Mals Vinschgau und Graubünden: Grenzsteuer 2024 (Grenzgänger-Leitfaden)

Ab dem 1. Januar 2024 ändert die Neue Grenzgängervereinbarung die Besteuerung und Genehmigungen. Entdecken Sie Quellensteuer, Franchisen, AHV und KVG für diejenigen, die im Vinschgau leben und in der Schweiz arbeiten.
Kontext
In Kürze
- Neue Frontalieri-Vereinbarung in Kraft seit dem 1. Januar 2024
- Selbstbehalt € 7.500 (alte Grenzgänger) oder € 10.000 (neu)
- Quellensteuer NUR in der Schweiz einbehalten
- AHV-Beiträge: 5,3% von der schweizerischen Lohnabrechnung
Eckdaten
- Was : Neues Grenzsteuersystem mit Jahresfreibeträgen
- Wann: Gültig ab 1. Januar 2024
- Wo: Italien-Schweiz, Vinschgau-Graubünden
- Wer: Grenzgänger, die nach dem Abkommen CH-IT vom 23. Dezember 2020 klassifiziert sind
- Selbstbehalt: € 7.500 Übergangsregelung 2024–2033; € 10.000 neue Grenzgänger
- Behandlung: Schweizer Quellensteuer + Steuergutschrift Italien
- Genehmigung: Grenzüberschreitende Genehmigung G (Schweiz) + INPS-Registrierung
Die Neue Grenzgängervereinbarung, die am 23. Dezember 2020 unterzeichnet wurde und seit dem 1. Januar 2024 in Kraft ist, stellt eine wesentliche Änderung für diejenigen dar, die im Vinschgau leben und in Graubünden arbeiten. Das Abkommen führt ein System von Steuerbefreiungen ein, das die Steuerbelastung für Grenzgänger reduziert: Grenzgänger, die bereits vor dem 17. Juli 2023 registriert sind, profitieren von einer Befreiung von € 7.500 pro Jahr mit einer Übergangsregelung bis 2033, während neue Grenzgänger Anspruch auf eine Befreiung von € 10.000 haben. Dieser Mechanismus gilt für das Bruttoeinkommen aus unselbständiger Arbeit, indem die Berechnung der schweizerischen Quellensteuer geändert wird.
Für diejenigen, die in Mals im Vinschgau oder an anderen Orten im Vinschgau wohnen und in der Schweiz arbeiten, ist die zentrale Frage, wo die Steuer berechnet wird: Ausschließlich in der Schweiz.
Operative Details
# So funktioniert die Schweizer Grenzgänger-Lohnabrechnung
Die Lohnabrechnung eines Grenzgängers, der in Graubünden arbeitet, enthält mehrere Einbehaltsposten. Zunächst die Quellensteuer: Sie wird anhand der in Graubünden geltenden Bundes- und Kantonssteuersätze unter Abzug der Jahresfranchise (je nach Kategorie 7.500 € oder 10.000 €) berechnet. Nach Steuern wird die Lohnabrechnung mit den schweizerischen Pflichtbeiträgen belastet. Die AHV (Alters- und Hinterlassenenversicherung) und die IV (Invalidenversicherung) werden mit 5,3% einbehalten, während die EO (Erwerbsersatz) einen kleinen Betrag hinzufügt. Für Beitragszahler ab 25 Jahren hat der Pensionsfonds (BVG, 2. Säule) je nach Altersgruppe Sätze zwischen 7% und 18%, wobei der Beitrag zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber aufgeteilt ist (der Arbeitnehmer zahlt einen Anteil auf der Lohn- und Gehaltsabrechnung). Die Berufsunfallversicherung (UVG) geht in erster Linie zu Lasten des Arbeitgebers, aber ein sehr geringer Anteil (0,7-1,5%) kann im Umschlag erscheinen. Der Beitrag an die ALV/VV (Arbeitslosenversicherung/Lohnvorschuss) beträgt 1,1% bis zu einer Obergrenze von CHF 148.200.
Diese Beiträge werden nicht besteuert, sondern an schweizerische Sozialfonds überwiesen. Italien bestreitet dies nicht: Der Grenzgänger, der am Ende seiner Karriere nach Italien zurückkehrt, hat beim INPS registrierte schweizerische AHV/IV-Rechte erworben, die mit der italienischen Vorsorge koordiniert werden.
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Nützliche Tools für die Planung
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Wichtige Punkte
Verfahren für den Umzug und administrative Regularisierung
Wer sich entscheidet, nach Mals im Vinschgau zu ziehen und in Graubünden zu arbeiten, muss eine genaue Abfolge von Verpflichtungen einhalten. Der erste Schritt besteht darin, die Bewilligung G von den zuständigen schweizerischen Behörden (sem, Staatssekretariat für Migration) zu erhalten: Diese erlaubt den täglichen oder wöchentlichen Grenzübertritt aus beruflichen Gründen. Gleichzeitig muss er sich beim italienischen INPS als Arbeitnehmer im Ausland registrieren, um die italienischen Sozialversicherungsansprüche zu wahren und die korrekte Mitteilung der in der Schweiz gezahlten Beiträge zu gewährleisten. Es ist wichtig, den Schweizer Arbeitgeber über Ihre Qualifikation als Grenzgänger zu informieren, damit er die Steuerbefreiung auf der Lohnabrechnung korrekt anwendet.
Ein weiteres wesentliches Element ist die Wahl der Krankenversicherung. Grenzgänger haben das Wahlrecht (KVG): Sie können sich mit einer minimalen schweizerischen Integration in Italien (SGE) aufhalten oder sich bei einer schweizerischen Krankenkasse anmelden. Die Wahl des schweizerischen KVG beinhaltet je nach Produkt Selbstbehalte (Versicherungsüberziehungen) zwischen CHF 300 und CHF 2.500. Viele Grenzgänger entscheiden sich für das gemischte System: medizinischer Grundwohnsitz in Italien, Integration mit einer schweizerischen Versicherung für Leistungen in der Schweiz und für Beitragsrabatte.
Praktische Checkliste für den Transfer
1. Beantragung der Bewilligung G bei der Gemeinde Mals Vinschgau (Ausländeramt) 2. Registrieren Sie sich beim INPS als Grenzgänger mit
Für eine genaue Nettogehaltsberechnung nutzen Sie unseren Steuervergleichsrechner: vergleichen Sie G- und B-Bewilligung mit allen Abzügen 2026.
Häufig gestellte Fragen
- Was ist der Unterschied zwischen der Selbstbeteiligung von 7.500 € und der von 10.000 €?
- Wer bereits vor dem 17. Juli 2023 als Grenzgänger registriert war, profitiert von einer Befreiung von 7.500 € pro Jahr (Übergangsregelung von 2024 bis 2033). Neue Grenzgänger hingegen haben ab dem ersten Arbeitsjahr Anspruch auf eine Selbstbeteiligung von 10.000 € pro Jahr. Beide Selbstbehalte gelten für das Bruttoeinkommen auf der schweizerischen Lohnabrechnung, wodurch die Quellensteuer-Bemessungsgrundlage reduziert wird.
- Wenn ich in Graubünden arbeite, aber in Mals im Vinschgau lebe, bezahle ich dann Steuern in der Schweiz oder in Italien?
- Sie zahlen die Steuern ausschliesslich in der Schweiz über den Quellensteuerabzug auf der Lohnabrechnung. Italien erhebt keine Einkommensteuer auf dieses Einkommen. Sie müssen jedoch den italienischen Vordruck 730 mit dem CE-Rahmen vorlegen, um die gezahlte schweizerische Steuer zu melden und die Steuergutschrift (Retoure) zu erhalten. Das italienisch-schweizerische Abkommen vom 9. Dezember 1976 legt fest, dass das Einkommen aus unselbständiger Arbeit in dem Staat besteuert wird, in dem die Arbe
- Was sind AHV-Beiträge und wie funktionieren sie?
- Die AHV (Altersversicherung) und die IV (Invalidität) werden vom schweizerischen Arbeitgeber zu 5,3% der Bruttolohnabrechnung einbehalten. Bei diesen Beiträgen handelt es sich nicht um Steuern, sondern um Einzahlungen in einen obligatorischen schweizerischen Pensionsfonds. Die AHV-Rente wird nach den in der Schweiz entrichteten Beiträgen berechnet. Wenn Sie auch Beiträge an das italienische INPS gezahlt haben, werden die Zeiten koordiniert (die Vereinbarung sieht eine Kumulierung vor) und die Ge
- Wie funktioniert die Krankenversicherung für Grenzgänger in Graubünden?
- Grenzgänger haben das KVG-Optionsrecht: Sie können sich weiterhin beim italienischen Nationalen Gesundheitsdienst anmelden oder eine Schweizer Krankenkasse wählen. Entscheiden sie sich für das schweizerische KVG, liegen die Selbstbehalte (Versicherungsüberziehungen) je nach gewähltem Plan zwischen CHF 300 und CHF 2.500 pro Jahr. Viele Grenzgänger entscheiden sich für eine Hybridlösung: Hausarzt in Italien mit Schweizer Integration für die während der Arbeit in der Schweiz erbrachten Leistungen.
- Welche Dokumente werden benötigt, um die G-Genehmigung zu erhalten?
- Die Bewilligung G wird bei der Einwanderungsbehörde der Wohnsitzgemeinde in Italien (Mals Vinschgau) beantragt. Sie benötigen: einen Reisepass oder Personalausweis, einen vom Schweizer Arbeitgeber unterzeichneten Arbeitsvertrag, ein Anstellungsschreiben mit Angabe der Gültigkeitsdauer, einen Nachweis über den Krankenversicherungsschutz und, wenn möglich, ein Schreiben des Arbeitgebers, das die Qualifikation als Grenzgänger bestätigt. Der Antrag wird von den schweizerischen Behörden (sem) bearbei