Erleichterter Zugang zur Unfallversicherung ab 2027 (Grenzgänger-Leitfaden)

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Schwellenwert von CHF 66.690 auf CHF 44.460 gesenkt: Ab Januar 2027 können sich rund 40 '000 Selbstständige mit neuen Chancen gegen Unfälle versichern.

Kontext

In Kürze

  • Zugangsschwelle von CHF 66.690 auf CHF 44.460 pro Jahr gesenkt
  • Wechsel von 45% auf 30% des maximal versicherbaren Betrags
  • Rund 40.000 Selbstständige können sich versichern
  • Inkrafttreten 1. Januar 2027

Eckdaten

  • Was : Herabsetzung der Zugangsschwelle zur freiwilligen Unfallversicherung (UVG)
  • Wann: Beschluss vom 26. August 2026; Inkrafttreten 1. Januar 2027
  • Wo: Schweiz, bundesweit
  • Wer: Bundesrat (Revision UVV-Verordnung)
  • Vorheriger Schwellenwert: CHF 66.690 pro Jahr (45% des Höchstbetrags)
  • Neue Schwelle: CHF 44 '460 jährlich (30% des Maximalbetrags)
  • Geschätzte Begünstigte: ca. 40.000 Selbständige

Der Bundesrat hat am 26. August 2026 beschlossen, die im UVG-Bundesgesetz vorgesehene Zugangsschwelle zur freiwilligen Unfallversicherung zu senken. Die Schwelle wird von 66 690 Franken pro Jahr (entspricht 45% der maximalen Versicherungssumme) auf 44 460 Franken pro Jahr (entspricht 30% der maximalen Versicherungssumme) gesenkt. Die revidierte UVV-Verordnung tritt per 1. Januar 2027 in Kraft.

Das Problem, das die Reform angeht

In der Schweiz läuft die Unfallvorsorge auf zwei parallelen Gleisen. Alle Arbeitnehmer sind gemäss UVG obligatorisch versichert — ein automatisches, an das Arbeitsverhältnis gebundenes Recht. Selbständig Erwerbstätige können sich nur auf Basis

Operative Details

Wer heute auf den Unfallschutz zugreift

Die Senkung der Schwelle stellt einen bedeutenden Sprung in der Möglichkeit des Einkommensschutzes dar. Mit dem bisherigen Niveau von 66 690 Franken pro Jahr konnten nur diejenigen, die diesen Mindestverdienst erreichten, freiwillig auf die Deckung zugreifen. Ein Überblick über das Einkommen von Selbstständigen in der Schweiz zeigt, dass viele — Handwerker, Berater, Kulturschaffende, Heimassistenten — weit unterhalb dieser Schwelle arbeiten und ohne Schutz bleiben.

Die neue Schwelle von 44 '460 Franken eröffnet den Zugang zu einer grösseren Welt: Wer mindestens 30% der maximalen Versicherungssumme verdient (statt 45%), kann sein Einkommen gegen Unfälle absichern, die er während der Arbeit erleiden könnte. Dieser Vorteil ist besonders relevant für Künstler und Fachleute aus dem Kulturbereich, persönliche Assistenten und selbstständige Betreuer, Berater und Freelancer mit kleinem Budget sowie Frauen, die sich für eine selbständige Teilzeitbeschäftigung entscheiden.

Flexibilität für alle, die an mehreren Fronten arbeiten

Die Revision ermöglicht es den Versicherern, die Schwelle an die Erwerbsquote anzupassen. In der Kultur- und Kreativbranche ist es üblich, dass eine Person mehrere Teilzeitaufgaben als Mitarbeiter und als Selbständiger kombiniert. Die Möglichkeit, die Zugangsschwelle auf die effektive Erwerbstätigenquote zu skalieren, ermöglicht diesen Arbeitnehmern einen angemessenen Schutz ohne Ausschlüsse aufgrund starrer Schwellenwerte.

Vor dem

Nützliche Tools für die Planung

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Wichtige Punkte

Wie ab 2027 auf die Zusatzversicherung gegen Berufsunfälle zugreifen

Ab dem 1. Januar 2027 wird der Weg für einen Selbstständigen, der sich schützen möchte, aus regulatorischer Sicht einfacher. Der erste Schritt besteht darin, zu überprüfen, ob das jährliche autonome Einkommen die neue Schwelle von 44 460 Franken erreicht – wenn ja, erfüllt man die Voraussetzungen, um eine Versicherung nach den Regeln der geänderten OAINF zu beantragen.

Der zweite Schritt ist die Kontaktaufnahme mit einem Versicherer, der Berufsunfallschutz für Selbstständige anbietet. SUVA, Helvetia, AXA und andere Träger bieten solche Policen an. Nach Vorlage der erforderlichen Dokumentation (Steuererklärung oder Unternehmungserklärung) bewertet der Versicherer den Fall und schlägt eine maßgeschneiderte Police vor. Für diejenigen, die mit geteiltem Einkommen zwischen abhängig Beschäftigten und Selbstständigen arbeiten, ist es wesentlich, den Selbstständigengrad dem Versicherer klar mitzuteilen. Die neue Flexibilität durch die geänderte OAINF ermöglicht es dem Versicherungsträger, den Schutz auf das tatsächliche autonome Einkommen abzustimmen.

Fristen und sofortige Maßnahmen

Das operative Zeitfenster liegt zwischen November 2026 und Dezember 2026. Wer ab dem 1. Januar 2027 einen Schutz aktivieren möchte, muss die Verfahren vor Ende des Jahres abschließen. Es gibt keine rückwirkende Verpflichtung: Wer heute ohne Schutz bleibt, hat das gesamte Jahr 2027 Zeit, sich anzumelden. Sollte ein Selbstständiger vor dem 1. Januar 2027 einen Unfall erleiden, ist der Versicherungsschutz nur gewährleistet, wenn er vor dem Inkrafttreten der Reform bereits abgeschlossen wurde.

Häufig gestellte Fragen
Ab wann tritt die neue Zugangsschwelle in Kraft?
Die revidierte UVV-Verordnung tritt am 1. Januar 2027 in Kraft. Wer ab Neujahr einen Unfallschutz aktivieren möchte, muss die Akten bis Dezember 2026 abschliessen. Es gibt keine Rückwirkung: Die Änderung des Schwellenwerts wirkt sich nicht auf die bereits unterzeichneten Policen aus, ermöglicht jedoch neuen Antragstellern, die sich vor der Anmeldung ab dem Datum des Inkrafttretens nicht anmelden konnten.
Was genau ist die neue Einkommensgrenze für den Versicherungszugang?
Die neue Schwelle beträgt 44 '460 Franken pro Jahr, was 30% des versicherten Maximalbetrages entspricht. Vor der Reform lag die Schwelle bei 66 690 Franken pro Jahr (45% des Maximalbetrags). Diese Reduktion senkt die Zugangsvoraussetzung, sodass rund 40 000 zusätzliche Selbständige einen freiwilligen Unfallschutz gemäss UVG abschliessen können.
Wer profitiert hauptsächlich von dieser Reform?
Die Reform begünstigt vor allem Arbeitnehmer in einkommensschwachen Berufszweigen, Teilzeitbeschäftigte Frauen und Künstler im Kulturbereich. Für diejenigen, die gleichzeitig als Arbeitnehmer und als Selbständiger arbeiten, ermöglicht die neue Flexibilität den Versicherern, die Schwelle in Abhängigkeit von der Erwerbsquote anzupassen und Ausschlüsse aufgrund starrer Parameter zu vermeiden.
Wo und wie kann ich die freiwillige Unfallversicherung ab 2027 abschliessen?
Nach dem 1. Januar 2027 können Sie sich an Unfallversicherer wie SUVA, Helvetia, AXA und andere private Anbieter wenden, die Deckungen für Selbstständige anbieten. Sie müssen Ihr Jahreseinkommen durch Steuererklärung oder Unternehmenserklärung dokumentieren und gegebenenfalls Ihren Selbstständigkeitsgrad mitteilen. Der Versicherer wird den Fall beurteilen und eine personalisierte Police vorschlagen.
Ist die Unfallversicherung für Selbständige obligatorisch?
Nein. In der Schweiz gilt die obligatorische Unfallversicherung (UVG) nur für Arbeitnehmer. Selbständigerwerbende können sich nur auf freiwilliger Basis versichern. Die Reform senkt die Zugangsschwelle für diejenigen, die sich freiwillig schützen, bleibt aber eine unverbindliche persönliche Entscheidung.

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