San Siro und Tessin: Der Reiseführer für Grenzgänger (Grenzgänger-Leitfaden)

G-Bewilligung, Quellensteuer, Rückerstattungen und neues Abkommen 2024. Alles, was Sie wissen müssen, um von San Siro aus im Tessin zu arbeiten.
Kontext
Auf einen Blick
- G-Ausweis für Grenzgänger, die im Tessin als Arbeitnehmer tätig sind, obligatorisch
- Quellensteuer wird nur in der Schweiz einbehalten, keine Doppelbesteuerung
- Ab dem 1. Januar 2024 neues Abkommen: Rückerstattungen von 7'500 CHF (alt) auf 10'000 CHF (neu)
- AHV/BVG/KVG: Schweizer Beiträge und Ansprüche für in Italien ansässige Personen
Wichtigste Fakten
- Was: Steuer- und Abgaberegelung für Grenzgänger im Kanton Tessin
- Wann: Neues Grenzgängerabkommen ab 1. Januar 2024 (in Italien ratifiziert: Gesetz 83/2023)
- Wo: Tessin, Schweiz — Wohnsitz in Italien (z. B. San Siro, Lombardei)
- Wer: Italienische Arbeitnehmer mit G-Bewilligung
- Betrag: Mindestrückerstattung von 7'500 CHF (alte Grenzgänger), 10'000 CHF (neue Grenzgänger)
- Rechtsgrundlage: Italienisch-schweizerisches Abkommen vom 9. Dezember 1976, neues Abkommen unterzeichnet am 23. Dezember 2020
Grenzgänger, die in San Siro oder einer beliebigen Gemeinde der Lombardei wohnen und als Arbeitnehmer im Tessin arbeiten, müssen über die Aufenthaltsbewilligung G verfügen, das Dokument, das ausländischen Staatsangehörigen die Ausübung einer unselbstständigen Erwerbstätigkeit in der Schweiz gestattet. Die Gültigkeit beträgt ein Jahr und muss vor Ablauf verlängert werden.
Am 1. Januar 2024 trat das neue Grenzgängerabkommen in Kraft, das am 23. Dezember 2020 unterzeichnet und von Italien mit dem Gesetz Nr. 83 vom 13. Juni 2023 ratifiziert wurde. Dieses Abkommen hat die Steuerregelung und die Erstattungen für diejenigen geändert, die täglich die Grenze zum Tessin überqueren.
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Operative Details
Obligatorische Schweizer Sozialversicherungsbeiträge: AHV, BVG und andere Versicherungen
Ein im Tessin beschäftigter Grenzgänger zahlt nicht nur die Quellensteuer, sondern ist auch verpflichtet, Beiträge an die Schweizer Sozialversicherungssysteme gemäß den Bundesansätzen zu leisten. Diese Beträge werden vom Arbeitgeber vom Lohn einbehalten.
- AHV (Alters- und Hinterlassenenversicherung): 5,3 % des Bruttolohns (Arbeitnehmeranteil)
- IV (Invalidenversicherung): im AHV-Satz enthalten
- IPG (Feiertagsentschädigung): 5,3 %
- Arbeitslosenversicherung (AD) und Katastrophenhilfe (AC): 1,1 % (mit einer jährlichen Obergrenze von 148'200 CHF)
- UVG (Unfallversicherung): 0,7–1,5 % je nach Branche
- BVG (Berufliche Vorsorge): 7–18 % je nach Alter (ab dem 25. Lebensjahr)
Die Gesamtsumme dieser Beiträge (ungefähr 15–25 % des Bruttolohns) ist geringer als das, was der Grenzgänger zahlen würde, wenn er als gewöhnlicher Steuerpflichtiger in der Schweiz wohnhaft wäre. Er erwirbt jedoch volle schweizerische Sozialversicherungs- und Rentenansprüche: Altersrente, Invalidenrente sowie vom BFS (Bundesamt für Statistik) anerkannte und von der SUVA sowie anerkannten BVG-Kassen verwaltete Kranken- und Unfallleistungen.
Die italienische Steuererklärung: Formular CE und Steuergutschrift
Jeder Grenzgänger muss seine in der Schweiz erzielten Einkünfte bei der italienischen Steuerbehörde (Agenzia delle Entrate) angeben. Arbeitnehmer füllen das Formular 730 aus, Freiberufler das Formular Unico. Der entscheidende Abschnitt ist der Abschnitt CE (Gutschriften für im Ausland gezahlte Steuern).
So funktioniert die Steuergutschrift: Die Steuerbehörde vergleicht die in der Schweiz gezahlte Quellensteuer mit dem italienischen IRPEF-Steuersatz, der auf dasselbe Einkommen anwendbar wäre. Die italienischen Steuersätze lauten:
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Wichtige Punkte
Schritt-für-Schritt-Anleitung: So beginnen Sie Ihre Arbeit im Tessin
Schritt 1: Beantragung der G-Bewilligung Wenden Sie sich an die Migrationsstelle (SEM) des Kantons, in dem Sie im Tessin arbeiten (z. B. SEM Tessin für den Süden, SEM Graubünden/Wallis für andere Regionen). Die Bewilligung muss jährlich erneuert werden. Erforderliche Unterlagen:
- Gültiger Ausweis (Reisepass oder Personalausweis)
- Vom Tessiner Arbeitgeber unterzeichneter Arbeitsvertrag
- Nachweis des Wohnsitzes in Italien (San Siro oder eine andere Gemeinde)
- Gegebenenfalls Führungszeugnis (je nach Kanton)
Schritt 2: Registrierung beim INPS als Grenzgänger Das italienische INPS muss über Ihren Status als Grenzgänger informiert sein, um die in der Schweiz gezahlten Beiträge in Ihrer Versicherungslaufbahn anzuerkennen. Beantragen Sie eine spezielle Registrierung; diese erleichtert die Anrechnung der AHV/IV-Beiträge auf die künftige italienische Rente sowie den Informationsaustausch mit den Schweizer Behörden.
Schritt 3: Ausfüllen der Jahressteuererklärung Reichen Sie bis zum 31. Mai (gemäß dem Kalender der Steuerbehörde) das Formular 730 oder Unico mit ausgefülltem Abschnitt CE ein. Fügen Sie Folgendes bei:
- Bescheinigung der Schweizer Quelle (Quellensteuerbescheinigung des Arbeitgebers)
- Lohnabrechnungen, die AHV-/IV-/BVG-Beiträge belegen
- Erklärung zur Nichtansässigkeit in der Schweiz (falls Sie sich für das italienische KVG entschieden haben)
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Häufig gestellte Fragen
- Was ist die G-Genehmigung und wie beantragt man sie?
- Die G-Bewilligung ist ein Dokument, das einen Ausländer berechtigt, als Arbeitnehmer in der Schweiz zu arbeiten. In Italien wohnhafte Personen, die im Tessin arbeiten, müssen dies beim Migrationsschalter (sem) des Einsatzkantons beantragen. Sie ist jährlich gültig und muss vor Ablauf erneuert werden. Benötigt werden: Ausweisdokument, vom Tessiner Arbeitgeber unterzeichneter Arbeitsvertrag und Nachweis des Wohnsitzes in Italien.
- Wie funktioniert die Quellensteuer für Grenzgänger?
- Die Quellensteuer wird NUR in der Schweiz vom Tessiner Arbeitgeber einbehalten. Italien erhebt dank der Steuergutschrift im EG-Abschnitt 730 keine zweite Steuer. Das italienisch-schweizerische Abkommen vom 9. Dezember 1976 garantiert diesen Mechanismus: Das Finanzamt anerkennt die in der Schweiz gezahlten Steuern und wendet eine Gutschrift zur Vermeidung der Doppelbesteuerung an.
- Welche Rückvergütungen erhalte ich ab 2024 im Rahmen der neuen Vereinbarung?
- Alte Grenzgänger (bereits vor dem 17. Juli 2023) profitieren ab dem 1. Januar 2024 übergangsweise bis 2033 von einer Jahresfranchise von CHF 7.500. Neue Grenzgänger erhalten CHF 10 '000 pro Jahr. Die Erstattung errechnet sich aus der Differenz zwischen der schweizerischen und der äquivalenten italienischen Steuer. Das Verfahren wird von der Agentur der Einnahmen verwaltet.
- Muss ich AHV/BVG-Beiträge in DER Schweiz bezahlen, wenn ich im Tessin arbeite?
- Ja, es ist obligatorisch. Der Grenzgänger zahlt AHV/IV zu 5,3%, BVG zu 7% bis 18% (je nach Alter ab 25 Jahren) plus Arbeitslosigkeit und Unfallversicherung. Diese Beträge werden von der Tessiner Lohnabrechnung einbehalten und garantieren vom Bundessystem anerkannte schweizerische Renten-, Invaliden- und Sozialleistungen.
- Habe ich das Recht, zwischen dem schweizerischen KVG und einer italienischen Versicherung zu wählen?
- Ja. Grenzgänger der Kategorie G haben das Wahlrecht zwischen der italienischen Krankenversicherung und dem schweizerischen KVG. Die Wahl ist für das Jahr verbindlich und muss bewusst getroffen werden. Das KVG hat je nach gewählter Deckung erwachsene Franchisen von CHF 300 bis CHF 2.500. Konsultieren Sie den Arbeitgeber und die zuständigen Verwaltungen (NISF, BAG/BAG), bevor Sie sich entscheiden.