Leben in Novedrate und Arbeiten im Tessin (Grenzgänger-Leitfaden)

Neue Frontalieri-Vereinbarung, Genehmigung G, Quellensteuer, AHV und BVG: der komplette Leitfaden für das Leben in der Lombardei und das Pendeln ins Tessin.
Kontext
In Kürze
- Neuer Grenzvertrag in Kraft seit 1. Januar 2024
- Einkommenssteuer nur in der Schweiz; italienischer Steuerkredit (730)
- G-Bescheinigung: Pflicht zur Option auf LAMal, AVS/LPP
- Freibetrag CHF 10.000/ Jahr (neu); Steuerbefreiung CHF 7.500 (alt, 2024-2033)
Hauptsächliche Punkte
- Was: Neuer Grenzvertrag zwischen der Schweiz und Italien über die Einkommensteuer von abhängigem Arbeitslohn
- Wann: Am 1. Januar 2024 in Kraft getreten
- Wo: Italienische Grenzgemeinden und Kanton Tessin
- Wer: Grenzgänger mit G-Bescheinigung, italienische Finanzbehörde, AFC/ESTV Schweiz
- Freibetrag: CHF 10.000/ Jahr (neue Grenzgänger), CHF 7.500/ Jahr (alte, vor 17. Juli 2023)
- Rechtsgrundlage: Doppelbesteuerungsabkommen vom 9. Dezember 1976, ratifiziert durch Italien mit Gesetz 83 vom 13. Juni 2023
- Übergangszeitraum: 2024-2033 (schrittweise Steuerbefreiung für alte Grenzgänger)
Am 1. Januar 2024 ist der neue Grenzvertrag zwischen der Schweiz und Italien in Kraft getreten, der am 23. Dezember 2020 unterzeichnet und am 13. Juni 2023 durch Italien mit Gesetz 83 ratifiziert wurde. Für diejenigen, die in italienischen Grenzgemeinden wie Novedrate leben und im Kanton Tessin arbeiten, stellt dieser Vertrag eine wichtige Reform in der Steuerung des Arbeitslohnsteuereinkommens dar.
Der Vertrag basiert auf dem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung zwischen den beiden Ländern, das am 9. Dezember 1976 unterzeichnet wurde. Vor 2024 war das Regime für Grenzgänger fragmentiert und hatte unterschiedliche Regeln; heute regelt ein einheitliches System, wer in Italien lebt und ein Schweizer Gehalt bezieht, die Überlagerung von Steuern.
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Operative Details
Die wirtschaftliche Vorteilhaftigkeit: in der Schweiz leben, Schweizer Lohn beziehen
Leben in Novedrate und in der Schweiz arbeiten zu können, ist ein wirtschaftlicher Vorteil. Ein Grenzgänger, der von einem Arbeitgeber bezahlt wird, erhält einen Lohn in der Schweiz, auf den der Arbeitgeber die sozialen Beiträge verpflichtend anwendet: AVS/AI/IPG 5,3 % (Invaliditätsrente), AD/AC 1,1 % (Arbeitslosenunterstützung mit einem Maximalbetrag von CHF 148.200 pro Jahr), LAINF 0,7–1,5 % (Unfallversicherung auf dem Arbeitsplatz). Darüber hinaus beträgt der Beitrag zum LPP (Zweites Pensionspiloter) zwischen 7 % und 18 %, je nach Alter, ab 25 Jahren.
Wenn der gleiche Verdienst als italienischer Steuerbürger gezahlt würde, wäre er der Einkommensteuer (IRPEF) unterworfen: 23 % bis zu € 28.000, 35 % von € 28.001 bis € 50.000, 43 % über € 50.000, plus regionale und kommunale Zusatzsteuern (etwa 3–5 %). Vergleicht man: Ein Lohn in der Höhe von CHF 60.000 (etwa € 62.000 bei der aktuellen Wechselkurs) in der Schweiz wird von der AFC/ESTV (Bundesamt für Finanzen) mit der für Grenzgänger geltenden Bundessteuer abgegolten; der gleiche Verdienst in Italien würde mindestens 35 % + 4 % Zusatzsteuern = 39 % insgesamt bedeuten. Die Differenz ist erheblich. Ein Grenzgänger, der in einem italienischen Grenzort lebt, spart Steuern, da das neue Abkommen die italienische Steuerlast begrenzt und vor allem die schweizerische Quellensteuer anwendet.
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Wichtige Punkte
Die administrativen Verfahren: G-Bewilligung und AVS-Registrierung
Um den Pendelverkehr zwischen Novedrate und dem Tessin aufzunehmen, muss der erste Schritt die Erlangung der G-Bewilligung sein. Fordere diese nicht selbst an, sondern lasse den tessinischen Arbeitgeber die Anfrage bei der SEM (Staatssekretariat für Migration) über das digitale System SEM stellen. Lege dem Arbeitgeber das italienische Aufenthaltszeugnis (ausgestellt vom Comune Novedrate), den Arbeitsvertrag unterschrieben, eine Fotokopie der Vorder- und Rückseite des Passes oder der Identitätskarte vor. Die SEM bearbeitet die Anfrage in etwa 2–4 Wochen; die Bewilligung ermöglicht es dir legal, in Italien zu wohnen und in der Schweiz zu arbeiten.
Sobald du angestellt bist, bist du automatisch beim AVS-Schweizer Sozialversicherungssystem während des ersten Arbeitstages (der Arbeitgeber führt die Verfahren durch) eingetragen. Du zahlst die AVS/AI/IPG-Beiträge von 5,3 % als Arbeitnehmer ab der ersten Lohnzahlung (der Arbeitgeber übernimmt etwa 50 % in Beitragsgelder). Dein AVS-Nummer wird ein Schweizer Nummer sein; du behältst nicht den italienischen INPS-Code für diesen Verdienst, obwohl du die INPS-Beiträge, die du in früheren Zeiten in Italien verdient hast, behältst, wenn du vorher in Italien gearbeitet hast, bevor du Frontalier wurdest.
Checkliste: Die Schritte für den ersten Monat
Woche 1–2: Unterzeichne den Arbeitsvertrag mit dem Arbeitgeber. Der Arbeitgeber stellt die Anfrage bei der SEM für die G-Bewilligung (lege die erforderlichen Dokumente vor: Aufenthaltszeugnis Novedrate, Passkopie, unterschriebener Arbeitsvertrag).
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Häufig gestellte Fragen
- Wenn ich in Novedrate lebe und im Tessin arbeite, in welchem Land bezahle ich Steuern?
- Die Quellensteuer wird NUR in der Schweiz auf Ihr Einkommen aus unselbständiger Arbeit einbehalten. Italien erhebt keine doppelte Quellensteuer. Im italienischen Jahr 730 (CE-Rahmen) beantragen Sie eine Steuergutschrift: Die Agentur Entrate berechnet, ob Sie mehr oder weniger als den fälligen italienischen IRPEF gezahlt haben, und erstattet Ihnen den Restbetrag oder fordert ihn an. Dieser Mechanismus vermeidet die Doppelbesteuerung, wie im italienisch-schweizerischen Abkommen vom 9. Dezember 197
- Was ist der Unterschied zwischen "alten" und "neuen" Grenzgängern im Jahr 2024?
- Die „alten Grenzgänger“ (bereits vor dem 17. Juli 2023) genießen von 2024 bis 2033 eine vorübergehende Befreiung von € 7.500/anno. Die „neuen Grenzgänger“ (eingestellt ab dem 17. Juli 2023) haben ab dem ersten Tag ohne zeitliche Begrenzung einen Selbstbehalt von € 10.000/anno. Nach 2033 werden die alten Grenzgänger wie alle anderen auf 10.000 € Selbstbehalt umsteigen.
- Wie funktioniert die G-Genehmigung für diejenigen, die im Tessin arbeiten?
- Der Ausweis G ist das Visum für Grenzgänger. Der Tessiner Arbeitgeber beantragt dies beim sem (Staatssekretariat für Migration) unter Vorlage von Dokumenten: italienischer Wohnsitznachweis, unterschriebener Vertrag, Passfotokopie. Das sem verarbeitet in 2–4 Wochen. Mit dem G lebst du legal in Italien und arbeitest in der Schweiz. Sie haben ein Optionsrecht für das schweizerische KVG (Krankenversicherung) und sind automatisch in der AHV (Rente) eingeschrieben.
- Wie viel Schweizer Sozialbeiträge bezahle ich als Grenzgänger?
- Als Schweizer Arbeitnehmer bezahlen Sie: AHV/IV/EO 5.3%, ALV/VK 1.1% (Dach CHF 148.200/anno), UVG 0.7-1.5%. Der Arbeitgeber zahlt etwa 50% in gleichberechtigten Beiträgen. Hinzu kommen BVG (2. Säule, Pensionskasse) je nach Alter (ab 25 Jahren) zwischen 7% und 18%. Alle diese Beiträge sind vom schweizerischen steuerbaren Einkommen abzugsfähig.
- Ist die neue Steuervereinbarung von 2024 endgültig?
- Ja. Die Neue Grenzgängervereinbarung ist am 1. Januar 2024 in Kraft getreten und gilt von 2024 bis 2033 (zumindest für die Übergangsregelung für alte Grenzgänger). Es wurde am 23. Dezember 2020 unterzeichnet und von Italien mit dem Gesetz 83 vom 13. Juni 2023 ratifiziert. Das Selbstbehaltssystem (10.000 € neu, 7.500 € alt) ist stabil und wird durch eine 730-Jahreserklärung verwaltet.