UVG: reduzierter Schwellenwert für 40.000 Selbständige (Grenzgänger-Leitfaden)

Der Bundesrat senkt den Zugang zur Unfallversicherung per 1. Januar 2027 von CHF 66 '690 auf CHF 44' 460 pro Jahr. Sie profitieren von 40.000 zusätzlichen Autonomen.
Kontext
In Kürze
- Bundesrat senkt UVG-Schwelle: ab 1. Januar 2027 von CHF 66.690 auf CHF 44.460 pro Jahr
- 40.000 zusätzliche Selbständige können versichert werden
- Erleichterter Zugang für einkommensschwache Branchen, Teilzeitfrauen, Kulturschaffende
Eckdaten
- Was: Revision Unfallversicherungsverordnung (UVV)
- Wann: Beschluss vom 26. August 2026; Gültigkeit 1. Januar 2027
- Wo: Schweiz (Bundesgesetz)
- Wer: Bundesrat
- Neue Schwelle: CHF 44.460/anno (30% der Obergrenze)
- Vorheriger Schwellenwert: CHF 66.690/anno (45% der Obergrenze)
- Begünstigte: ~40.000 Selbständige
Bern, 26. August 2026. Der Bundesrat hat eine Revision der Unfallversicherungsverordnung (UVV) verabschiedet, um den Versicherungsschutz für selbständig Erwerbstätige zugänglicher zu machen. Der Entscheid senkt die Zugangsschwelle zur freiwilligen Versicherung deutlich - ein Schritt, der es rund 40.000 zusätzlichen Selbstständigen ermöglicht, sich ab dem 1. Januar 2027 abzusichern.
Die neue Schwelle wird von CHF 66 '690 p.a. (45% des gemäss UVG versicherten Maximalverdienstes) auf CHF 44' 460 p.a. (30% des Maximalverdienstes) angehoben. Diese Reduktion ist nicht nur ein technisches Detail, sondern eine strukturelle Änderung des Schweizer Unfallschutzsystems für Selbstständige.
In der Schweiz ist das System für die Mitarbeitenden bereits gut umrissen. Alle Arbeitnehmer sind versichert
Operative Details
Die Senkung der Schwelle ist ein konkreter Schritt nach vorn für den schweizerischen Sozialschutz von Selbstständigen. Um die Auswirkungen zu verstehen, genügt es, die Zahlen zu betrachten: 40.000 zusätzliche Arbeitnehmer, die bisher von der Möglichkeit ausgeschlossen waren, sich gegen das Unfallrisiko abzusichern. Das sind keine abstrakten Zahlen, sondern Personen, deren selbständiges Einkommen zwischen CHF 44 '460 und CHF 66' 690 pro Jahr liegt.
Wer profitiert von der neuen Schwelle
Einkommensschwache Berufsfelder profitieren am meisten. Denken Sie an Dienstleistungsfreelancer, Juniorberater, Fachhandwerker, Kulturpädagogen und Privatlehrer, die es oft schwer haben, standardisierte Schutzschwellen für Mitarbeiter mit stabilen Löhnen zu erreichen, während die costi della vita in Svizzera nach wie vor hoch sind.
Teilzeitbeschäftigte Frauen stellen eine weitere entscheidende Kategorie dar. In der Schweiz ist die Teilzeit nach wie vor überwiegend "pink": Frauen mit kleinen Kindern, die selbständige Tätigkeiten mit bezahlter Arbeit kumulieren, die neben den Hauptteilzeitbeschäftigungen selbstständige Projekte leiten. Für sie ist das Bundesunfallschutzsystem gerade wegen der hohen Schwelle oft unerreichbar geblieben. Mit dem neuen Limit erhalten deutlich mehr Fachfrauen Zugang zu einer Basisdeckung. Wenn Sie teilzeitbeschäftigte Mütter sind, können Sie Ihre diritti in materia di congedo parentale und Ihren Sozialschutz vertiefen, die sich mit dieser neuen Verletzungsmöglichkeit ergänzen.
Der Kulturbereich verdient eine gesonderte Erwähnung.
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Wichtige Punkte
Die neue Verordnung tritt am 1. Januar 2027 in Kraft. Selbstständige, die einen Unfallschutz abschließen möchten, müssen vor diesem Termin in angemessener Frist tätig werden, um die Aktivierung ab dem Stichtag sicherzustellen, da die Versicherer Zeit benötigen, um neue Anmeldungen zu bearbeiten.
Vorgehensweise
Der erste Schritt besteht darin, zu überprüfen, ob Sie in die neue Zugangsgrenze fallen. Die Grenze liegt bei CHF 44.460 Jahreseinkommen (oder 30% der von der LAINF festgelegten Obergrenze von CHF 148.200). Wenn Ihr Selbstständigeneinkommen zwischen CHF 44.460 und CHF 66.690 liegt, sind Sie Begünstigter der neuen Regelung und können zum ersten Mal eine Zusatzversicherung abschließen. Falls Sie bereits CHF 66.690 erreicht haben, ändert sich Ihre Position formal nicht, aber es ist ratsam zu überprüfen, ob sich die Prämien der verschiedenen Versicherer aufgrund der Senkung der Grenze ändern werden.
Der zweite Schritt besteht darin, die Schweizer Versicherer zu kontaktieren, die im LAINF-Unfallversicherungsbereich tätig sind. Zu den Hauptakteuren gehören die SUVA, AXA, Generali und andere Versicherungsunternehmen, die diese Art von Schutz anbieten. Es gibt kein einziges Bundesportal: Jeder Versicherer hat seine eigenen Formulare, Bearbeitungszeiten und Bedingungen. Es ist ratsam, explizit nachzufragen, ob sie Kunden unter der bisherigen Grenze akzeptieren, da sich die Regelung ab dem 1. Januar 2027 ändert, aber der verwaltungstechnische Übergang unterschiedliche Fristen haben kann.
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Häufig gestellte Fragen
- Wer genau profitiert von der Senkung des LAINF-Schwellenwerts?
- Alle Selbständigen mit einem Jahreseinkommen zwischen CHF 44.460 und CHF 66.690. Davon profitieren insbesondere Branchen mit geringem Einkommen, Teilzeitbeschäftigte Frauen und Kulturschaffende, die vielfältig tätig sind. Bis zum 31. Dezember 2026 waren diese von der freiwilligen Versicherung ausgeschlossen; ab dem 1. Januar 2027 können sie diese gemäss der neuen UVV-Verordnung abschliessen.
- Wird die Unfalldeckung für Selbständige obligatorisch?
- Nein. Es bleibt optional. Es ändert sich nur die Zugangsschwelle, die von 45% auf 30% der versicherten UVG-Obergrenze sinkt. Unabhängige behalten die Freiheit, die Deckung zu unterzeichnen oder nicht, aber jetzt haben viel mehr Selbstständige die Möglichkeit, dies auf Bundesebene zu tun.
- Was passiert, wenn ich sowohl als Arbeitnehmer als auch als Selbständiger (Teilzeit) arbeite?
- Ab dem 1. Januar 2027 können die Versicherer die Einstiegsschwelle entsprechend Ihrer effektiven Erwerbstätigenquote anpassen. Wenn Sie zu 60 % als Selbständiger und zu 40 % als Arbeitnehmer arbeiten, berücksichtigt der Versicherer 60 % Ihres Einkommens für die Beurteilung der Anspruchsberechtigung. Dies ist ein Vorteil gegenüber dem bisherigen System, das diese Flexibilität nicht vorsah.
- Wann muss ich die neue Unfalldeckung abschliessen?
- Es gibt keine verbindliche Bundesfrist, aber es ist ratsam, die Versicherer bis November 2026 zu kontaktieren, um die Aktivierung der Deckung ab dem 1. Januar 2027 sicherzustellen. Bereiten Sie die Dokumentation Ihres selbständigen Einkommens vor (Bilanzen, Steuererklärungen oder zertifizierte Schätzung).
- Gilt die UVG-Prüfung auch für abhängige Versicherte?
- Nein. Die Revision betrifft ausschliesslich die freiwillige Versicherung für Selbständige. Die Arbeitnehmer haben bereits eine obligatorische Unfallversicherung gemäss UVG und unterliegen keiner Änderung durch diese Verordnung.