BVG: Freizügigkeitsfonds bei der Bundeskasse (Grenzgänger-Leitfaden)

Der Bundesrat schlägt vor, dass die BVG-Auffangeinrichtung die Gelder bei tiefen oder negativen Zinsen beim Bund hinterlegen darf.
Kontext
Kurz zusammengefasst
- Der Bundesrat hat die Botschaft an das Parlament zur LPP übermittelt.
- Die LPP-Sammelstelle kann Mittel bei der Eidgenossenschaft anlegen.
- Die Massnahme gilt in Umgebungen mit niedrigen oder negativen Zinssätzen.
- Die Gültigkeit der Gesetzesänderung ist auf sechs Jahre begrenzt.
Wichtige Fakten
- Was: Anlage von Freizügigkeitsgeldern bei der Eidgenössischen Finanzverwaltung.
- Wann: Botschaft am 2. September 2026 übermittelt.
- Wo: Bern, Schweiz.
- Wer: Bundesrat und LPP-Sammelstelle.
- Bedingung: Leitindikator der SNB gleich oder unter 0 Prozent und Deckung unter 103 Prozent.
Am 2. September 2026 hat der Bundesrat die Ergebnisse der Vernehmlassung zur Änderung des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (LPP) zur Kenntnis genommen und die entsprechende Botschaft an das Parlament übermittelt. Die Initiative zielt darauf ab, der LPP-Sammelstelle zu ermöglichen, Freizügigkeitsgelder bei der Eidgenössischen Finanzverwaltung zu hinterlegen und unter zinslosen Bedingungen zu operieren. Diese Möglichkeit ist eng mit spezifischen Marktszenarien verbunden, insbesondere wenn der Leitindikator der Schweizerischen Nationalbank auf Niveaus gleich oder unter null Prozent liegt. Das primäre Ziel dieser Regulierung ist es, eine Risikomanagementstrategie in einem finanziellen Umfeld mit niedrigen oder negativen Zinssätzen zu bieten und gleichzeitig die Stabilität der Institution zu gewährleisten.
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Operative Details
Die Verwaltung der beruflichen Vorsorge in der Schweiz erfordert äusserst solide Instrumente zum Kapitalschutz, insbesondere in Phasen wirtschaftlicher Instabilität. Die Möglichkeit für die Auffangeinrichtung BVG, ihre Vermögenswerte bei der Bundeskasse zu hinterlegen, fungiert als eine Art finanzieller Rettungsschirm. Dabei handelt es sich nicht um eine spekulative Verwaltung, sondern um eine defensive Massnahme zum Schutz des Nominalwerts von Freizügigkeitsguthaben, die gesetzlich keine Verluste erleiden dürfen. Wenn die Finanzmärkte starke Schwankungen oder negative Renditen aufweisen, ermöglicht der Rückgriff auf den Bund zu verhindern, dass der Deckungsgrad der Einrichtung unter die kritische Schwelle fällt, die in diesem Fall auf 103 Prozent festgelegt ist. Dieser Ansatz spiegelt die Notwendigkeit wider, die in der beruflichen Vorsorge geforderte Vorsicht mit der Dynamik eines Marktes in Einklang zu bringen, der zyklisch extrem niedrige Zinssätze bieten kann.
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Wichtige Punkte
Die Verwaltung der Freizügigkeitsgelder ist ein entscheidender Aspekt für jeden Arbeitnehmer in der Schweiz. Wenn ein Arbeitsverhältnis beendet wird und keine sofortige neue Anstellung erfolgt, müssen die Gelder auf ein Freizügigkeitskonto oder eine Freizügigkeitsversicherung übertragen werden. Die Wahl der Institution, bei der diese Beträge hinterlegt werden, ist eine persönliche Entscheidung, die eine sorgfältige Bewertung der Solidität und der Anlagestrategien des Verwalters erfordert. Obwohl die Sammelstiftung LPP die Standardoption für diejenigen ist, die keine neue Vorsorgeeinrichtung haben, ist es nützlich, die eigene Pensionssituation regelmäßig zu überwachen. Die Transparenz und Sicherheit der Gelder werden durch die Aufsicht über die Vorsorgeeinrichtungen gewährleistet, die im Einklang mit den Bundesrichtlinien arbeiten müssen. Um besser zu verstehen, wie Schwankungen der Zinssätze oder Änderungen der LPP das eigene Vorsorgeverhalten beeinflussen können, wird empfohlen, regelmäßig die eigene Dokumentation zu konsultieren und sich über die Bedingungen der Vorsorgeeinrichtungen zu informieren.
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Quelle: admin.ch
Häufig gestellte Fragen
- Was sieht der neue BVG-Vorschlag des Bundesrates VOR?
- Der Bundesrat hat dem Parlament eine Botschaft übermittelt, damit die Auffangeinrichtung BVG die Freizügigkeitsfonds bei der Bundeskasse hinterlegen kann. Diese Massnahme ist als Risikomanagementstrategie konzipiert, die ausschliesslich in Marktkontexten anwendbar ist, die sich durch einen Leitzins der Schweizerischen Nationalbank von null Prozent oder weniger und einen Deckungsgrad des Instituts von weniger als 103 Prozent auszeichnen. Die Norm ist auf sechs Jahre befristet.
- Warum ist diese Maßnahme für die Auffangeinrichtung notwendig?
- Die BVG-Auffangeinrichtung VERWALTET die Gelder von Personen, die nach dem Ausscheiden keinen neuen Vorsorgeanschluss haben. Um den Nennwert dieser Guthaben zu schützen, muss die Stiftung Verluste vermeiden. In Phasen von Marktvolatilität oder Negativzinsen fungiert der Zugang zu einem sicheren Depot beim Bund als "finanzieller Fallschirm", der verhindert, dass der Deckungsgrad unter die kritische Schwelle von 103 Prozent fällt und somit die Stabilität des Instituts gewährleistet.
- Was ist die Vorgeschichte dieser Operation?
- Der Mechanismus ist nicht neu: Das Auffanginstitut hat bereits zwischen Mai 2022 und März 2023 von einer ähnlichen Möglichkeit Gebrauch gemacht, als negative Zinssätze die Kapitalverwaltung auf den Finanzmärkten kompliziert machten. Das Parlament hatte diesen Vorgang bereits im September 2020 genehmigt. Der neue Entwurf des Bundesrates, der in der öffentlichen Konsultation mit breiter Zustimmung verabschiedet wurde, zielt nun darauf ab, diese Rechtsgrundlage für die nächsten sechs Jahre zu festi
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