Welche AHV/IV/EO-Beiträge zahlt ein Grenzgänger 2026? (Grenzgänger-Leitfaden)

Antwort mit offiziellen Quellen — AHV, IV und 2. Säule BVG

Aktualisiert am 11. August 2026

Welche AHV/IV/EO-Beiträge zahlt ein Grenzgänger 2026?

Antwort

Der Grenzgänger zahlt Beiträge zur 1. Säule gemäss AHVG (SR 831.10): 8,7 % AHV + 1,4 % IV + 0,5 % EO = 10,6 % insgesamt, hälftig Arbeitnehmer/Arbeitgeber Quelle: Fedlex AHVG SR 831.10 Art. 5. Dazu 2,2 % Arbeitslosenversicherung (ALV) bis CHF 148'200/Jahr (2025, jährlich indexiert) und 1 % Solidaritätsbeitrag auf dem Überhang. Der Arbeitnehmeranteil: 5,3 % AHV/IV/EO + 1,1 % ALV = 6,4 % des Bruttolohns. Pflichtig auch für Teilzeit ab CHF 2'500/Jahr. AHV-Renten sind gemäss CH-EU-Abkommen 2002 ohne Kürzung nach Italien exportierbar.

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