Grenzüberschreitende Pendler über 20 km: Wie sich die Besteuerung ändert (Grenzgänger-Leitfaden)

Schreibtisch eines Grenzgängers mit Steuerdokumenten und Taschenrechner an der Grenze Tessin-Italien

Das neue grenzüberschreitende Pendlerabkommen vom Dezember 2020, das ab dem 1. Januar 2024 in Kraft ist, ändert die Vorteile für diejenigen, die mehr als 20 km von der Grenze entfernt wohnen. Erfahren Sie mehr über IRPEF-Berechnungen, Quellensteuer und Rabatte.

Kontext

Kurz gesagt

  • Neues grenzüberschreitendes Abkommen in Kraft ab 1. Januar 2024
  • In der Schweiz einbehaltene Quellensteuer, in Italien Steuergutschrift
  • Italienischer IRPEF: 23 % bis 28.000 €, 35 % bis 50.000 €, 43 % darüber
  • Erklärung 730 mit CE-Rahmen für Erstattungen

Wichtige Fakten

  • Was: Neues grenzüberschreitendes Steuerabkommen zwischen Italien und der Schweiz
  • Wann: Gültig ab 1. Januar 2024 (unterzeichnet am 23. Dezember 2020)
  • Wo: Grenzgänger mit G-Bewilligung im Kanton Tessin und in der Lombardei/Piemont
  • Wer: Arbeitnehmer, die täglich aus der Schweiz anreisen
  • Ratifizierung Italien: Gesetz 83 vom 13. Juni 2023
  • Alte Grenzgänger: 7.500 € Befreiung, Übergangsregelung 2024–2033
  • Neue Grenzgänger: 10.000 € Selbstbeteiligung

Der Regulierungsrahmen 2024

Am 1. Januar 2024 trat das am 23. Dezember 2020 zwischen Italien und der Schweiz unterzeichnete neue grenzüberschreitende Abkommen in Kraft. Diese Regelungsänderung stellt für diejenigen, die in der Schweiz arbeiten und in Italien wohnen, die bedeutendste Änderung der letzten Jahre dar und führt eine Unterscheidung zwischen bereits konsolidierten Grenzgängern (vor dem 17. Juli 2023) und neuen Mitgliedern ein. Das italienische Ratifizierungsgesetz (Gesetz 83 vom 13. Juni 2023) hat diese neue Steuerstruktur umgesetzt und die Art und Weise geändert, wie Steuern auf der Schweizer Lohn- und Gehaltsabrechnung berechnet werden, sowie das Deklarationsregime in Italien.

Operative Details

Der Aufbau der Berechnung für diejenigen, die weiter als 20 km wohnen

Wenn ein Grenzgänger seinen Wohnsitz weiter als 20 Kilometer von der Grenze entfernt hat, unterliegt er oder sie weiterhin den gleichen italienischen IRPEF-Sätzen: 23 % bis zu 28.000 € des steuerpflichtigen Einkommens, 35 % im Bereich von 28.001 bis 50.000 €, 43 % über 50.000 €. Bei der Berechnung der Steuerbemessungsgrundlage werden jedoch die Vorteile des neuen Abkommens berücksichtigt. Für alte Grenzgänger bedeutet die Befreiung von 7.500 Euro, dass auf die ersten 7.500 Euro Jahreseinkommen kein IRPEF gezahlt wird (bzw. dieser direkt von der Steuerbemessungsgrundlage abgezogen wird). Für neue Grenzgänger bietet die Selbstbeteiligung von 10.000 Euro noch mehr Schutz.

Das praktische Verfahren erfordert, dass der Grenzgänger das in der Schweiz erzielte Bruttoeinkommen berechnet (gegebenenfalls zum durchschnittlichen Jahreswechselkurs in Euro umgerechnet), den Betrag der fälligen Entlastung abzieht (je nach Kategorie 7.500 € oder 10.000 €) und auf den Rest die IRPEF-Sätze anwendet. Zu diesem Betrag kommen der regionale Zuschlag (Lombardei oder Piemont, typischerweise 1,23 % in der Lombardei) und der kommunale Zuschlag (variabel zwischen 0 und 0,9 % je nach Wohnsitzgemeinde) hinzu.

Schweizer Quellensteuer vs. italienischer IRPEF

In der monatlichen Praxis erhält der Grenzgänger einen Schweizer Lohn abzüglich der Tessiner Quellensteuer. Diese Quellensteuer wird von der Kasse des Staates/Kantons Tessin berechnet und direkt an die kantonale Verwaltung abgeführt. In Italien zahlt der Grenzgänger die Bundessteuer nicht erneut aus derselben Quelle: Italien gewährt eine „Steuergutschrift“ in Höhe des in der Schweiz gezahlten Betrags, die im Jahr 730 verwendet werden kann.

Wichtige Punkte

Berechnungsablauf und Deklaration: Was konkret zu tun ist

Der Grenzgänger, der weiter als 20 km von der Grenze entfernt wohnt, muss jedes Steuerjahr ein genaues Verfahren befolgen. Im Januar erhält er vom Arbeitgeber den Schweizer Lohnausweis. Dieses Dokument gibt den Bruttobetrag, die durchgeführten Quellensteuern, die gezahlten Beiträge und den erhaltenen Nettobetrag an. Bewahren Sie den Lohnausweis auf: Er ist das grundlegende Dokument für die italienische Berechnung.

Anschließend legt der Grenzgänger zwischen Januar und Mai (die Frist für 730 endet in der Regel Ende Mai, obwohl für Grenzgänger eine Verlängerung bis Juni eingeführt wurde) das Formular 730 bei der Agentur der Einnahmen vor. In 730 muss das Schweizer Einkommen im Teil A (Einkommen aus ausländischer Erwerbstätigkeit) deklariert werden. Im EG-Rahmen (Gutschriften und andere Elemente) muss der Betrag der in der Schweiz gezahlten Quellensteuer angegeben werden: Dies ist der Schlüssel zur Rückerstattung. Die Agentur berechnet den IRPEF auf italienischer Basis, wendet die Befreiung/den Selbstbehalt an (7.500 € oder 10.000 €) und vergleicht das Ergebnis mit dem Schweizer Kredit. Wenn die Schweizer Quellensteuer die italienische IRPEF übersteigt, erhält der Grenzgänger automatisch eine Rückerstattung (Rückvergütung) per Banküberweisung, angegeben in 730.

Operative Checkliste: 5 grundlegende Schritte

Schritt 1 – Dokumentensammlung (bis Januar)

  • Lohnausweis (Schweizer Lohnausweis) des Arbeitgebers
  • Kopie des Schweizer Kontoauszugs (zur Überprüfung der Nettoeinzahlungen)
  • Dokumentation des italienischen Wohnsitzes (Registrierungsbescheinigung, notarielle Wohnsitzurkunde)

Schritt 2 – Berechnung der Steuerbemessungsgrundlage (Februar)

Häufig gestellte Fragen
Was bedeutet es, dass ich 'über 20 km von der Grenze entfernt' wohne?
Die Entfernung von 20 km wird von Ihrem italienischen Wohnsitz bis zur nächstgelegenen Schweizer Grenze gemessen. Wenn Sie in Como wohnen (Grenze: Ponte di Chiasso, ~5 km), befinden Sie sich INNERHALB von 20 km. Wenn du in Lecco wohnst (~50 km von Chiasso entfernt), bist du ÜBER 20 km. Diese Distanz bestimmt die Anwendung bestimmter Steuererleichterungen gemäß dem neuen Abkommen über grenzüberschreitende Pendler, das seit dem 1. Januar 2024 in Kraft ist. Für eine genaue Berechnung verwenden Sie
Ich bin ein alter Grenzpendler: Was ist meine Steuerbefreiung?
Wenn Sie bereits vor dem 17. Juli 2023 Grenzpendler waren, haben Sie Anspruch auf eine jährliche Befreiung von 7.500 € auf der italienischen Steuerbasis, mit einem Übergangsregime, das bis 2033 verlängert wird. Im Jahr 2034 werden Sie automatisch auf 10.000 € als neue Grenzpendler wechseln. Die Ausnahme gilt unabhängig von der Entfernung zur Grenze; es handelt sich um einen Schutz, der durch das Neue Abkommen (wirksam am 1. Januar 2024, Gesetz 83/2023) garantiert wird.
Ich habe gerade angefangen in der Schweiz zu arbeiten: Wie hoch ist der Selbstbehalt?
Wenn Sie sich nach dem 17. Juli 2023 als grenzüberschreitender Pendler registriert haben, haben Sie von Anfang an Anspruch auf einen Abzug von 10.000 € pro Jahr auf der italienischen Steuerbasis. Dies ist höher als bei den alten Grenzpendlern (7.500 €), gerade um das regelmäßige Pendeln zu fördern. Der Selbstbehalt wird vor Anwendung der IRPEF-Sätze vom Schweizer Bruttoeinkommen abgezogen (umgerechnet in Euro).
Wie berechnet man die Schweizer Steuergutschrift in 730?
Die von Ihrem Schweizer Arbeitgeber abbehaltene Steuer (angegeben im Lohnausweis) ist Ihre Steuergutschrift. Im Jahr 730 erklärt man es in den EG-Rahmen. Die Finanzbehörde berechnet das italienische IRPEF (wobei die Freibefreiung/Selbstbeteiligung angewendet wird) und vergleicht: Wenn die Schweizer Gutschrift die italienische IRPEF übersteigt, erhalten Sie eine Rückerstattung; Wenn es umgekehrt ist, musst du die Differenz zahlen. Die Umrechnung von CHF auf Euro basiert auf dem durchschnittlichen
Wann muss ich die 730 einreichen?
Die regulären 730 laufen Ende Mai ab (manchmal durch jährliche Bestimmungen bis Juni verlängert). Für grenzüberschreitende Pendler ist es unerlässlich, diese Frist einzuhalten, um in angemessener Zeit auf Rückerstattungen zugreifen zu können. Sie können den 730 über das Formular CAF, Patronage, Buchhalter, Online-Software der Revenue Agency oder ein Papierformular einreichen. Behalten Sie das Schweizer Lohnausweis: Es ist das Beweisdokument für die Steuergutschrift.

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