Leben in Venegono und Arbeiten im Tessin: Steuerleitfaden 2024 (Grenzgänger-Leitfaden)

Blick auf den Luganersee bei Sonnenaufgang mit Alpengipfeln, typische Tessiner Landschaft für Grenzgänger.

Grenzgänger zwischen Italien und Tessin: Das neue Abkommen ab 2024 ändert Steuern, Beiträge und Selbstbehalte. Was sind die praktischen Auswirkungen für diejenigen, die in Venegono Superiore wohnen?

Kontext

In Kürze

  • Neue Frontalieri-Vereinbarung in Kraft seit dem 1. Januar 2024 nach Unterzeichnung am 23. Dezember 2020
  • Neue Grenzgänger: jährlicher Selbstbehalt von 10.000 €; alte Grenzgänger: Befreiung von 7.500 € mit Übergang bis 2033
  • Quellensteuer NUR in der Schweiz einbehalten; obligatorisches KVG mit Bezugsrecht für Grenzgänger G

Eckdaten

  • Was: Neue Steuerregelung für Grenzgänger Italien-Tessin mit neuen Franchisen und Steuersätzen
  • Wann: Gültig ab 1. Januar 2024 (italienische Ratifizierung: Gesetz 83 vom 13. Juni 2023)
  • Wo: Kanton Tessin (Schweiz) und Venegono Superiore (Provinz Varese, Italien)
  • Wer: Grenzgänger, die in Italien wohnen und in der Schweiz arbeiten
  • Selbstbehalt: 10.000 € pro Jahr für neue Grenzgänger; 7.500 € für alte Grenzgänger vor dem 17. Juli 2023

Wer in Venegono Superiore wohnt und sich für eine Arbeit im Tessin entscheidet, tritt in einen grundlegend erneuerten Rechtsrahmen ein. Das am 23. Dezember 2020 unterzeichnete und am 1. Januar 2024 in Kraft getretene Neue Frontalieri-Abkommen hat die Steuer- und Beitragsregeln für Tausende von italienischen Pendlern, die täglich die Schweizer Grenze in Richtung Kanton Tessin überqueren, geändert. Das Gesetz 83 vom 13. Juni 2023 ratifizierte in Italien die unterzeichneten Verpflichtungen und machte die neue Regelung endgültig und ab Januar 2024 für alle neuen Grenzgänger anwendbar.

Die Entscheidung, in Italien zu leben, wo die Lebenshaltungskosten niedriger bleiben, und in der Schweiz zu arbeiten, wo die Löhne strukturell sind

Operative Details

Die Steuer- und Beitragsstruktur für einen Grenzgänger, der in Venegono lebt und im Tessin arbeitet, gliedert sich in drei Ebenen: die schweizerische Quellensteuer, die Sozialbeiträge und die Krankenversicherung.

Quellensteuer und Beiträge: das tatsächliche Gewicht der Lohnabrechnung

Vom mit dem Tessiner Arbeitgeber vereinbarten Bruttobetrag werden vor der Nettozahlung an den Grenzgänger einbehalten:

  • AHV/IV/EO: 5,3% zu Lasten des Arbeitnehmers
  • ALV/VV (Arbeitslosenversicherung und Lohnfortzahlung): 1,1% (mit einer Obergrenze von CHF 148.200 Jahreslohn)
  • UVG (Unfallversicherung): 0,7-1,5%, in der Regel zu Lasten des Arbeitgebers
  • BVG (berufliche Vorsorge): 7-18% je nach Altersgruppe (ab dem 25. Lebensjahr)

Diese Beträge vermindern das für die schweizerische Bundessteuer deklarierte Brutto. Der Tessiner Arbeitgeber behält jedoch keine "Quellensteuer" (sog. "Quellensteuer") ein, da der Grenzgänger, obwohl er in Italien wohnhaft ist, dem Grenzregime G unterliegt, das die Besteuerung im Kanton vorsieht, in dem er arbeitet. Die Berechnung der kantonalen Steuer erfolgt dann auf das bereits durch Sozialbeiträge reduzierte Einkommen, und das Tessin wendet seine eigenen progressiven Steuersätze an, die mit dem jährlichen Nettoeinkommen variieren.

In Italien verbucht der Grenzgänger das schweizerische Einkommen und profitiert von der Steuergutschrift für bereits in der Schweiz gezahlte Steuern. Die italienische IRPEF hat progressive Sätze: 23% bis zu

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Wichtige Punkte

Für den Grenzgänger, der sich in Venegono Superiore niederlässt und im Tessin arbeitet, folgen die konkreten Schritte einer logischen Reihenfolge: Erhalt der Genehmigung G, Registrierung bei den Schweizer Behörden, Mitteilung des Einkommens an die italienische INPS und Verwaltung der jährlichen Erklärungsverpflichtungen.

Fase 1: Registrierung und Genehmigung G

Der erste Schritt ist die Registrierung bei der SEM (Staatssekretariat für Migration), um die Genehmigung G (Grenzgänger) zu erhalten. Dies muss vor Beginn der Arbeit im Tessin beantragt werden: Der Arbeitgeber stellt eine 'Annahmebescheinigung' aus, die der Grenzgänger beim italienischen Konsulat oder direkt bei der kantonalen Migrationsbehörde vorlegt. Die Genehmigung G ist an den Arbeitgeber gebunden: Bei einem Arbeitgeberwechsel muss die Genehmigung aktualisiert werden. Die Gültigkeitsdauer beträgt 5 Jahre und ist erneuerbar.

Fase 2: Registrierung AVS, Vorsorge und KVG

Nach Erhalt der Genehmigung führt der Arbeitgeber die automatische Anmeldung bei der AVS (Ausgleichsstelle für die schweizerischen Sozialversicherungen), dem BVG-Fonds des Unternehmens durch, und die italienische INPS benachrichtigt automatisch über Steuererklärungen. Für die KVG erhält der Grenzgänger eine Mitteilung vom Kanton Tessin (DSS, Departement für Gesundheit) mit Informationen über die zugelassenen Kassen und die Frist (in der Regel 30 Tage), innerhalb derer das Optionsrecht ausgeübt werden kann. Wenn er sich für die Schweizer KVG entscheidet, meldet er sich bei der gewählten Versicherung an; wenn er die italienische INPS beibehält, teilt er seine Wahl über das entsprechende Formular mit und bewahrt die Dokumentation auf.

Häufig gestellte Fragen
Was ist der Unterschied zwischen alten und neuen Grenzgängern im Regime 2024?
Die alten Grenzgänger (bereits vor dem 17. Juli 2023) behalten eine Befreiung von 7.500 € pro Jahr bis 2033 bei, mit einer Übergangsregelung, die sie schrittweise an die neuen Vorschriften anpasst. Neue Grenzgänger, die ab dem 17. Juli 2023 eingeschrieben sind, profitieren direkt von einer Selbstbeteiligung von 10.000 € pro Jahr, höher, aber ohne Übergangsschutz. Das Gesetz 83 vom 13. Juni 2023 hat diese Kriterien in Italien definiert.
Wendet Italien eine Quellensteuer auf mein Schweizer Einkommen an?
Nein. Die Quellensteuer wird NUR von der Schweiz einbehalten (vom Tessiner Arbeitgeber auf der Lohnabrechnung). Italien erhebt keine Quellensteuer auf das von Grenzgängern angegebene Arbeitseinkommen. Die im EG-Rahmen der Erklärung 730 anerkannte Steuergutschrift kompensiert jede italienische IRPEF auf der Grundlage der Progression und generiert in der Regel eine Rückerstattung (Rückerstattung) dank der bereits angewandten Schweizer Sätze.
Habe ich ein Optionsrecht am KVG, wenn ich Grenzgänger G bin?
Ja. Als Grenzgänger G mit Wohnsitz in Italien, der aber im Tessin arbeitet, haben Sie das Wahlrecht: Sie können sich bei einer Schweizer Krankenkasse anmelden (KVG, Franchisen von CHF 300 bis CHF 2.500 für Erwachsene) oder die italienische INPS-Versicherung beibehalten. Die Wahl muss innerhalb der vom Kanton Tessin festgelegten Fristen mitgeteilt werden, in der Regel 30 Tage nach der Einstellung oder ab dem 1. Januar für jährliche Änderungen.
Wie funktionieren AHV, BVG und Beiträge auf meiner Lohnabrechnung?
Auf der schweizerischen Lohnabrechnung behält der Arbeitgeber ein: AHV/IV/EO 5,3%, ALV/KV 1,1% (maximal CHF 148.200) und zahlt Ihnen einen BVG-Anteil (7-18% je nach Alter ab dem 25. Lebensjahr). Die UVG (0,7-1,5%) geht in der Regel zu Lasten des Arbeitgebers. Diese Beträge vermindern den Bruttobetrag, auf dem die schweizerische Bundessteuer und Kantonssteuer berechnet wird. Die Einzahlungen speisen die schweizerische Vorsorge und die AHV-Rente bei der Pensionierung.
Welche Fristen muss ich für die italienische Steuererklärung einhalten?
Füllen Sie bis zum 30. September eines jeden Jahres (oder gemäß der gegebenenfalls von der Agentur der Einnahmen gewährten Verlängerung) die Unico-Erklärung bei der Agentur selbst oder einem autorisierten CaF aus und reichen Sie sie ein, wobei Sie den Schweizer Einkommensnachweis und die gezahlten ausländischen Steuern beifügen. Im EG-Rahmen werden die Steuern aufgeführt, die in der Schweiz einbehalten werden, um die Steuergutschrift und die Berechnung der Rückerstattung (Rückerstattung) zu erha

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