Bundesrat verabschiedet Botschaft zum Abkommen mit Saudi-Arabien (Grenzgänger-Leitfaden)

Der Bundesrat hat die Botschaft zum Investitionsschutz- und Förderabkommen mit Saudi-Arabien verabschiedet und damit die nach der Kündigung des bisherigen Abkommens entstandene Rechtslücke geschlossen.
Kontext
Kurz zusammengefasst
- Der Bundesrat verabschiedet die Botschaft zum Investitionsschutz- und -förderungsabkommen mit Saudi-Arabien.
- Das Abkommen füllt die Lücke, die nach der Kündigung des vorherigen Abkommens entstanden ist.
- Das IFA schützt Schweizer Investitionen in Saudi-Arabien und umgekehrt.
Wichtige Fakten
- Was: Verabschiedung der Botschaft zum Investitionsschutz- und -förderungsabkommen mit Saudi-Arabien.
- Wann: 2. September 2026.
- Wo: Bern.
- Wer: Bundesrat.
- Betrag: Nicht spezifiziert.
Der Bundesrat hat die Botschaft zum neuen Abkommen über die gegenseitige Förderung und den Schutz von Investitionen zwischen der Schweiz und Saudi-Arabien verabschiedet und an die Eidgenössischen Räte übermittelt. Das Abkommen füllt die Lücke, die nach der Kündigung des vorherigen Abkommens durch das Golfland entstanden ist. Das Abkommen über die gegenseitige Förderung und den Schutz von Investitionen (IFA) zwischen der Schweiz und Saudi-Arabien sorgt dafür, dass Schweizer Investitionen in Saudi-Arabien und umgekehrt saudi-arabische Investitionen in der Schweiz vor politischen Risiken geschützt sind. Es schützt sie insbesondere vor diskriminierenden Maßnahmen und illegalen Enteignungen und garantiert die Freiheit der Übertragung der entsprechenden Zahlungen.
Die Streitbeilegungsverfahren ermöglichen es den beiden Staaten und ihren jeweiligen Investoren, die Einhaltung des Abkommens vor einem internationalen Schiedsgericht einzuklagen. Das vorliegende IFA füllt die Lücke, die nach der Kündigung des vorherigen Abkommens durch Saudi-Arabien entstanden ist, das am 9. August 2025 ausgelaufen ist.
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Operative Details
Das Abkommen zur Förderung und zum gegenseitigen Schutz von Investitionen (APPI) zwischen der Schweiz und Saudi-Arabien stellt einen bedeutenden Schritt für den Schutz der schweizerischen Investitionen im Golfstaat und umgekehrt dar. Dieses Abkommen füllt die rechtliche Lücke, die nach der Kündigung des vorherigen Abkommens durch Saudi-Arabien, das am 9. August 2025 ausläuft, entstanden ist. Das APPI basiert auf dem neuen Verhandlungsansatz der Schweiz, der erstmals im APPI mit Indonesien, das am 1. August 2024 in Kraft getreten ist, angewendet wurde. Im Vergleich zu den vorherigen Abkommen enthält der neue normative Text detailliertere Bestimmungen, die darauf abzielen, die Kriterien für die Auslegung und Anwendung des Abkommens durch Schiedsgerichte besser zu definieren. Mit einer Reihe von Bestimmungen über das Gesetzgebungsrecht der Staaten, über verantwortungsvolles Unternehmensverhalten und über den Kampf gegen Korruption trägt das Abkommen zudem dazu bei, die Ziele des Investitionsschutzes und der nachhaltigen Entwicklung in Einklang zu bringen. Die Streitbeilegungsverfahren ermöglichen es den beiden Staaten und ihren jeweiligen Investoren, die Einhaltung des Abkommens vor einem internationalen Schiedsgericht einzuklagen. Dieser Mechanismus gewährleistet eine größere Rechtssicherheit für schweizerische Investoren in Saudi-Arabien und für saudische Investoren in der Schweiz. Mit einem Volumen an direkten Auslandsinvestitionen von über 1340 Milliarden Franken gehört die Schweiz zu den zehn größten Kapitalexporteuren der Welt. Unser Land verfügt zudem über ein Netzwerk von mehr als 110 APPI. Saudi-Arabien ist ein wichtiges Ziel für direkte schweizerische Investitionen im Nahen Osten, die sich 2024 auf 1,66 Milliarden Franken beliefen. In Saudi-Arabien sind etwa 200 schweizerische Unternehmen tätig. Das APPI wurde am 23. April 2026 vom Bundespräsidenten Guy Parmelin und dem saudischen Investitionsminister, Fahad bin Abduljalil Al-Saif, unter Vorbehalt der Ratifikation durch die beiden Länder unterzeichnet.
Wichtige Punkte
Das Abkommen zur Förderung und zum gegenseitigen Schutz von Investitionen (APPI) zwischen der Schweiz und Saudi-Arabien stellt einen bedeutenden Schritt für den Schutz schweizerischer Investitionen im Golfstaat und umgekehrt dar. Dieses Abkommen füllt die rechtliche Lücke, die nach der Kündigung des vorherigen Abkommens durch Saudi-Arabien entstanden ist, das am 9. August 2025 ausläuft. Das APPI basiert auf dem neuen Verhandlungsansatz der Schweiz, der erstmals im APPI mit Indonesien angewendet wurde, das am 1. August 2024 in Kraft trat. Im Vergleich zu den vorherigen Abkommen enthält der neue normative Text detailliertere Bestimmungen, die darauf abzielen, die Kriterien für die Auslegung und Anwendung des Abkommens durch Schiedsgerichte besser zu definieren. Mit einer Reihe von Bestimmungen über das Gesetzgebungsrecht der Staaten, über verantwortungsvolles Unternehmensverhalten und über den Kampf gegen Korruption trägt das Abkommen zudem dazu bei, die Ziele des Investitionsschutzes und der nachhaltigen Entwicklung in Einklang zu bringen. Die Streitbeilegungsverfahren ermöglichen es den beiden Staaten und ihren jeweiligen Investoren, die Einhaltung des Abkommens vor einem internationalen Schiedsgericht einzuklagen. Dieser Mechanismus gewährleistet eine größere Rechtssicherheit für schweizerische Investoren in Saudi-Arabien und für saudische Investoren in der Schweiz. Mit einem Volumen an direkten Auslandsinvestitionen von über 1340 Milliarden Franken zählt die Schweiz zu den zehn größten Kapitalexporteuren der Welt. Unser Land verfügt zudem über ein Netzwerk von mehr als 110 APPI. Saudi-Arabien ist ein wichtiges Ziel für direkte schweizerische Investitionen im Nahen Osten, die sich 2024 auf 1,66 Milliarden Franken beliefen. In Saudi-Arabien sind etwa 200 schweizerische Unternehmen tätig. Das APPI wurde am 23. April 2026 vom Bundespräsidenten Guy Parmelin und dem saudischen Investitionsminister Fahad bin Abduljalil Al-Saif unter Vorbehalt der Ratifizierung durch die beiden Länder unterzeichnet.
Häufig gestellte Fragen
- Was ist das Ziel des Investitionsschutz- und Förderabkommens mit Saudi-Arabien?
- Das Abkommen zielt darauf ab, Schweizer Investitionen in Saudi-Arabien und umgekehrt zu schützen, indem der freie Transfer der entsprechenden Zahlungen gewährleistet und vor diskriminierenden Maßnahmen und illegalen Enteignungen geschützt wird.
- Wann wurde die Vereinbarung unterzeichnet?
- Das Abkommen wurde am 23. April 2026 von Bundespräsident Guy Parmelin und dem saudischen Investitionsminister Fahad bin Abduljalil Al-Saif vorbehaltlich der Ratifizierung durch die beiden Länder unterzeichnet.
- Welches sind die wichtigsten Bestimmungen des neuen Abkommens?
- Das neue Abkommen enthält detailliertere Bestimmungen, um die Kriterien für die Auslegung und Anwendung des Abkommens durch die Schiedsgerichte besser zu definieren, sowie Bestimmungen über das Recht der Staaten, Gesetze zu erlassen, verantwortungsvolles unternehmerisches Verhalten und die Bekämpfung der Korruption.
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