Gehört der schweizerische 13. Monatslohn in die italienische Steuererklärung?

Antwort mit offiziellen Quellen — Steuern und Quellensteuer

Aktualisiert am 11. August 2026

Gehört der schweizerische 13. Monatslohn in die italienische Steuererklärung?

Antwort

Ja. Für den neuen Grenzgänger ist der 13. Monatslohn Arbeitseinkommen gemäss TUIR Art. 51 und wird in Block RC zur IRPEF-Basis gezählt Quelle: Anleitungen Redditi PF 2026. Bei Dezemberauszahlung nutzt die Quellensteuer die annualisierte Tabelle; Umrechnung in Euro zum EZB-Jahresmittel (Kassaprinzip). Die Anrechnung deckt die Schweizer Steuer. Einmalprämien sind ebenfalls zu deklarieren, keine italienischen Vergünstigungen. Für alte Grenzgänger bleibt der 13. Monatslohn nur in der Schweiz steuerpflichtig.

Offizielle Quellen

Weitere Fragen zu diesem Thema

Die Angaben dienen der Orientierung und ersetzen keine persönliche Beratung durch einen Treuhänder, Anwalt oder eine Gewerkschaft. Steuer-, Sozialversicherungs- und Bewilligungsregeln ändern sich häufig: immer die verlinkten Primärquellen prüfen.

Alle häufigen Fragen für Grenzgänger