Steht die AHV-Hinterlassenenrente auch dem italienischen Ehepartner eines Grenzgängers zu?
Antwort mit offiziellen Quellen — AHV, IV und 2. Säule BVG
Aktualisiert am 11. August 2026

Antwort
Ja. AHVG Art. 23 gewährt dem überlebenden Ehegatten eine Hinterlassenenrente, sofern der Verstorbene mind. 1 Jahr AHV-Beiträge geleistet hat Quelle: Fedlex AHVG SR 831.10. Rente 80 % der hypothetischen Altersrente. Witwen ohne Kinder: Mindestalter 45 und 5 Jahre Ehe. Für Witwer nach BGE 139 V 297 (Gleichbehandlung) besteht Anspruch solange minderjährige Kinder unter 18 vorhanden sind; gesetzliche Ausdehnung 2025 im Parlament. Kinder erhalten die Waisenrente (40 % AHV). Export nach Italien gemäss EU-VO 883/2004, Auszahlung durch Schweizerische Ausgleichskasse Genf.
Offizielle Quellen
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