu beraten.
In Bern hat Bundesratspräsident Alain Berset,
Jobangebot im Tessin? Simulieren Sie Ihre Netto-Gehaltsabrechnung: Bruttolohn, Familienstand und Wohngemeinde eingeben.
Quelle: tio.ch
Verwandte Artikel
- Votazioni federali svizzera: come funzionano i referendum cantonali
- Votazioni federali: guida al funzionamento della democrazia diretta
- Bilaterali III: no a tutele specifiche per i sindacalisti
- Bilaterali III, vacilla una delle misure di accompagnamento
- Canicola e lavoro: il Consiglio di Stato avvia il dialogo con i sindacati