Wohnen in Schlanders und Arbeiten in Graubünden: Steuerleitfaden (Grenzgänger-Leitfaden)

Alpenlandschaft Bündner Täler mit Wiesen und Nadelwäldern

Neue Grenzgängervereinbarung ab 1. Januar 2024: Freistellung € 7.500 für alte Grenzgänger, € 10.000 für neue Grenzgänger. Quellensteuer in der Schweiz, Steuergutschrift in Italien. AHV und BVG werden nur in der Schweiz ausbezahlt.

Kontext

In Kürze

  • Neue Frontalieri-Vereinbarung, die am 1. Januar 2024 in Kraft getreten ist: Vereinfachung des Steuersystems
  • Quellensteuer NUR in der Schweiz; Steuergutschrift via 730 in Italien
  • Grenzgänger zahlen AHV/BVG ausschliesslich in der Schweiz, nicht in Italien

Eckdaten

  • Was: Grenzsteuersystem (Genehmigung G) Italien-Graubünden
  • Wann: Neue Vereinbarung in Kraft seit dem 1. Januar 2024 (unterzeichnet am 23. Dezember 2020)
  • Wo: Wohnsitz in Italien (Südtirol), Arbeit in Graubünden (Schweiz)
  • Wer: Arbeitnehmer mit Grenzübertrittsgenehmigung G
  • Befreiung: € 7.500 pro Jahr (alte Grenzgänger vor dem 17. Juli 2023), € 10.000 (neu)
  • IRPEF-Satz: 23% bis € 28.000, 35% € 28.001–€ 50.000, 43% über € 50.000
  • SVZ-Beiträge: AHV/IV/EO 5,3% Arbeitnehmer, BVG 7-18% nach Altersgruppe

Mit der Neuen Frontalieri-Vereinbarung wurde am 1. Januar 2024 eine wesentliche Änderung im Steuersystem für diejenigen eingeführt, die in Italien leben und in der Schweiz arbeiten. Diese am 23. Dezember 2020 unterzeichnete und in Italien mit Gesetz 83 vom 13. Juni 2023 ratifizierte Vereinbarung schafft ein vereinfachtes System, das auf einer jährlichen Selbstbeteiligung basiert. Für diejenigen, die in Schlanders oder den angrenzenden Gebieten Südtirols wohnen und in Graubünden arbeiten, ist die Änderung konkret: Die steuerfreien Beträge sind klar definiert, und das Deklarationsverfahren beschränkt sich auf die wesentlichen Schritte.

Zwei Kategorien von Grenzgängern profitieren von unterschiedlicher Behandlung. Wer einen vor dem 17. Juli 2023 gültigen Führerschein G besaß

Operative Details

Vorsorgebeiträge: AHV, BVG und das Schweizer System

Eine häufige Verwirrung betrifft die Zahlung von Rentenbeiträgen. Wer in der Schweiz arbeitet, zahlt alle Beiträge ausschliesslich an die Schweizer Kassen, nicht in Italien. Ein Grenzgänger, der in Schlanders wohnt und in Graubünden arbeitet, zahlt KEINE italienischen INPS-Beiträge für die in der Schweiz geleistete Arbeit. Die Auszahlungsstruktur ist starr:

  • AHV/IV/EO (Alters-/Invaliden-/Verdienstausfallversicherung): 5,3% zu Lasten des Arbeitnehmers. Der Arbeitgeber zahlt einen entsprechenden Anteil. Damit wird die obligatorische Grundvorsorge finanziert.
  • UVG (Unfallversicherung): 0,7–1,5% vom Arbeitgeber bezahlt.
  • BVG (Pensionsfonds der zweiten Säule): 7-18% je nach Altersgruppe des Arbeitnehmers, gemeinsam von Arbeitnehmer und Arbeitgeber bezahlt (steigt mit zunehmendem Alter).
  • ALV/KV (Arbeitslosigkeit und Erwerbsfähigkeitsversicherung): 1,1% des Einkommens bis CHF 148.200 jährlich.

Diese Einzahlungen bauen auf zwei Säulen auf: der AHV-Grundrente (erste Säule) und dem Pensionskapital im BVG-Fonds (zweite Säule). Bei Erreichen des Rentenalters (64 Jahre für Frauen, 65 Jahre für Männer) erhält der Grenzgänger direkt aus der Schweiz eine AHV-Rente, die auf den eingezahlten Beiträgen berechnet wird, ohne dass das italienische NISF eingreift. Die zweite Säule (BVG) bietet zusätzliches Kapital, einen strukturellen Vorteil gegenüber dem italienischen System

Nützliche Tools für Ihren Fall

Um Ihr Steuer-Szenario innerhalb/außerhalb von 20 km zu prüfen, nutzen Sie den Nettolohnrechner und den Leitfaden zur Steuererklärung.

Wichtige Punkte

Schritte zur Einrichtung in Silandro und Arbeit in Grigioni

Schritt 1: Erteilung des G-Befehls und fester Wohnsitz in Italien

Bevor Sie beginnen, stellen Sie sicher, dass Sie eine legale Wohnadresse in Italien (im Gemeindegebiet von Silandro oder angrenzenden Gebieten des Südtirols) haben. Der G-Befehl (Frontalier-Ausweis) wird durch den Schweizer Arbeitgeber bei der SEM (Staatssekretariat für Migration) beantragt. Dazu werden benötigt: Arbeitsvertrag, italienischer Wohnsitznachweis, gültiges Identitätsdokument, schriftliche Erklärung, dass der Wohnsitz in Italien bleibt. Die SEM bearbeitet die Anfrage und erteilt den Befehl, wenn die Anfrage positiv ist. Der G-Befehl bleibt gültig, solange Sie im Beschäftigungsverhältnis bleiben; eine Beschäftigungsunterbrechung von mehr als drei Monaten führt zum Erlöschen des Befehls.

Schritt 2: Registrierung bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) und AVS

Nach Erteilung des G-Befehls verarbeitet der Schweizer Arbeitgeber die Registrierung bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) und dem zuständigen AVS-Büro automatisch. Sie müssen keine formellen Anträge stellen: Der Arbeitgeber teilt Ihre Daten mit den Behörden. Ihnen wird ein AVS-Beitragsnummer (eine Nummer, die Ihnen auch bei zukünftigen Wohnortwechseln folgt) zugewiesen. Bewahren Sie diese Mitteilung auf: Sie benötigen sie für alle zukünftigen Kommunikationen mit den AVS-Kassen oder der LPP.

Schritt 3: Anmeldung bei der Krankenversicherung (LAMal oder SSN)

Häufig gestellte Fragen
Wenn ich ein neuer Grenzgänger mit einem Selbstbehalt von 10.000 € bin und 45.000 € brutto verdiene, wie viel Steuer bezahle ich?
Die ersten 10.000 € sind in der Schweiz und in Italien völlig steuerfrei. Auf die restlichen € 35 '000 wird in der Regel die schweizerische Quellensteuer erhoben (variiert je nach Kanton; in Graubünden ca. 15–22% des steuerbaren Einkommens). In Italien erklärst du das Gesamteinkommen von 45.000 € im EG-Rahmen von 730 und gibst die bereits gezahlte Schweizer Steuer an. Wenn der italienische Steuersatz (35% auf diese Zeitspanne) höher ist, erhalten Sie eine Rückerstattung der Differenz.
Bekommt der italienische INPS etwas für meine jahrelange Arbeit in Graubünden?
Nein. Wer in der Schweiz arbeitet, zahlt ALLE Vorsorgebeiträge (AHV/IV/EO, BVG) ausschliesslich an die Schweiz. Die INPS erhält keine Zahlungen für Arbeiten in der Schweiz. Ihre Berufsjahre bauen eine eigenständige Rente bei der Schweizerischen AHV auf; mit Erreichen des Rentenalters (64 Jahre Frauen, 65 Jahre Männer) erhalten Sie direkt aus der Schweiz eine Rente, die auf Ihren eingezahlten Beiträgen berechnet wird.
Muss ich mich unbedingt beim KVG anmelden oder kann ich beim italienischen SSN bleiben?
Sie haben das Wahlrecht: Sie können gegen einen Pauschalbeitrag an das NISF im italienischen NHS bleiben oder sich bei einer Schweizer Krankenkasse (KVG) anmelden. Viele Grenzgänger wählen KVG für eine breitere Deckung (einschließlich teilweise Zahnmedizin), auch wenn die monatliche Prämie hoch erscheinen mag. Beurteilen Sie das Kosten-Nutzen-Verhältnis anhand Ihrer gesundheitlichen Bedürfnisse; Sie können Ihre Wahl in den folgenden Jahren ändern.
Wenn mein Einkommen unter € 7.500 (alter Grenzgänger) oder € 10.000 (neu) liegt, muss ich die 730 einreichen?
Ja, die 730 bleibt obligatorisch. Auch wenn das Einkommen unter die Selbstbeteiligung fällt und Sie keine zusätzliche Steuer zahlen, müssen Sie das Einkommen in Italien zur Steuerkonformität deklarieren. Sie verwenden den EG-Rahmen 730 unter Beifügung des schweizerischen Lohnausweises. In den meisten Fällen müssen Sie keine zusätzliche italienische Steuer zahlen, aber die vollständige Erklärung ist gesetzlich vorgeschrieben.
Ist die Steuerrückerstattung (Rückerstattung) automatisch oder muss ich sie beantragen?
Die Rückerstattung erfolgt nicht automatisch in dem Sinne, dass sie nicht ohne Aktion gezahlt wird, sondern ist ein Recht, das durch das Übereinkommen von 1976 anerkannt und durch das neue Abkommen von 2024 garantiert wird. Wenn Sie die 730-Rahmen-EG mit der erklärten schweizerischen Steuer einreichen, berechnet die Agentur der Einnahmen automatisch die Gutschrift und überweist sie in die Gesamtrückzahlung von 730. Wenn Ihre Rückerstattung 730 positiv ist, erhalten Sie die Gutschrift auf dem Gir

Verwandte Artikel