Kann ich aus Italien freiwillige AHV-Beiträge leisten? (Grenzgänger-Leitfaden)

Antwort mit offiziellen Quellen — AHV, IV und 2. Säule BVG

Aktualisiert am 11. August 2026

Kann ich aus Italien freiwillige AHV-Beiträge leisten?

Antwort

Seit 2001 ist die freiwillige AHV auf Schweizer und EU/EFTA-Bürger mit Wohnsitz AUSSERHALB EU/EFTA beschränkt (AHVG Art. 2) Quelle: Fedlex AHVG SR 831.10. Grenzgänger mit Wohnsitz Italien können KEINE freiwilligen Beiträge leisten; bei Erwerbsunterbruch zahlen sie in Italien (INPS Gestione Separata oder Artigiani/Commercianti). Ausnahme: AHV für nicht erwerbstätige Schweizer Einwohner (18-65, Hausmänner/-frauen) bleibt obligatorisch, aber nur für B/C-Inhaber relevant. Lücken über Totalisierung mit U1/E205, keine freiwilligen Beiträge nötig.

Offizielle Quellen

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